Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage S auch für geringe Einkünfte?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage S auch für geringe Einkünfte?

    Hallo zusammen,
    ich hatte im Jahr 2017 Honorareinnahmen in Höhe von knapp 1700 Euro als Dozentin (2 Stunden wöchentlich).
    Normalerweise würde ich den Übungsleiterfreibetrag von 2400 Euro geltend machen. In der Steuererklärung wird jedoch als Fehler gemeldet, dass das nicht geht, weil der Betrag über den Einkünften liegt.
    Nun meine Frage: Muss ich für dieses Mini-Einkommen überhaupt eine Anlage S ausfüllen?
    Ich sage schon mal "Danke schön" im Voraus.

    #2
    AW: Anlage S auch für geringe Einkünfte?

    Wenn du selbständig tätig, warum willst du dann keine Anlage S ausfüllen? Ich verstehe deinen Fehler auch nicht wirklich.

    Du gibst in die Zeile 44 der Anlage S in die linke Spalte bei Gesamtbetrag deine 1.700 € Gesamthonorar ein und in die mittlere Spalte den gleichen Betrag. Das war es dann!

    Wenn du angestellt tätig warst, gehört das steuerfreie Honorar in Zeile 27 der Anlage N erklärt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage S auch für geringe Einkünfte?

      Ich wusste halt nicht, was ich in die Spalte daneben eintragen soll. Aus früheren Jahren kannte ich das nur mit der Summe 2400 bzw. 2100 Euro.

      Vielen Dank!

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage S auch für geringe Einkünfte?

        Zitat von Nolde Beitrag anzeigen
        Ich wusste halt nicht, was ich in die Spalte daneben eintragen soll. Aus früheren Jahren kannte ich das nur mit der Summe 2400 bzw. 2100 Euro.

        Vielen Dank!
        Hallo,

        was heisst das denn?
        Wenn du nur 1700.- bekommen hast, kannst du auch nur 1700.- eintragen.
        Logisch?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar

        Lädt...
        X