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Anlage Kind Pflicht?

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    Anlage Kind Pflicht?

    Hallo,
    einfache Frage: Ist die Anlage Kind Pflicht, wenn man ein Kind hat (alleinerziehend)?
    Hintergrund: Ohne Anlage Kind wird eine höhere Steuerrückzahlung berechnet als mit Anlage Kind. Ich dachte, die soll eine Steuererleichterung schaffen.
    Wenn ja, sind die Zeitraumangaben (z. B. leben im gemeinsamen Haushalt) auf das jeweilige Steuerjahr bezogen oder soll man dort ggf. von Geburtsdatum bis Steuerjahrende/aktuelles Datum eintragen?
    Lieben Dank für hilfreiche Antworten!

    #2
    AW: Anlage Kind Pflicht?

    Hallo,
    einfache Frage: Ist die Anlage Kind Pflicht, wenn man ein Kind hat (alleinerziehend)?
    Hintergrund: Ohne Anlage Kind wird eine höhere Steuerrückzahlung berechnet als mit Anlage Kind. Ich dachte, die soll eine Steuererleichterung schaffen.
    Die einfache Antwort lautet: Ja! Das mit der höheren Steuerrückzahlung ist für für mich nicht nachvollziehbar, das kann bei alleinerziehend eigentlich auch nicht sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage Kind Pflicht?

      Zitat von frauolle Beitrag anzeigen
      Hallo,
      einfache Frage:
      sind die Zeitraumangaben (z. B. leben im gemeinsamen Haushalt) auf das jeweilige Steuerjahr bezogen oder soll man dort ggf. von Geburtsdatum bis Steuerjahrende/aktuelles Datum eintragen?
      Lieben Dank für hilfreiche Antworten!
      Hallo,
      Zeitraumangaben betreffen in der Regel das betreffende Jahr.
      z.B. Jahr 2016 01.01.-31.12.
      Jahr 2017 30.06.-31.12.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
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      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Anlage Kind Pflicht?

        Des Rätsels Lösung liegt in der Günstigerprüfung nach § 31 EStG. Im Falle der Gewährung des Kinderfreibetrages wird der Anspruch auf Kindergeld wieder auf die zu zahlende Steuer drauf gerechnet.
        Dadurch kann die Steuerrückerstattung auf den ersten Blick niedriger ausfallen, die steuerliche Entlastung ist aber tatsächlich höher.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Kind Pflicht?

          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Des Rätsels Lösung liegt in der Günstigerprüfung nach § 31 EStG. Im Falle der Gewährung des Kinderfreibetrages wird der Anspruch auf Kindergeld wieder auf die zu zahlende Steuer drauf gerechnet.
          Dadurch kann die Steuerrückerstattung auf den ersten Blick niedriger ausfallen, die steuerliche Entlastung ist aber tatsächlich höher.
          Wenn bei der Günstigerprüfung herauskommt, dass der Freibetrag günstiger als das Kindergeld ist, müsste dann nicht trotzdem eine höhere Erstattung entstehen?
          Sonst wäre ja das Kindergeld günstiger und es würde alles außen vor bleiben.

          Eigentlich gibt es keinen Grund, bei dem sich ein zu berücksichtigendes Kind steuerlich nachteilig auswirken kann .... wobei .... bei Riester könnte das tatsächlich sein. Wenn vorher der Anspruch auf die Kinderzulage nicht enthalten war, kann dabei falsch gerechnet werden und es wird zu wenig hinzugerechnet (wenn der Sonderausgabenabzug immer noch günstiger ist) oder die Zulage an sich auf einmal doch besser sein, als ein Sonderausgabenabzug. Wird der Anspruch zusätzlich zur Anlage Kind ergänzt (da kommen - meine ich - auch entsprechende Hinweise, wenn auf der Anlage AV kein Anspruch auf Kinderzulage steht), kann indirekt eine negative Auswirkung entstehen.

          Aber das sind alles Spekulationen. Grundsatz ist: Anlage Kind immer hinzufügen, wenn ein Kind berücksichtigungsfähig ist. Sollte dann (vielleicht) ein Fehler in der Steuerberechnung vorliegen, bräuchten wir mehr Informationen.

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            #6
            AW: Anlage Kind Pflicht?

            Hallo,

            >>>Die einfache Antwort lautet: Ja!

            Kannst du dafür mal die gesetzliche Grundlage nennen?

            Mir fällt auch keine Konstellation ein, wo es unterm Strich ohne Kind besser ist als mit, aber um die Sinnhaftigkeit geht es mir jetzt nicht gar nicht.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Anlage Kind Pflicht?

              Hallo reckoner,

              ich glaube nicht, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, die Anlage Kind einzureichen.
              Auch jemand mit Steuerklasse II und eingetragenem Freibetrag für Alleinerziehende ist ja keine Pflichtveranlagung.
              Und wenn eine Steuererklärung in so einem Fall ohne Anlage Kind kommt, wird die so verarbeitet -> wobei dies mit Sicherheit nicht zugunsten des Steuerpflichtigen wäre.

