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Dienstwagen und Steuer

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    Dienstwagen und Steuer

    Hallo zusammen,

    ich bin in Besitz eines Dienstwagens dessen geldwerter Vorteil mit der 1-%-Regelung besteuert wird. Zu dem eigentlichen Dienstwagen gehören auch noch eine Tankkarte und sämtliche Services, heißt ich habe auch im Sinne privater Nutzung keinerlei Kosten für Tanken und Auto.

    Da allerdings 85-90% meiner Fahrten dienstlich veranlasst sind, führe ich zudem ein Fahrtenbuch um private und geschäftliche Fahrten nachzuhalten.

    Meine Frage bezieht sich nun auf den Nachweis der Dienstfahrten mittels Fahrtenbuch bei der Steuererklärung und auf eine mögliche Steuererstattung:
    1. Ist es einfach so möglich neben der 1-%-Besteuerung ein zusätzlich Fahrtenbuch zu führen und bei der Steuer einzureichen, auch wenn man keinerlei Kosten für Tanken Serivce hat (abgesehen von zusätzlichen Besteuerung und dem Gehaltsverzicht)?
    2. Gibt es eine Art Kalkulationsvorlage/Richtwert etc. mit dem die potenzielle Steurerstattung abschätzen kann, wenn man Jahreseinkommen und geldwerten Vorteil zugrunde legt?

    Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.

    #2
    AW: Dienstwagen und Steuer

    1. Ist es einfach so möglich neben der 1-%-Besteuerung ein zusätzlich Fahrtenbuch zu führen und bei der Steuer einzureichen
    Ja, es ist möglich, wobei die Anforderungen an ein Fahrtenbuch bekanntlich hoch sind. Man ist aber nicht an das beim Lohnsteuerabzug angewandte Verfahren gebunden.

    Es ist erklärungstechnisch etwas kompliziert, weil der Sachbezug ja im Bruttolohn enthalten ist. Üblicherweise kürzt man das steuerpflichtige Brutto um die Differenz.

    Einzelheiten kann man hier unter Absatz 9 nachlesen: https://www.jurion.de/gesetze/lstr_2015/8.1/

    Zu 2: Gibt es nicht!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Dienstwagen und Steuer

      Du musst halt mit deinem Grenzsteuersatz kalkulieren. Wenn z. B. rauskommt, dass Dein Bruttolohn durch das Fahrtenbuch um 3.000 Euro zu verringern wäre und Du hast einen Grenzsteuersatz von üblichen 33 % beträge die Steuerersparnis rund 1.000 Euro.

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