wo trage ich den Kauf und die Kosten einer vermieteten Wohnung ein?
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AW: Immobilienkauf
Die Einkünfte aus einer vermieteten Wohnung sind in der Anlage V zu erklären!
Aus den Anschaffungskosten kann nur die AfA für den Gebäudeanteil geltend gemacht werden. Aber dazu musst du dich selbst schlau machen, denn das betrifft Steuerrecht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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