In der Anlage V wird gefragt, ob die Immobilie als Ferienwohnung benutzt wird. Wenn man "nein" anklickt, kommt die Fehlermeldung am Ende: Sie haben die Größe der genutzten Fläche als Ferienwohnung nicht angegeben. Ich habe den Fehler dreimal als Support geschickt, hing stundenlang in der Warteschleife und warte seit Februar auf eine Antwort. Ich hole mir jetzt wieder ein Formular beim Finanzamt.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Anlage V
Einklappen
X
-
AW: Anlage V
Zitat von Hamaru Beitrag anzeigenIn der Anlage V wird gefragt, ob die Immobilie als Ferienwohnung benutzt wird. Wenn man "nein" anklickt, kommt die Fehlermeldung am Ende: Sie haben die Größe der genutzten Fläche als Ferienwohnung nicht angegeben. Ich habe den Fehler dreimal als Support geschickt, hing stundenlang in der Warteschleife und warte seit Februar auf eine Antwort. Ich hole mir jetzt wieder ein Formular beim Finanzamt.
obwohl du keine Frage gestellt hast, interessiert es mich, was du in Zeile 8 eingegeben hast
Gruß FIGULGruß FIGUL
-
AW: Anlage V
obwohl du keine Frage gestellt hast, interessiert es mich, was du in Zeile 8 eingegeben hastFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
AW: Anlage V
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch vermute, er hat 0 bei der Kennzahl 56 eingetragen, anstatt das Feld einfach leer zu lassen.
das vermute ich auch.
Hätte gern eine Bestätigung ;-(
Gruß FIGULGruß FIGUL
Kommentar
-
AW: Anlage V
Zitat von Hamaru Beitrag anzeigenDanke! Ich habe tatsächlich in Zeile 8 "0" eingetragen. Wenn man das Feld frei lässt, dann verschwindet die Fehlermeldung. Aber warum können die vom Support einem in 4 Monaten das nicht sagen?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
AW: Anlage V
Zitat von Hamaru Beitrag anzeigenDanke! Ich habe tatsächlich in Zeile 8 "0" eingetragen. Wenn man das Feld frei lässt, dann verschwindet die Fehlermeldung. Aber warum können die vom Support einem in 4 Monaten das nicht sagen?
weil es unlogisch ist einen Wert einzugeben, wenn es keine F... ist
0 ist nämlich nicht nichts, sondern ein numerischer Wert
Gruß FIGULGruß FIGUL
Kommentar
-
AW: Anlage V
Wobei die Fehlermeldung zugegebenermaßen ziemlich kryptisch ist, denn in Zeile 7 war ja richtig Nein angekreuzt:
Es wurde angegeben, dass das Objekt ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt wurde, die Fläche des als Ferienwohnung genutzten Wohnraums wurde jedoch nicht angegeben oder umgekehrt (1. Anlage V)".Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
AW: Anlage V
Hallo,
ich würde mir wünschen, dass Elster speziell bei eine eingetragenen Null neben der Fehlermeldung einen Zusatzhinweis ausgibt, etwa "Bitte überprüfen sie in diesem Zusammenhang auch alle eingetragenen Null-Werte - in der Regel sind diese falsch, die Eingabefelder müssen leer bleiben".
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
Kommentar
-
AW: Anlage V
Diese etwas kryptische Fehlermeldung gibt es ja mit dem gleichen Wortlaut auch bei Mein ELSTER und dass mit dem oder umgekehrt am Schluss der gesamte Erklärungskomplex angesprochen wird,
muss man ja zunächst mal begreifen. Wenn man aber in Zeile 7 richtig Nein angegeben hat, irritiert doch schon der erste Halbsatz der Fehlermeldung:
Es wurde angegeben, dass das Objekt ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt wurde, ...
Die momentane Textformulierung ist jedenfalls nicht der Weisheit letzter Schluss!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar