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Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

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    Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

    Hallo,

    ich habe für die diesjährige Steuererklärung (wie jedes Jahr) alles ins Elsterformular eingegeben und analog den manuellen Formulare ausgefüllt und eingeschickt.

    Nachdem es jedes Jahr nahezu passte gibt es dieses Jahr eine Differenz von fast 600! Euro (zum Nachteil natürlich).

    Das Elsterformular generiert ja ebenfalls einen Steuerbescheid und wenn ich die beiden vergleiche sind alle Zahlen identisch bis auf die zweite Zahl unter

    "Berechnung der Einkommensteuer (v.H.)"

    Wie kann es sein dass diese Prozentzahl im Steuerbescheid 1,1% höher ist, wenn alle andere Zahlen vorher gleich sind??

    Dadurch ergibt sich in dem rechten Block davon ein Unterschied von 600 Euro die wir dadurch weniger bekommen haben.

    #2
    AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

    Zitat von placebo76 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe für die diesjährige Steuererklärung (wie jedes Jahr) alles ins Elsterformular eingegeben und analog den manuellen Formulare ausgefüllt und eingeschickt.

    Nachdem es jedes Jahr nahezu passte gibt es dieses Jahr eine Differenz von fast 600! Euro (zum Nachteil natürlich).

    Das Elsterformular generiert ja ebenfalls einen Steuerbescheid und wenn ich die beiden vergleiche sind alle Zahlen identisch bis auf die zweite Zahl unter

    "Berechnung der Einkommensteuer (v.H.)"

    Wie kann es sein dass diese Prozentzahl im Steuerbescheid 1,1% höher ist, wenn alle andere Zahlen vorher gleich sind??

    Dadurch ergibt sich in dem rechten Block davon ein Unterschied von 600 Euro die wir dadurch weniger bekommen haben.
    Hallo,

    da bezahlst du über 60000.- Einkommensteuer.
    Hattest du Lohnersatzleistungen? (Elterngeld, KG, Alg)

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

      Was meinst du mit über 60k Einkommenssteuer? Soviel haben wir nicht bezahlt.
      Meine Frau hatte knapp über 4 Wochen Kurzarbeitergeld / Transfergesellschaft. Aber kann doch nicht sein dass man zusätzlich zu diesem Wenigerverdienst (was ja nur 4 Wochen waren) zusätzlich auch noch 600 Euro bei der Steuerrückzahlung fehlen !?!

      Und wo kommt diese Zahl denn her? Muss die sich nicht irgendwie aus den vorherigen Zahlen im Bescheid ergeben? Wo hat das Elsterformular denn die Zahl her?
      Da kommt eine Zahl aus dem "Nichts" und die ganze Berechnung stimmt vorne und hinten nicht :-/

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        #4
        AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

        Zitat von placebo76 Beitrag anzeigen
        Wie kann es sein dass diese Prozentzahl im Steuerbescheid 1,1% höher ist, wenn alle andere Zahlen vorher gleich sind??
        Wenn du damit ausdrücken willst, dass das zu versteuernde Einkommen von Bescheid und Berechnung gleich sind, der Steuersatz darauf aber verschieden, wäre eine logische Erklärung, dass Einkünfte vorliegen, die zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Also Mal überlegen, wie es mit Elterngeld, Krankengeld, ALG 1, ausländischen Einkünften aussieht.

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          #5
          AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

          Nur vier Wochen Kurzarbeitergeld. Aber nochmal: wo kommen die Werte her? Ich habe im Elsterformular Kurzarbeitergeld angegeben, genauso wie im manuellen Bescheid. Warum berechnet das Elsterformular das anders?

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            #6
            AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

            Zitat von placebo76 Beitrag anzeigen
            Nur vier Wochen Kurzarbeitergeld. Aber nochmal: wo kommen die Werte her? Ich habe im Elsterformular Kurzarbeitergeld angegeben, genauso wie im manuellen Bescheid. Warum berechnet das Elsterformular das anders?
            Hallo,

            Versteh ich nicht.
            Du kannst doch gar nichts im Bescheid angeben.
            Den erhältst du auf Grund deiner Angaben vom FA.
            Womit hast du deine Erklärung erstellt?
            zu ca. 60000.- Est komme ich 1,1% = 600 100% = ca. 55000

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

              Bin mir beim manuellen Bescheid nicht sicher, aber im Elsterformular steht das unter Anlage N, Seite 1, Punkt 15 -> Kurzarbeitergeld.
              Kann man das Elsterformular bei Erhalt von Kurzarbeitergeld nicht nutzen, bzw. die Berechnung nicht?

