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Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

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  • DC1961-1
    antwortet
    AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

    Hallo placebo76,

    vor dem Bezug von Insolvenzgeld hat Ihre Frau entweder
    a) eine Forderungskaufvertrag unterschrieben, oder
    b) wurde in einer Betriebsversammlung/Abteilungsversammlung durch die Verwaltung mit der Broschüre 10 aufgeklärt.
    Unwissenheit erscheint mir hier unglaubwürdig.

    Wieso war das Einkommen bei der TG = KUG ? Liegt ein entsprechender Bescheid der Agentur für Arbeit vor?

    Haben Sie auch darauf geachtet, dass in der der Berechnung zugrunde liegenden Lohnsteuerbescheinigung Ihrer Frau nur das Einkommen vom 01.01. oder Eintritt bis Ende des letzten Monats mit Bezahlung, also ohne Insolvenzgeld, bescheininigt ist? Ansonsten zahlen Sie ungefähr doppelte Steuer Also beispielsweise 02.01. - 30.06. lohnsteuerpflichtig, 01.07. - 30.09. Insolvenzgeld, 01.10. - 31.10. TG )
    Ihr die Progression erhöhende Einkommensanteil ist lediglich das Insolvenzgeld, nicht das lohnsteuerpflichtige Einkommen aus der TG. Jedes Meckern in diese Richtung geht fehl. Und ca. 600EUR Steuer f. ca. 6TEUR Lohnersatzleistung, also Pi mal Daumen 10 v.H. Grenzsteuersatz ist doch human.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

    Hallo,

    so ganz verstehe ich noch nicht wie das denn abgelaufen ist.
    Hast du nun Lohn oder Insolvenzgeld bekommen, oder sogar beides (für den selben Monat meine ich)?

    Wenn der Arbeitgeber Lohn bescheinigt hat der gar nicht von ihm gezahlt wurde, dann ist dieser natürlich wieder herauszurechnen.

    Stefan

    PS: So einige Beiträge in diesem Thread waren schon sehr sarkastisch, gefällt mir nicht besonders.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

    Zitat von placebo76 Beitrag anzeigen
    Top danke Dir. Nee Insolvenzgeld war bisher tatsächlich noch nie ein Thema bei mir.
    Dann behaupte aber nicht, daß da nirgens was von steht!

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  • placebo76
    antwortet
    AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

    Top danke Dir. Nee Insolvenzgeld war bisher tatsächlich noch nie ein Thema bei mir.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

    Hallo,

    Insolvenzgeld (wie KG, Elterngeld, Alg) ist im Hauptvordruck Seite 4 Zeile 96 einzutragen.
    Steht dort schwarz auf weiß.
    -Art der Leistung- rechts kleiner Pfeil. Anscheinend hast du Probleme mit dem Ausfüllen.

    Gruß FIGUL

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  • placebo76
    antwortet
    AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

    Ja wie gesagt vom Insolvenzgeld steht ja da nirgends was. Insofern hab ich tatsächlich alles exakt gleich eingetragen. Das Problem, wie Ihr ja selbst gesagt habt, liegt ja darin das hintenrum ans Finanzamt andere Werte (Insolvenzgeld) gesendet wurden und nicht dass ich etwas unterschiedlich eingetragen habe. Wo kann man denn im Elsterformular Insolvenzgeld eintragen, und wo steht das auf der Gehaltsabrechnung? -> Nirgends.

    Ihr habt mich ja trotzdem zu einer Erklärung gebracht, dafür danke. Aber ich hätte im Elsterformular nichts anderes eintragen können. Dafür ist es dann wohl ungeeignet.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

    Hallo,

    Zitat ich habe für die diesjährige Steuererklärung (wie jedes Jahr) alles ins Elsterformular eingegeben und analog den manuellen Formulare ausgefüllt und eingeschickt.
    Alles? bestimmt nicht.

    Jetzt weisst du wenigstens warum du nachzahlen musst

    Gruß FIGUL

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  • placebo76
    antwortet
    AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

    Da steht 5541 EUR Lohnersatzleistungen. Es gab vorher noch 3 Monate Insolvenzgeld, wovon die Arbeitnehmer erst Ende des zweiten Monats erfahren haben dass es Insolvenzgeld ist! Kommt das dann hin? Was für eine Sauerei vom Arbeitgeber. Niemand hat etwas davon gesagt.

    - - - Aktualisiert - - -

    Elsterformular 19.4

    Aber siehe meinen vorigen Eintrag. Insolvenzgeld hab ich da nirgends eingetragen. Wüsste gar nicht wo. Davon steht ja auch nix auf der Jahresgehalts/steuerabrechnung. Diese habe ich ja als Quelle benutzt ...

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    hast du ganz sicher deine Erklärung mit ElsterFormular und nicht mit Mein Elster erstellt?
    Bei Mein Elster musst du nämlich die Anlage Vorsorgeaufwand selbst hinzufügen und ausfüllen im Gegensatz zu ElsterFormular

    Gruß FIGUL

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

    Zitat von placebo76 Beitrag anzeigen
    Bin mir beim manuellen Bescheid nicht sicher, aber im Elsterformular steht das unter Anlage N, Seite 1, Punkt 15 -> Kurzarbeitergeld.
    Kann man das Elsterformular bei Erhalt von Kurzarbeitergeld nicht nutzen, bzw. die Berechnung nicht?

