Hallo zusammen,
ich hatte im Jahr 2017 Honorareinnahmen in Höhe von knapp 1700 Euro als Dozentin (2 Stunden wöchentlich).
Normalerweise würde ich den Übungsleiterfreibetrag von 2400 Euro geltend machen. In der Steuererklärung wird jedoch als Fehler gemeldet, dass das nicht geht, weil der Betrag über den Einkünften liegt.
Nun meine Frage: Muss ich für dieses Mini-Einkommen überhaupt eine Anlage S ausfüllen?
Ich sage schon mal "Danke schön" im Voraus.
ich hatte im Jahr 2017 Honorareinnahmen in Höhe von knapp 1700 Euro als Dozentin (2 Stunden wöchentlich).
Normalerweise würde ich den Übungsleiterfreibetrag von 2400 Euro geltend machen. In der Steuererklärung wird jedoch als Fehler gemeldet, dass das nicht geht, weil der Betrag über den Einkünften liegt.
Nun meine Frage: Muss ich für dieses Mini-Einkommen überhaupt eine Anlage S ausfüllen?
Ich sage schon mal "Danke schön" im Voraus.
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