              Hab nochmal meine Frau gefragt und wir haben das gecheckt:

              Es gab 1068 EUR für etwas weniger als vier Wochen Kurzarbeitergeld durch die Transfergesellschaft. Und von diesen 1068 wird bei der steuererklärung jetzt nochmal >600 EUR abgezogen?
              Sie hat also für knapp über 400 EUR in diesem Monat gearbeitet? Und hätte sie keinen Job so schnell gefunden hätten wir für jeden weiteren Kurzarbeitermonat 600 EUR nachzahlen müssen? Das kann ich alles irgendwie nicht glauben bzw. ich will es nicht. Das hat ihr damals niemand gesagt :-(

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                #8
                AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

                Zitat von placebo76 Beitrag anzeigen
                Aber nochmal: wo kommen die Werte her?
                Elsterformular rechnet mit den Werten, die du eingibst. Das FA mit den Werten, die du erklärt hast und die es von anderen Stellen mitgeteilt bekommen hat.
                Ich würde in die Erläuterungen des Bescheides schauen, da steht nämlich nach meiner Erinnerung drin, welcher Betrag dem Progressionsvorbehalt unterworfen wurde.

                Was ein manueller Bescheid ist, keine Ahnung.

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                  #9
                  AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

                  Zitat von placebo76 Beitrag anzeigen
                  Bin mir beim manuellen Bescheid nicht sicher, aber im Elsterformular steht das unter Anlage N, Seite 1, Punkt 15 -> Kurzarbeitergeld.
                  Kann man das Elsterformular bei Erhalt von Kurzarbeitergeld nicht nutzen, bzw. die Berechnung nicht?

                  Hab nochmal meine Frau gefragt und wir haben das gecheckt:

                  Es gab 1068 EUR für etwas weniger als vier Wochen Kurzarbeitergeld durch die Transfergesellschaft. Und von diesen 1068 wird bei der steuererklärung jetzt nochmal >600 EUR abgezogen?
                  Sie hat also für knapp über 400 EUR in diesem Monat gearbeitet? Und hätte sie keinen Job so schnell gefunden hätten wir für jeden weiteren Kurzarbeitermonat 600 EUR nachzahlen müssen? Das kann ich alles irgendwie nicht glauben bzw. ich will es nicht. Das hat ihr damals niemand gesagt :-(
                  Hallo,

                  hast du ganz sicher deine Erklärung mit ElsterFormular und nicht mit Mein Elster erstellt?
                  Bei Mein Elster musst du nämlich die Anlage Vorsorgeaufwand selbst hinzufügen und ausfüllen im Gegensatz zu ElsterFormular

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

                    Da steht 5541 EUR Lohnersatzleistungen. Es gab vorher noch 3 Monate Insolvenzgeld, wovon die Arbeitnehmer erst Ende des zweiten Monats erfahren haben dass es Insolvenzgeld ist! Kommt das dann hin? Was für eine Sauerei vom Arbeitgeber. Niemand hat etwas davon gesagt.

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Elsterformular 19.4

                    Aber siehe meinen vorigen Eintrag. Insolvenzgeld hab ich da nirgends eingetragen. Wüsste gar nicht wo. Davon steht ja auch nix auf der Jahresgehalts/steuerabrechnung. Diese habe ich ja als Quelle benutzt ...

                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    hast du ganz sicher deine Erklärung mit ElsterFormular und nicht mit Mein Elster erstellt?
                    Bei Mein Elster musst du nämlich die Anlage Vorsorgeaufwand selbst hinzufügen und ausfüllen im Gegensatz zu ElsterFormular

                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

                      Hallo,

                      Zitat ich habe für die diesjährige Steuererklärung (wie jedes Jahr) alles ins Elsterformular eingegeben und analog den manuellen Formulare ausgefüllt und eingeschickt.
                      Alles? bestimmt nicht.

                      Jetzt weisst du wenigstens warum du nachzahlen musst

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

                        Ja wie gesagt vom Insolvenzgeld steht ja da nirgends was. Insofern hab ich tatsächlich alles exakt gleich eingetragen. Das Problem, wie Ihr ja selbst gesagt habt, liegt ja darin das hintenrum ans Finanzamt andere Werte (Insolvenzgeld) gesendet wurden und nicht dass ich etwas unterschiedlich eingetragen habe. Wo kann man denn im Elsterformular Insolvenzgeld eintragen, und wo steht das auf der Gehaltsabrechnung? -> Nirgends.

                        Ihr habt mich ja trotzdem zu einer Erklärung gebracht, dafür danke. Aber ich hätte im Elsterformular nichts anderes eintragen können. Dafür ist es dann wohl ungeeignet.

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                          #13
                          AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

                          Hallo,

                          Insolvenzgeld (wie KG, Elterngeld, Alg) ist im Hauptvordruck Seite 4 Zeile 96 einzutragen.
                          Steht dort schwarz auf weiß.
                          -Art der Leistung- rechts kleiner Pfeil. Anscheinend hast du Probleme mit dem Ausfüllen.

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

                            Top danke Dir. Nee Insolvenzgeld war bisher tatsächlich noch nie ein Thema bei mir.

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                              #15
                              AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

                              Zitat von placebo76 Beitrag anzeigen
                              Top danke Dir. Nee Insolvenzgeld war bisher tatsächlich noch nie ein Thema bei mir.
                              Dann behaupte aber nicht, daß da nirgens was von steht!
                              Gruss (S)stiller
                              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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