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Nebenberufliches Kleingewerbe

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    Nebenberufliches Kleingewerbe

    Hallo Zusammen,

    zu folgender Situation bzw. Beispiel habe ich eine Frage mit fiktiven Werten:

    Beispiel:

    - Hauptberuflich als Angestellter (Bruttogehalt 50.000€ pro Jahr)
    - Nebenberuflich angemeldetes Kleingewerbe (erwartete Einnahmen[Umsatz] ca. 5.000€; deutlich unter 17.500€)

    Der Hauptjob wird bisher ganz normal mit Steuerklasse 4 versteuert.

    Wie verhält sich das im kommenden Jahr für die EÜR für das Kleingewerbe? Ist dies komplett steuerbefreit, da es unter 17.500€ liegt? Insgesamt rechnet man beides zusammen, beträgt das Bruttojahresgehalt 55.000€. Mir ist klar, dass für das Kleingewerbe andere Steuerregeln gelten.

    Werden beide Einkommen zusammen oder differenziert betrachtet?

    Kann mir jemand ungefähr sagen, wie viel Steuern/Abgaben ich von dem reinen Gewinn des Kleingewerbes (z.B. Reingewinn 3.000€ nach Abzug aller Ausgaben) zahlen muss, also wie viel letzten Endes übrig bleibt?

    Individuell betrachtet kommen sicherlich noch weitere Faktoren dazu. Wir gehen jetzt einfach mal davon aus, dass der Fall so einfach ist.

    Vielen Dank für eure Hilfe :-)

    #2
    AW: Nebenberufliches Kleingewerbe

    Hier als umfassende Info ein Link:

    https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/...2d8d6167b622d3

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      #3
      AW: Nebenberufliches Kleingewerbe

      Reingewinn 3000 € Steuersatz 30 % ergibt eine Steuer von (ungefähr) 900 €.

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        #4
        AW: Nebenberufliches Kleingewerbe

        Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
        Reingewinn 3000 € Steuersatz 30 % ergibt eine Steuer von (ungefähr) 900 €.
        Mit solchen Schätzungen wäre ich vorsichtig! Bei Steuerklasse 4 gibt es noch einen Ehegatten, dessen Einkünfte hier nicht genannt wurden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Nebenberufliches Kleingewerbe

          Stimmt, wenn der persönliche Steuersatz 25% oder 35% beträgt ergibt sich eine Differenz. Ich weiß jetzt nicht, ob man bei Elster den Grenzsteuersatz ablesen kann. In meiner Software wird jeweils der Grenz-und Durchschnittssteuersatz angezeigt.
          Zuletzt geändert von Laie123; 01.06.2018, 17:05.

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            #6
            AW: Nebenberufliches Kleingewerbe

            Hallo,

            aufgrund der praktisch nicht vorhandenen Kenntnisse rate ich dringend entweder zu professioneller Hilfe (Steuerberater) oder zu einem Existenzgründerseminar, Fachbüchern etc.


            >>>Wie verhält sich das im kommenden Jahr für die EÜR für das Kleingewerbe? Ist dies komplett steuerbefreit, da es unter 17.500€ liegt?

            Nein, die EÜR hat mit der Kleinunternehmerregelung nichts* zu tun. Das eine ist Umsatzsteuer, das andere Einkommensteuer.

            *außer dass Umsatzsteuer natürlich den Gewinn mindern würde


            >>>Mir ist klar, dass für das Kleingewerbe andere Steuerregeln gelten.

            Eigentlich nicht (vielleicht im Detail, aber grundsätzlich ist es Einkommen wie jedes andere auch).


            >>>Werden beide Einkommen zusammen oder differenziert betrachtet?

            Zusammen.


            >>>Kann mir jemand ungefähr sagen, wie viel Steuern/Abgaben ich von dem reinen Gewinn des Kleingewerbes (z.B. Reingewinn 3.000€ nach Abzug aller Ausgaben) zahlen muss, also wie viel letzten Endes übrig bleibt?

            Wie schon gesagt kann man das so aus dem Stegreif nicht.
            Was man aber kann ist die Extremwerte nennen: Bei angenommenen 40.000 Euro zvE liegt der Grenzsteuersatz bereits bei 27%, ergo entfielen auf das Nebeneinkommen schon mal mindestens 810 Euro Steuern. Und da der maximale Grenzsteuersatz 42% beträgt (Reichensteuer schließe ich jetzt mal aus) wäre die maximale Belastung 1260 Euro. Oben drauf kämen noch Soli und ggf. Kirchensteuer.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Nebenberufliches Kleingewerbe

              Bei angenommenen 40.000 Euro zvE liegt der Grenzsteuersatz bereits bei 27%
              Wobei man vielleicht dazu schreiben sollte: bei Anwendung der Splittingtabelle, also einer Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Nebenberufliches Kleingewerbe

                Zitat von fireron Beitrag anzeigen
                Hallo Zusammen,

                zu folgender Situation bzw. Beispiel habe ich eine Frage mit fiktiven Werten:

                Beispiel:

                - Hauptberuflich als Angestellter (Bruttogehalt 50.000€ pro Jahr)
                - Nebenberuflich angemeldetes Kleingewerbe (erwartete Einnahmen[Umsatz] ca. 5.000€; deutlich unter 17.500€)

                Der Hauptjob wird bisher ganz normal mit Steuerklasse 4 versteuert.

                Wie verhält sich das im kommenden Jahr für die EÜR für das Kleingewerbe? Ist dies komplett steuerbefreit, da es unter 17.500€ liegt? Insgesamt rechnet man beides zusammen, beträgt das Bruttojahresgehalt 55.000€. Mir ist klar, dass für das Kleingewerbe andere Steuerregeln gelten.

                Werden beide Einkommen zusammen oder differenziert betrachtet?

                Kann mir jemand ungefähr sagen, wie viel Steuern/Abgaben ich von dem reinen Gewinn des Kleingewerbes (z.B. Reingewinn 3.000€ nach Abzug aller Ausgaben) zahlen muss, also wie viel letzten Endes übrig bleibt?

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                Alles in EF eingeben und berechnen lassen!
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  AW: Nebenberufliches Kleingewerbe

                  Hallo,

                  >>>Wobei man vielleicht dazu schreiben sollte: bei Anwendung der Splittingtabelle, also einer Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern.

                  Richtig. Und die 40T waren auch nur grob geschätzt (50T minus 20% Sonderausgaben und Werbungskosten).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Nebenberufliches Kleingewerbe

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    >>>Wobei man vielleicht dazu schreiben sollte: bei Anwendung der Splittingtabelle, also einer Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern.

                    Richtig. Und die 40T waren auch nur grob geschätzt (50T minus 20% Sonderausgaben und Werbungskosten).

                    Stefan
                    rein fiktiv
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #11
                      AW: Nebenberufliches Kleingewerbe

                      EÜR muss ab dem Kalenderjahr 2017 elektronisch gemacht werden.
                      Die zu zahlende Steuer bemisst sich nach dem Grenzsteuersatz.

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                        #12
                        AW: Nebenberufliches Kleingewerbe

                        Vielen Dank für die vielen Antworten. Es hilft schon einmal etwas weiter.

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