Hallo,
habe von meiner Bank eine Steuerbescheinigung mit einem in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag von 772 € erhalten. Das ist auch so richtig, weil ich noch ein Sparbuch in dem Ort habe, wo ich früher gewohnt habe. Dieses Sparbuch hat ein Guthaben von 1745,70 € (per Jan 2006, die Zinsen habe ich seit 2006 nicht mehr nachtragen lassen, und von der Kasse habe ich noch nie eine Steuerbescheinigung erhalten).
In 2006 wurden z. B. für 2005 Zinsen von 8,69 € eingetragen.
Meine Fragen:
Man muß ja wohl eine Steuerbescheinigung für Anlage KAP haben. Der Zinsbetrag für 2009 wird ja unter 10 € sein. Somit habe ich einen nicht in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag von etwa 19 €. Muß ich mir von der Sparbuch-Kasse eine Steuerbescheinigung anfordern und machen die das überhaupt für so einen geringen Betrag?
Und falls ich die Bescheinigung erhalten sollte, muß ich dann die Anlage KAP wie folgt ausfüllen?
Zeile 5
Zeile 7 Kapitalerträge lt. vorliegender Steuerbescheinigung 2403,00 zuzügl. Kapitalerträge der noch anzufordernden Steuerbescheinigung
Zeile 14 772 € lt. vorliegender Bescheinigung
Zeile 14 a die etwa 19 €
Zeile 49 376,02 €, Zeile 50 20,68 €, Zeile 51 33,84 €, Zeile 52 23,37 lt. der vorliegenden Bescheinigung
Und was ist zu tun, wenn ich auf Grund des geringen Betrages keine Steuerbescheinigung erhalte?
Der ganze Aufwand lohnt sich vermutlich gar nicht, oder?
Für Ihre Hilfe danke ich schon einmal im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Tulpe
habe von meiner Bank eine Steuerbescheinigung mit einem in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag von 772 € erhalten. Das ist auch so richtig, weil ich noch ein Sparbuch in dem Ort habe, wo ich früher gewohnt habe. Dieses Sparbuch hat ein Guthaben von 1745,70 € (per Jan 2006, die Zinsen habe ich seit 2006 nicht mehr nachtragen lassen, und von der Kasse habe ich noch nie eine Steuerbescheinigung erhalten).
In 2006 wurden z. B. für 2005 Zinsen von 8,69 € eingetragen.
Meine Fragen:
Man muß ja wohl eine Steuerbescheinigung für Anlage KAP haben. Der Zinsbetrag für 2009 wird ja unter 10 € sein. Somit habe ich einen nicht in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag von etwa 19 €. Muß ich mir von der Sparbuch-Kasse eine Steuerbescheinigung anfordern und machen die das überhaupt für so einen geringen Betrag?
Und falls ich die Bescheinigung erhalten sollte, muß ich dann die Anlage KAP wie folgt ausfüllen?
Zeile 5
Zeile 7 Kapitalerträge lt. vorliegender Steuerbescheinigung 2403,00 zuzügl. Kapitalerträge der noch anzufordernden Steuerbescheinigung
Zeile 14 772 € lt. vorliegender Bescheinigung
Zeile 14 a die etwa 19 €
Zeile 49 376,02 €, Zeile 50 20,68 €, Zeile 51 33,84 €, Zeile 52 23,37 lt. der vorliegenden Bescheinigung
Und was ist zu tun, wenn ich auf Grund des geringen Betrages keine Steuerbescheinigung erhalte?
Der ganze Aufwand lohnt sich vermutlich gar nicht, oder?
Für Ihre Hilfe danke ich schon einmal im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Tulpe
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