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Aufgabebilanz nötig trotz weiterführender Selbstständig?

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    Aufgabebilanz nötig trotz weiterführender Selbstständig?

    Hallo liebe Community,
    ich habe mich 2016 selbstständig gemacht und im August 2017 habe ich dann ein neuen Geschäftszweig erschlossen und die Änderung dem Finanzamt und der Gemeinde übermittelt.
    Da ich nun für beide Geschäftszweige eine separate EÜR abgeben muss, wollte ich fragen ob auch eine Aufgabebilanz für das „alte Gewerbe“ nötig ist?
    Es ist nichts im Privatvermögen übergegangen noch sind sonstige Güter vorhanden.

    Vielen Dank!
    Beste Grüße

    #2
    AW: Aufgabebilanz nötig trotz weiterführender Selbstständig?

    Wenn das "alte Gewerbe" nicht beendet wurde muss auch keine Aufgabebilanz erstellt werden.

    Ich habe das jetzt so verstanden, dass seit August 2017 zwei Betriebe nebeneinander existieren.
    Dann muss nur - wie zutreffend geschrieben - für jeden Betrieb unter einer eigenen Steuernummer eine eigene Anlage EÜR abgegeben werden.

    Im Zweifelsfall helfen bei solchen Fragen aber die zuständigen Bearbeiter im Finanzamt besser weiter als ein Forum zur elektronischen Steuererklärung. Denn bei der Frage geht es ja nicht um das "wie" sondern um das "ob" - und das entscheidet manchmal der einzelne Bearbeiter im Finanzamt für sich.

    Kommentar


      #3
      AW: Aufgabebilanz nötig trotz weiterführender Selbstständig?

      Guten Abend Sabre und vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
      Tut mir leid, ich habe mich wohl schlecht ausgedrückt. Nochmal kurz zum Verständnis: Ich war von 2016 - August 2017 mit einer Fahrzeugvermittlung selbstständig (Kleinunternehmer). Im August 2017 habe ich dann beim Gewerbeamt die Fahrzeugvermittlung ausgetragen und dafür ein neues Aufgabenfeld im Bereich Import angegeben. Beim Finanzamt war ich vor einiger Zeit wegen der Steuernummer und da sagte man mir das ich die EÜR 2017 für die Fahrzeugvermittlung und auch für das Importgeschäft machen müsse (2 verschiedene Steuernummern). Daher ging ich davon aus, dass ich nur beide EÜR abgeben müsste.

      Wenn ich jedoch beim ElsterFormular bei Punkt 9: "Wurde im Kalenderjahr / Wirtschaftsjahr der Betrieb veräußert oder aufgegeben? (Bitte Zeile 78 beachten)" JA ankreuze, wird ein Betriebsvermögensvergleich statt EÜR verlangt. Und das hat mich ein bisschen stutzig gemacht. Soll ich hierbei nein ankreuzen?

      Vielen lieben Dank!

      Beste Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Aufgabebilanz nötig trotz weiterführender Selbstständig?

        Ich war von 2016 - August 2017 mit einer Fahrzeugvermittlung selbstständig (Kleinunternehmer).
        Du musst zunächst doch selbst wissen, ob du diesen Geschäftszweig endgültig aufgegeben hast. Ob du bei Bejahung dann wirklich eine Schlussbilanz erstellen musst, hängt m. E. auch davon ab, ob bei der Aufgabe dieses
        Geschäftszweigs wirklich Entnahmen oder andere gewinnrelevante Vorgänge angefallen sind, die nicht in deiner EÜR für diesen Geschäftszweig enthalten sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Aufgabebilanz nötig trotz weiterführender Selbstständig?

          Zitat von Adi42 Beitrag anzeigen
          Wenn ich jedoch beim ElsterFormular bei Punkt 9: "Wurde im Kalenderjahr / Wirtschaftsjahr der Betrieb veräußert oder aufgegeben? (Bitte Zeile 78 beachten)" JA ankreuze, wird ein Betriebsvermögensvergleich statt EÜR verlangt. Und das hat mich ein bisschen stutzig gemacht. Soll ich hierbei nein ankreuzen?
          Grundsätzlich ist das so, dass für die laufenden Einkünfte die EÜR gemacht werden kann und dann *zusätzlich* (nicht "statt EÜR") eine Abschlussbilanz erstellt werden muss. Ob das wirklich wegen der möglichen steuerlichen Auswirkung so gemacht werden muss (siehe auch Beitrag von Charlie24), hängt oft vom Bearbeiter im Finanzamt ab. Einfach dort noch mal nachfragen, was der alles haben möchte.

          Im Zweifelsfall muss bei der Anlage EÜR dann noch die Zeile 78 ausgefüllt werden.

          Ansonsten immer ehrlich ankreuzen, was in dem Jahr passiert ist. :-)

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