Hallo placebo76,
vor dem Bezug von Insolvenzgeld hat Ihre Frau entweder
a) eine Forderungskaufvertrag unterschrieben, oder
b) wurde in einer Betriebsversammlung/Abteilungsversammlung durch die Verwaltung mit der Broschüre 10 aufgeklärt.
Unwissenheit erscheint mir hier unglaubwürdig.
Wieso war das Einkommen bei der TG = KUG ? Liegt ein entsprechender Bescheid der Agentur für Arbeit vor?
Haben Sie auch darauf geachtet, dass in der der Berechnung zugrunde liegenden Lohnsteuerbescheinigung Ihrer Frau nur das Einkommen vom 01.01. oder Eintritt bis Ende des letzten Monats mit Bezahlung, also ohne Insolvenzgeld, bescheininigt ist? Ansonsten zahlen Sie ungefähr doppelte Steuer

Ihr die Progression erhöhende Einkommensanteil ist lediglich das Insolvenzgeld, nicht das lohnsteuerpflichtige Einkommen aus der TG. Jedes Meckern in diese Richtung geht fehl. Und ca. 600EUR Steuer f. ca. 6TEUR Lohnersatzleistung, also Pi mal Daumen 10 v.H. Grenzsteuersatz ist doch human.
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