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Nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eintragen

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    Nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eintragen

    Hallo,

    ich will bei der EÜR bei "Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten" nur die Fahrtkosten für die öffentlichen Verkehrsmittel eintragen.

    -> Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familienheimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich)


    Aber dann kommt diese Fehler-Meldung:

    Der Korrekturbetrag zu den Kfz-Kosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte kann nicht ohne Angabe von tatsächlichen beziehungsweise pauschalierten Kfz-Kosten vorliegen.

    Und die ganzen Felder darüber erscheinen in Rot, aber ich habe ja gar keine Kfz-Kosten.

    Weiß jemand weiter?

    Vielen Dank!

    Grüße

    #2
    AW: Nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eintragen

    Was hast du denn in den Zeilen 61, 63 und 64 der EÜR eingetragen?

    In die Zeile 64 gehört jedenfalls die Entfernungspauschale, also die einfache Strecke (kürzeste Straßenentfernung!) X 0,30 Euro je Km. In die Zeile 61 sind deine tatsächlichen Kosten für den ÖPNV einzutragen.

    In die Zeile 63 gehören in deinem Fall die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Betriebsstätte
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eintragen

      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für deine Antwort!

      Ich habe nun in die Zeile 61 meine Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel eingetragen. Was muss ich dann in den anderen Feldern eintragen, wenn ich sonst nur mit dem Fahrrad unterwegs war?

      Grüße

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        #4
        AW: Nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eintragen

        Für die Entfernungspauschale spielt die Frage, ob das Fahrrad oder der ÖPNV benutzt wird, keine Rolle, für die tatsächlichen Kosten natürlich schon.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eintragen

          Ich habe die Pauschale berechnet und bei 63 eingetragen. Aber jetzt erscheint folgende Fehlermeldung:

          Die Summe der eingegebenen Werte für die private Kfz-Nutzung und für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte übersteigt die Summe der Werte zu den Eintragungen, die als Fahrtkosten in Betracht kommen (tatsächliche Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten; AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter; Schuldzinsen für Anlagevermögen).


          Bei 64 habe ich nichts eingetragen.

          Weißt du zufällig weiter? Danke schon mal!

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            #6
            AW: Nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eintragen

            Bei 64 habe ich nichts eingetragen.
            In Zeile 64 musst du die Entfernungspauschale eintragen, also die Anzahl der Tage, an denen du deine 1. Betriebsstätte aufgesucht hast mit der einfachen Entfernung und mit 30 Cent je Entfernungskilometer multiplizieren.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eintragen

              Hab ich jetzt gemacht, da kommt trotzdem diese Fehlermeldung. Ich versteh irgendwie den Unterschied zwischen 63 und 64 nicht. Hab jetzt bei beiden Feldern den gleichen Betrag drin.

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                #8
                AW: Nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eintragen

                Hab jetzt bei beiden Feldern den gleichen Betrag drin.
                Das kann nicht richtig sein!

                In die Zeile 63 gehören in deinem Fall die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Betriebsstätte, das ist doch nicht die Entfernungspauschale
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eintragen

                  Okay, jetzt hat es geklappt. Vielen, vielen Dank!

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                    #10
                    AW: Nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eintragen

                    Ich habe auch Schwierigkeiten mit dem Punkt "Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten" (also die Zeilen 59 bis 64 in der EÜR für 2017).

                    Folgender hypothetischer Fall:
                    Eine GbR bestehend aus zwei Personen (A und B) hat kein zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug. Beide Personen müssen zur Betriebsstätte reisen. A macht dies mit einem geliehenem Auto, für das er nur den Sprit bezahlen muss. B macht dies mit Flugreisen. Um den Fall zu vereinfachen gibt es für das Jahr 2017 keine Geschäftsreisen, sondern lediglich Fahrten zur Betriebsstätte.
                    Angenommen 2017 ist A exakt 100,0 Kilometer mit dem geliehenen Auto gefahren. [Update: Für Wege zu Betriebsstätten sind nur Pauschalkosten benutzbar. Die Pauschalkosten betragen 0,30 Euro pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Betriebsstätte; wenn Hin- und Rückfahrt 100 Kilometer sind muss man also 50 mit 0,3 multiplizieren.]
                    B unternimmt einen Hin- und Rückflug für Netto-Kosten von 100,00 Euro.

