Hallo liebe Community,
ich habe mich 2016 selbstständig gemacht und im August 2017 habe ich dann ein neuen Geschäftszweig erschlossen und die Änderung dem Finanzamt und der Gemeinde übermittelt.
Da ich nun für beide Geschäftszweige eine separate EÜR abgeben muss, wollte ich fragen ob auch eine Aufgabebilanz für das „alte Gewerbe“ nötig ist?
Es ist nichts im Privatvermögen übergegangen noch sind sonstige Güter vorhanden.
Vielen Dank!
Beste Grüße
ich habe mich 2016 selbstständig gemacht und im August 2017 habe ich dann ein neuen Geschäftszweig erschlossen und die Änderung dem Finanzamt und der Gemeinde übermittelt.
Da ich nun für beide Geschäftszweige eine separate EÜR abgeben muss, wollte ich fragen ob auch eine Aufgabebilanz für das „alte Gewerbe“ nötig ist?
Es ist nichts im Privatvermögen übergegangen noch sind sonstige Güter vorhanden.
Vielen Dank!
Beste Grüße
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