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EÜR als Freiberufler

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    EÜR als Freiberufler

    Guten Tag,

    ich bin "Hauptberuflich" Student und bin als Freiberufler gemeldet, da ich Einkünfte aus Freelancer-Tätigkeiten, wie dem Erstellen von Webseiten, Apps, etc. erziehle.

    Nun bin ich ja verpflichtet die Anlage EÜR auszufüllen. Dort sind Angaben zum Betrieb nötig (Bezeichnung, Adresse, Name, zuständiges Finanzamt, Rechtsform, usw. des Betriebes).
    Diese Felder kann ich laut ElsterFormular nicht auslassen, allerdings weiß ich nicht, wie ich diese Felder ausfüllen soll. Ich besitze keinen Betrieb. Name und Adresse könnte man noch mit meiner Person ausfüllen, aber Rechtsform, usw. sind nach wie vor fraglich.

    Wie sollte ich da verfahren?


    Vielen Dank

    #2
    AW: EÜR als Freiberufler

    Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hast Du ausgefüllt und ans Finanzamt übermittelt?
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: EÜR als Freiberufler

      In der Zeile für die Rechtsform kannst Du die Antwortmöglichkeiten aufklappen. Du wirst dann sehen dass Du fast alle Antwortmöglichkeiten ausschließen kannst.

      Einen Betrieb hast Du natürlich.

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        #4
        AW: EÜR als Freiberufler

        Bin in einer ähnlichen Situation,
        ich habe "Angehöriger der freien berufe" ausgewählt.

        Kommentar


          #5
          AW: EÜR als Freiberufler

          ich habe "Angehöriger der freien berufe" ausgewählt.
          Ob das jetzt wirklich richtig ist, sei dahingestellt. Es gibt auch die Auswahl: - Sonstige selbstständig tätige Person
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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