                    Folgende Zeilen unter "Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten" gibt es nun zur Auswahl:
                    59: Leasingkosten
                    60: Steuern, Versicherungen und Maut
                    61: Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen (zum Beispiel Reparaturen, Wartungen, Treibstoff, Kosten für Flugstrecken, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)
                    62: Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)
                    63: Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familienheimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich)
                    64: Mindestens abziehbare Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (Entfernungspauschale); Familienheimfahrten

                    Sind die folgenden Zahlen für Zeilen 59 bis 64 korrekt ausgefüllt??
                    59: 0,00
                    60: 0,00
                    61: 100,00
                    62: 0,00
                    63: 30,00
                    64: 100,00
                    Zuletzt geändert von bluesteuer; 03.06.2018, 19:04.

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                      #11
                      AW: Nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eintragen

                      Die Zeile 64 kann so nicht stimmen. Wenn der Nutzer des geliehenen Pkws insgesamt 100 km gefahren ist, dann müsste die einfache Entfernung 50 km sein, was einer Entfernungspauschale von 15,00 € entsprechen würde.

                      Hinzu kämen noch die Kosten für das Flugticket.

                      Was ich mich allerdings bei einer GBR frage, ist, ob die Sonderbetriebsausgaben einzelner Beteiligter überhaupt in die EÜR gehören oder systematisch nicht besser in der Feststellungserklärung aufgehoben sind?

                      Die Anlage FE 1 lässt bekanntlich die Erklärung von Sonderbetriebsausgaben für einzelne Beteiligte zu.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eintragen

                        Danke für die schnelle Antwort.

                        Oh stimmt, ich hätte 50 mal 0,3 nehmen müssen (was 15 Euro ergibt): nur die einfache Strecke zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist zu berücksichtigen; ich habe meinen Post diesbezüglich editiert.

                        Sind Zeilen 59 bis 64, mal abstrahiert von der Überlegung zu Sonderbetriebsausgaben, dann wie folgt korrekt ausgefüllt?
                        59: 0,00
                        60: 0,00
                        61: 100,00
                        62: 0,00
                        63: 15,00
                        64: 115,00

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                          #13
                          AW: Nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eintragen

                          In die Zeile 63 würden doch 130,00 € gehören! Die tatsächlichen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Betriebsstätte sind hier gefragt, also 100+30

                          Das mit den Sonderbetriebsausgaben meine ich schon ernst. Wenn die Wege zum Betrieb unterschiedlich lang sind, ist das doch viel einfacher, als solche Unterschiede, die ja
                          den einzelnen Gesellschafter betreffen und nicht das Unternehmen an sich, über die Gewinnaufteilung auszugleichen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eintragen

                            Also wie folgt?
                            59: 0,00
                            60: 0,00
                            61: 100,00
                            62: 0,00
                            63: 130,00
                            64: 115,00

                            Aber sind 30,00 Euro wirklich die tatsächlichen Kosten, wenn man einfach nur die Pauschalkosten mal zwei multipliziert?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eintragen

                              Aber sind 30,00 Euro wirklich die tatsächlichen Kosten, wenn man einfach nur die Pauschalkosten mal zwei multipliziert?
                              Du hast in deinem Beispiel doch selbst geschrieben: 100 tatsächlich gefahrene Kilometer x 30 Cent je Kilometer pauschal = 30,00 €

                              Angenommen 2017 ist A exakt 100,0 Kilometer mit dem geliehenen Auto gefahren
                              Die Pauschale von 30 Cent gilt je gefahrenem Kilometer, bei der Entfernungspauschale darf aber bekanntlich nur die einfache Strecke in Ansatz gebracht werden.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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