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    Übermittlung

    Hallo,

    habe heute mit dem Finanzamt gesprochen und die sagten mir jetzt
    am Telefon, dass ich die PV-Anlage auch selbst mit angeben muss.

    Die Unterlagen liegen beim Steuerberater und ich dachte der macht
    das.

    Habe also nur meine private Steuererklärung abgegeben mit
    Anhang bzgl. meinem Futtermittelverkauf. Da soll ich jetzt
    auch eine Überschussrechnung einreichen mit Anlage EÜR.

    Danach soll ich die ganze Steuererklärung nochmal übermitteln, da
    ich sowieso noch nicht authentifiziert habe. Habe die Steuererklärung
    ausdrucken lassen, unterschrieben und an das Fianzamt verschickt.

    Da kommt aber ja Nicht mehr editierbar.

    Muss ich jetzt nochmal alles neu machen?

    Gruß Anja

    #2
    AW: Übermittlung

    Welche Anwendung? ElsterFormular oder Mein ELSTER?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Übermittlung

      Da kommt aber ja Nicht mehr editierbar.
      Habe ich überlesen! Bei ElsterFormular gibt es im Menü Datei die Funktion Daten in neue ElsterFormular-Datei kopieren

      Die neue Datei ist wieder bearbeitbar und kann dann authentifiziert erneut übermittelt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Übermittlung

        Tja, und ich verschieb wieder mal. Denn hier sind wir bei Allgemein und Projekt.

        Kommentar


          #5
          AW: Übermittlung

          Zitat von Anjaikepaul Beitrag anzeigen
          Hallo,

          habe heute mit dem Finanzamt gesprochen und die sagten mir jetzt
          am Telefon, dass ich die PV-Anlage auch selbst mit angeben muss.

          Die Unterlagen liegen beim Steuerberater und ich dachte der macht
          das.

          Gruß Anja
          Was genau soll denn Dein StB machen?
          Den Rest musst Du selbst machen oder beauftragen!
          Ich sehe keinen Bezug zum Elsterverfahren.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Übermittlung

            Super, danke hat mir schon mal geholfen.

            Habe jetzt die Datei neu erstellt.

            Der Steuerberater hatte die Unterlagen bisher über die PV-Anlage.

            Er hat die Vorsteuer berechnet und an das Finanzamt übermittel.

            Jetzt sind wir uns aber wohl in die Quere gekommen, den das muss
            anscheinend ich selbst mit in unsere Private Steuererklärung mit eintragen.

            Das wiederum wusste ich jedoch bis dahin nicht.

            Gruß Anja

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              #7
              AW: Übermittlung

              Das wiederum wusste ich jedoch bis dahin nicht.
              In der Einkommensteuererklärung müssen natürlich auch der Gewinn oder Verlust aus einer PV-Anlage erklärt werden. Die Ermittlung von Gewinn oder Verlust erfolgt mittels einer EÜR, das Ergebnis gehört in die Anlage G.

              Mit der Umsatz- und der Vorsteuer hat das nichts zu tun, das ist ein eigenes Kapitel. Hilfestellungen zu PV-Anlagen gibt es hier:

              https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x

              Aber du hast ja ohnehin einen Steuerberater!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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