              Tschüß

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                #8
                AW: Anlage Kind Pflicht?

                Meiner Meinung nach muss eine Steuererklärung alle für die Besteuerung maßgeblichen Tatsachen enthalten und dazu gehören m. E. auch die Angaben zu Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag besteht.

                Wie soll das Finanzamt den Familienleistungsausgleich nach den §§ 31 und 32 EStG denn durchführen, wenn der Steuerpflichtige dazu keine Angaben macht?

                Dass für Arbeitnehmer keine generelle Veranlagungspflicht bei bestimmten Steuerklassen besteht, lässt meines Erachtens nicht den Schluss zu, dass der Steuerpflichtige im Falle einer Veranlagung steuerlich relevante Tatsachen
                einfach weglassen darf.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Anlage Kind Pflicht?

                  In den §§ 31 und 32 kann ich keine Verpflichtung entdecken.
                  Wie gesagt ist ein "Pflichtl" meines Erachtens nicht dazu verpflichtet, für ihn "positive" Anlagen abzugeben.

                  Ein weiteres Beispiel ist zum Beispiel die Anlage KAP, wo die Steuerverwaltung wissen könnte, dass zum Beispiel der Freibetrag nicht ausgeschöpft worden ist
                  und aufgrund eines zu niedrigen Freistellungsauftrags Steuer eingezogen wurde.
                  Kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt dazu auffordert, die Anlage KAP abzugeben.

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                    #10
                    AW: Anlage Kind Pflicht?

                    Ein weiteres Beispiel ist zum Beispiel die Anlage KAP, wo die Steuerverwaltung wissen könnte, dass zum Beispiel der Freibetrag nicht ausgeschöpft worden ist.
                    Das bestätigt allerdings eher meine Rechtsauffassung, denn bei der Anlage KAP muss der Antrag auf Günstigerprüfung oder Überprüfung des Steuereinbehalts ausdrücklich gestellt werden,

                    während die Günstigerprüfung bei der Einkommensteuer zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag von amtswegen erfolgt.

                    Im Übrigen wird der Sparerpauschbetrag momentan vielfach deshalb nicht ausgeschöpft, weil die Kapitalerträge aus klassischen Sparanlagen eingebrochen sind, aus der Nichtausschöpfung
                    lassen sich deshalb überhaupt keine Schlüsse ziehen. Vom Einzug der Kapitalertragsteuer erfährt das Finanzamt ja nichts.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Anlage Kind Pflicht?

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Meiner Meinung nach muss eine Steuererklärung alle für die Besteuerung maßgeblichen Tatsachen enthalten und dazu gehören m. E. auch die Angaben zu Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag besteht.

                      Wie soll das Finanzamt den Familienleistungsausgleich nach den §§ 31 und 32 EStG denn durchführen, wenn der Steuerpflichtige dazu keine Angaben macht?

                      Dass für Arbeitnehmer keine generelle Veranlagungspflicht bei bestimmten Steuerklassen besteht, lässt meines Erachtens nicht den Schluss zu, dass der Steuerpflichtige im Falle einer Veranlagung steuerlich relevante Tatsachen
                      einfach weglassen darf.
                      Hallo,
                      das wollte ich damit auch nicht zum Ausdruck bringen -> wenn der Steuerpflichtige keine Anlage Kind abgibt rechnet das Finanzamt im Normalfall ohne Anlage Kind und fordert die nicht nach.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Anlage Kind Pflicht?

                        Iss denn scho Weihnachten bei dem ganzen Spekulatius hier :-)

                        Fakt ist, es kann falsch sein, muss aber nicht.

                        Ohne die Angabe von relevanten Daten durch die TE:
                        - zu versteuerndes Einkommen vor Kinderfreibetrag
                        - Anzahl der Kinder
                        - Art der Berücksichtigung (voll oder halb)
                        - Höhe des eingetragenen Kindergeldanspruches

                        ist eine schlüssige Antwort nicht möglich, wobei wir hier auch schon wieder über das Thema ELSTER weit hinaus sind.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                          #13
                          AW: Anlage Kind Pflicht?

                          ... ist eine schlüssige Antwort nicht möglich, wobei wir hier auch schon wieder über das Thema ELSTER weit hinaus sind.
                          Manchmal lassen sich OFF-Topic-Diskussionen nicht ganz vermeiden! Ich finde das jetzt nicht tragisch, wir sind ja hier kein Finanzamt, wo alles richtig sein muss oder zumindest richtig sein sollte.

                          Irgendwann wird sich @frauolle schon wieder melden!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Anlage Kind Pflicht?

                            Lieber zu viel diskutiert als zu wenig.
                            In anderen Foren bekommt man/frau tagelang keine Antwort.

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