    Hab nochmal meine Frau gefragt und wir haben das gecheckt:

    Es gab 1068 EUR für etwas weniger als vier Wochen Kurzarbeitergeld durch die Transfergesellschaft. Und von diesen 1068 wird bei der steuererklärung jetzt nochmal >600 EUR abgezogen?
    Sie hat also für knapp über 400 EUR in diesem Monat gearbeitet? Und hätte sie keinen Job so schnell gefunden hätten wir für jeden weiteren Kurzarbeitermonat 600 EUR nachzahlen müssen? Das kann ich alles irgendwie nicht glauben bzw. ich will es nicht. Das hat ihr damals niemand gesagt :-(
    Hallo,

    hast du ganz sicher deine Erklärung mit ElsterFormular und nicht mit Mein Elster erstellt?
    Bei Mein Elster musst du nämlich die Anlage Vorsorgeaufwand selbst hinzufügen und ausfüllen im Gegensatz zu ElsterFormular

    Gruß FIGUL

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  • multi
    antwortet
    AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

    Zitat von placebo76 Beitrag anzeigen
    Aber nochmal: wo kommen die Werte her?
    Elsterformular rechnet mit den Werten, die du eingibst. Das FA mit den Werten, die du erklärt hast und die es von anderen Stellen mitgeteilt bekommen hat.
    Ich würde in die Erläuterungen des Bescheides schauen, da steht nämlich nach meiner Erinnerung drin, welcher Betrag dem Progressionsvorbehalt unterworfen wurde.

    Was ein manueller Bescheid ist, keine Ahnung.

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  • placebo76
    antwortet
    AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

    Bin mir beim manuellen Bescheid nicht sicher, aber im Elsterformular steht das unter Anlage N, Seite 1, Punkt 15 -> Kurzarbeitergeld.
    Kann man das Elsterformular bei Erhalt von Kurzarbeitergeld nicht nutzen, bzw. die Berechnung nicht?

    Hab nochmal meine Frau gefragt und wir haben das gecheckt:

    Es gab 1068 EUR für etwas weniger als vier Wochen Kurzarbeitergeld durch die Transfergesellschaft. Und von diesen 1068 wird bei der steuererklärung jetzt nochmal >600 EUR abgezogen?
    Sie hat also für knapp über 400 EUR in diesem Monat gearbeitet? Und hätte sie keinen Job so schnell gefunden hätten wir für jeden weiteren Kurzarbeitermonat 600 EUR nachzahlen müssen? Das kann ich alles irgendwie nicht glauben bzw. ich will es nicht. Das hat ihr damals niemand gesagt :-(

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

    Zitat von placebo76 Beitrag anzeigen
    Nur vier Wochen Kurzarbeitergeld. Aber nochmal: wo kommen die Werte her? Ich habe im Elsterformular Kurzarbeitergeld angegeben, genauso wie im manuellen Bescheid. Warum berechnet das Elsterformular das anders?
    Hallo,

    Versteh ich nicht.
    Du kannst doch gar nichts im Bescheid angeben.
    Den erhältst du auf Grund deiner Angaben vom FA.
    Womit hast du deine Erklärung erstellt?
    zu ca. 60000.- Est komme ich 1,1% = 600 100% = ca. 55000

    Gruß FIGUL

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  • placebo76
    antwortet
    AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

    Nur vier Wochen Kurzarbeitergeld. Aber nochmal: wo kommen die Werte her? Ich habe im Elsterformular Kurzarbeitergeld angegeben, genauso wie im manuellen Bescheid. Warum berechnet das Elsterformular das anders?

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  • multi
    antwortet
    AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

    Zitat von placebo76 Beitrag anzeigen
    Wie kann es sein dass diese Prozentzahl im Steuerbescheid 1,1% höher ist, wenn alle andere Zahlen vorher gleich sind??
    Wenn du damit ausdrücken willst, dass das zu versteuernde Einkommen von Bescheid und Berechnung gleich sind, der Steuersatz darauf aber verschieden, wäre eine logische Erklärung, dass Einkünfte vorliegen, die zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Also Mal überlegen, wie es mit Elterngeld, Krankengeld, ALG 1, ausländischen Einkünften aussieht.

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  • placebo76
    antwortet
    AW: Differenz Elster-Formular / Steuerbescheid

    Was meinst du mit über 60k Einkommenssteuer? Soviel haben wir nicht bezahlt.
    Meine Frau hatte knapp über 4 Wochen Kurzarbeitergeld / Transfergesellschaft. Aber kann doch nicht sein dass man zusätzlich zu diesem Wenigerverdienst (was ja nur 4 Wochen waren) zusätzlich auch noch 600 Euro bei der Steuerrückzahlung fehlen !?!

    Und wo kommt diese Zahl denn her? Muss die sich nicht irgendwie aus den vorherigen Zahlen im Bescheid ergeben? Wo hat das Elsterformular denn die Zahl her?
    Da kommt eine Zahl aus dem "Nichts" und die ganze Berechnung stimmt vorne und hinten nicht :-/

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