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? Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

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    ? Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

    Hallo und guten Tag,

    ich habe bisher das "alte" Elster für die ESt-Erklärung, für mich und meine Ehefrau und extra für meine volljährige Tochter benutzt.

    Brauchen nun alle 3 Familienmitglieder diesen Freischaltcode für den Abruf?

    Wie kommen die beiden Daten von Ehemann und Ehefrau in das eine Steuerformular?

    Kann man diesen Abruf notfalls mehrmals tätigen, wenn etwas bei der Übermittlung schief geht?

    Danke für Hinweise und Tipps.

    Gruß Ludwig

    #2
    AW: ? Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

    https://forum.elster.de/anwenderforu...ght=belegabruf

    Kommentar


      #3
      AW: ? Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

      Danke für den Antwort-Link.


      Was aber ist bitte der Unterschied zwischen

      Abrufcode

      und

      Freischaltcode,

      der auf meinen amtlichen Schreiben aus Straubing auftaucht?


      Der in der Antwort mitgelieferte Link beantwortet meine Frage zur Tochter noch nicht ganz, glaube ich?

      Braucht sie dann auch einen zusätzlichen Freischaltcode (wie für meine Ehefrau), damit ICH ihre Steuererklärung ausfüllen und an das FA senden kann?

      Gruß Ludwig


      NB1: Das ging "früher" mit der alten ELSTER einfacher - obwohl immer mehr "Arbeit" von den Finanzämtern an den Steuerpflichtigen weitergegeben wird!

      NB2: Sollte das nicht mit "MEIN_ELSTER" alles einfacher werden - für wen?

      NB3: Man darf gar nicht daran denken, dass auch mal der PC seinen Geist aufgeben kann - was machen noch ältere Leute, die mit dem "modernen Zeugs" noch nie etwas zu tun hatten?

      NB4: Warum bin ich nicht mehr angemeldet, als ich eben den Vorschau-Knopf gedrückt habe? Läuft da eine Zeit ab? Muß ich nun alles nochmal eingeben?
      Zuletzt geändert von Elster1947; 03.06.2018, 09:28.

      Kommentar


        #4
        AW: ? Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

        Hallo,

        ~~~ich habe bisher das "alte" Elster für die ESt-Erklärung, für mich und meine Ehefrau und extra für meine volljährige Tochter benutzt.
        wenn damit die unter Windows installierbare Software ElsterFormular gemeint ist,
        ist das z.Z. immer noch und wohl noch eine Weile möglich.
        Irgendwann wird es nur noch die online Version 'Mein Elster' geben.

        ~~~Was aber ist bitte der Unterschied zwischen
        ~~~Abrufcode und Freischaltcode
        den Freischaltcode braucht man nur einmal zum Einrichten einer Brechtigung,
        den Abrufcode braucht man jedesmal zum Belegabruf von Daten, die dann in die Erklärung eingefügt werden können.

        ~~~Braucht sie dann auch einen zusätzlichen Freischaltcode (wie für meine Ehefrau), damit ICH ihre Steuererklärung ausfüllen und an das FA senden kann?
        vermutlich ja, bzw. wie alt ist die Tochter? Sie sollte vermutlich eigenständig eine Erklärung abgeben / formulieren.
        Dann braucht es ein ähnliches Procedere, nur diesmal für einen Single. D.h. eigenen Freischaltcode + Abrufcode.

        ~~~NB1: Das ging "früher" mit der alten ELSTER einfacher - obwohl immer mehr "Arbeit" von den Finanzämtern an den Steuerpflichtigen weitergegeben wird!
        das geht doch immer noch, niemand wird gezwungen 'Mein Elster' zu benutzen.

        ~~~NB2: Sollte das nicht mit "MEIN_ELSTER" alles einfacher werden - für wen?
        vielleicht für alle, die Umgebung wird immer weiter ausgebaut.

        ~~~NB3: Man darf gar nicht daran denken, dass auch mal der PC seinen Geist aufgeben kann
        bei installierbarer Steueranwendung macht man halt fleißig Datensicherung
        und bei 'Mein Elster' ist ein defekter PC kein Problem, die Steuerdaten liegen auf einem Server, sichern müssen andere.
        wichtig ist, immer die gültige Zertifikatsdatei zu sichern!

        ~~~was machen noch ältere Leute, die mit dem "moderen Zeugs" noch nie etwas zu tun hatten?
        nicht alle Steuererklärungs-Arten müssen elektronisch abgegeben werden, manches geht auch noch auf Papier.

        ~~~NB4: Warum bin ich nicht mehr angemeldet, als ich eben den Vorschau-Knopf gedrückt habe?
        wo 'rausgeflogen? Hier im Forum oder in der Umgebung 'Mein Elster' ?

        ~~~Läuft da eine Zeit ab? Muß ich nun alles nochmal eingeben?
        bei 'Mein Elster' tickt ein Countdown der immer zurückgesetzt wird wenn man etwas betätigt.
        Wenn man 'rausfliegt wird der angefangene Teil zwischengespeichert.

        Bei dem Login zum Forum sollte man das Kästchen angemeldet bleiben [x] markieren.
        Zuletzt geändert von Basteltyp; 02.06.2018, 20:47.
        Gruß, Basteltyp

        ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
        ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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          #5
          AW: ? Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

          Der Abrufcode wird bei einem Belegabruf immer benötigt. Er ist an das Konto gebunden und unabhängig von der Person, für die Belege abgerufen werden.

          Der Freischaltcode wird nur einmal benötigt, damit wird der Belegabruf für eine bestimmte Person freigeschaltet, also z. B. die Ehefrau oder die Tochter.

