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Volljährige Tochter mit ALG II

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    Volljährige Tochter mit ALG II

    Noch eine Frage: meine volljährige erwachsene Tochter wohnte zeitweise bei mir im Haushalt und bekamm aufgrund ihrer Krankschreibung und Arbeitslosigkeit über mehrere Wochen ALG II. Heisst, ich habe Miete gezahlt und sie teilweise finanziell unterstützt. Trage ich das in die Steuererklärung ein und wenn ja wo?
    Danke für Unterstützung!

    #2
    AW: Volljährige Tochter mit ALG II

    Dafür gibt es die Anlage Unterhalt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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