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    Netbook absetzen?

    Hallo,

    ich habe einen computer, der gerade im letzen Jahr abgeschrieben wird. Zusätzlich habe ich ein netbook erworben. Dieses kostet ca. 300 euro. Kann ich das paralell absetzen?
    Zählt es als computer und müß mit 50 % über drei Jahre abgesetzt werden, oder aufgrund der summe... als Art Zubehör und kann über ein jahr abgesetzt werden??

    Ebenso habe ich ein NAS Sicherungssystem erworben, um meine Daten zu sichern. Das kann ich auch absetzten, oder? Ist es ein Computerzubehör direkt absetzbar. Dieses hat ca. 200 euro gekostet.

    Ich bin übrigens Softwareentwickler. Daher nehmen elektronische Geräte bei mir einen vorrangigen Stellenwert ein.

    Vielen Dank für Tipps,

    Patrick
    Zuletzt geändert von kpatrick; 14.05.2010, 11:10.

    #2
    AW: Netbook absetzen?

    geht es um Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder sind sie Freiberufler/Gewerbetreibender?

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      #3
      AW: Netbook absetzen?

      Hallo,

      ich bin Angestellter. Mit dem Netbook kann man zwar nicht programmieren, aber emails schauen und kleine dinge reparieren. Das große ist manchmal etwas lästig zum transportieren...


      Viele Grüße,

      Patrick

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        #4
        AW: Netbook absetzen?

        Hallo

        bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit: Hier können Anschaffungskosten bis 410 EUR zuzüglich Umsatzsteuer sofort als Werbungskosten abgezogen werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG).

        Bitte beachten: Der PC und die Peripheriegeräte (zum Beispiel Drucker, Monitor usw.) sind aus Sicht der Finanzverwaltung zwar selbständig bewertungsfähige, nicht aber selbständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter, weil sie nach ihrer beruflichen Zweckbestimmung nur zusammen genutzt werden können, technisch aufeinander abgestimmt und auch in den beruflichen Nutzungszusammenhang eingefügt sind.

        Ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind deshalb - auch wenn sie jeweils nicht mehr als 410 Euro zuzüglich Umsatzsteuer betragen - nicht sofort als Werbungskosten absetzbar, sondern können nur auf die Nutzungsdauer verteilt abgesetzt werden.
        Zuletzt geändert von sophie m.; 14.05.2010, 16:23.

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          #5
          AW: Netbook absetzen?

          Hallo, danke.

          Es ist aber ja trotzdem auch ein Computer. Und nicht nur ein Zubehör. Das macht dann aber nichts und ich kann das Gerät direkt komplett absetzen?

          Vielen Dank,

          Patrick

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            #6
            AW: Netbook absetzen?

            Hallo

            es ist eine Aufteilung zu machen, zu welchem Anteil die Geräte beruflichen und privaten Zwecken dienen. Nur der Anteil, der beruflichen Zwecken dient, ist als Werbungskosten absetzbar.

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