          Um eine Steuererklärung für die Tochter übermitteln zu können, braucht man weder einen Abrufcode noch einen Freischaltcode. Nur der Belegabruf für die Tochter ist ohne Freischaltung nicht möglich!

          Insoweit gibt es keine Unterschiede zwischen dem alten Elster (ElsterFormular) und dem neuen Elster (Mein ELSTER). Ich selbst verwende nach wie vor ElsterFormular, noch ist es deutlich komfortabler!

          Man darf gar nicht daran denken, dass auch mal der PC seinen Geist aufgeben kann
          Wenn die Zertifikatsdatei, wie empfohlen, extern gesichert wird, hast du da mit Mein ELSTER eher geringere Probleme, denn deine Erklärungen werden nicht auf deinem PC gespeichert, sondern auf Servern der Finanzverwaltung.

          Warum bin ich nicht mehr angemeldet, als ich eben den Vorschau-Knopf gedrückt habe? Läuft da eine Zeit ab? Muß ich nun alles nochmal eingeben?
          Aus Sicherheitsgründen wird man nach 30 Minuten Untätigkeit automatisch ausgeloggt. Es empfiehlt sich, die Erklärung selbst zwischenzuspeichern. Es kann sein, dass beim erneuten Login eine Wiederherstellung angeboten wird,
          aber das ist nicht immer der Fall

          Nachtrag: Dass jemand anders auch bereits an einer Antwort bastelt, sieht man in dem Forum leider nicht! Ich hoffe, wir haben uns nicht widersprochen.
          Zuletzt geändert von Charlie24; 02.06.2018, 20:52.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: ? Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

            Vielen Dank an beide Antwortenden!

            Rausgeflogen war ich hier im Forum - hatte aber meine Antwort/Fragen in Word gesichert und konnte sie deshalb wieder einstellen.

            Also 30 Minuten Untägtigkeit im Elster-Forum?!

            Diese vorausgefüllte Steuererklärung funktioniert also auch im "alten" ELSTER_Formular?

            Wenn das auch geht, nehme ich natürlich wieder die mir bekannte Software.

            Danke nochmals an die Helfenden.

            Gruß Ludwig


            NB: Die Tochter ist schon etwas älter, aber der Vater hat die jährliche ESt. halt immer erledigt.

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              #7
              AW: ? Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

              Also 30 Minuten Untägtigkeit im Elster-Forum?!
              Nein, das betrifft Mein ELSTER! Hier im Forum sollte man Angemeldet bleiben anhaken, sonst fliegt man bei Untätigkeit ziemlich schnell raus!

              Hier geht es zum Download von ElsterFormular:

              https://www.elster.de/eportal/lizenz...elsterformular

              Kannst du auf jeden Fall auch noch nächstes Jahr verwenden und dann die übermittelte Erklärung einfach nach Mein ELSTER exportieren. Dann kannst du die Daten das Jahr darauf in eine neue Erklärung übernehmen.

              Der Belegabruf funktioniert bei ElsterFormular derzeit ohnehin noch besser bzw. fehlerfreier als bei Mein ELSTER.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                AW: ? Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

                Hallo nochmal,

                habe nun meine Daten für mich und meine Frau, für morgen vom FA zugesagt bekommen.

                Gibt es eine zwingende Reihenfolge bei der Übernahme meiner 2016er-Daten nach 2017?

                Zuerst Übernahme oder die Daten vom FA zuerst in ein leeres Formular?

                Überschreibt das FA dann die übernommenen 2016er-Daten?

                Wie läuft das denn so ab?

                Gruß Ludwig

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                  #9
                  AW: ? Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

                  Wenn bei ElsterFormular der Belegabruf bereits im letzten Jahr genutzt wurde, erkennt das Programm das und bietet den Belegabruf bei einer Datenübernahme aus dem Vorjahr vorrangig an.

                  Wenn nicht, sollte unbedingt der Belegabruf zuerst genutzt werden! Bei ElsterFormular muss man dazu die persönlichen IDs der Steuerpflichtigen manuell eingeben, damit die Belege richtig zugeordnet werden können.

                  Die Datenübernahme aus dem Vorjahr kann auch nachträglich aus dem Menü Datenübernahme gestartet werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: ? Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

                    Danke.

                    Dann werde ich es morgen mal versuchen - wenn ich nicht weiterkomme, weiß ich ja jetzt wo mir geholfen wird.

                    Gute Nacht Charlie24
                    Zuletzt geändert von Elster1947; 03.06.2018, 00:22.

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                      #11
                      AW: ? Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

                      Hallo Charlie24,

                      ich habe heute den Abruf im ElsterFormular durchgezogen und es hat funktioniert.

                      Danke nochmals für deine Unterstützung.

                      Muß man immer noch Ausdrucke machen und unterschrieben ans FA senden, oder hat sich das durch die Zertifizierung erübrigt?

                      Gruß Ludwig

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                        #12
                        AW: ? Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

                        Muß man immer noch Ausdrucke machen und unterschrieben ans FA senden, oder hat sich das durch die Zertifizierung erübrigt?
                        Hallo,
                        bei authentifizierter Übermittlung hat sich das erübrigt.
                        Es wird dann auch kein entsprechendes Schreiben zum Drucken aufbereitet.
                        Gruß, Basteltyp

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                          #13
                          AW: ? Abruf vorausgefüllte Steuererklärung

                          ... bei authentifizierter Übermittlung hat sich das erübrigt.
                          Da der Belegabruf genutzt wurde, ist die authentifizierte Übermittlung bei ElsterFormular ab 2017 obligatorisch, die komprimierte Erklärung wird in diesem Fall nicht zur Auswahl angeboten.

                          Ein Ausdruck der übermittelten Erklärung (des Übertragungsprotokolls) für die eigenen Unterlagen ist aber nach wie vor möglich.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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