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Anlage N - Maximal Anzahl bei "Doppelte Haushaltsführung"

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    Anlage N - Maximal Anzahl bei "Doppelte Haushaltsführung"

    Hallo zusammen,
    mein Arbeitsplatz ist 150km von meinem Erstwohnsitz entfernt und in der Vergangenheit hatte ich eine Zweitwohnung gemietet.
    Da ich jetzt auf 50% Home Office bin, bin ich alle zwei Wochen für 3 Tage in einem Hotel untergebracht.

    Das sind ca. 15 Wochen im Jahr, die ich dann auf eigene Kosten in einem Hotel übernachte. Per Definition wird auch ein Hotelzimmer als doppelter Wohnsitz angerechnet. Daher müsste ich im Prinzip 15x einen doppelten Haushalt begründen + beenden.
    Jedoch kann man in Elster nur 10 doppelte Haushaltsführungen angeben.

    Blöde Frage: Was mach ich jetzt?

    Gruß
    Alex

    #2
    AW: Anlage N - Maximal Anzahl bei "Doppelte Haushaltsführung"

    Zitat von Troi Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    mein Arbeitsplatz ist 150km von meinem Erstwohnsitz entfernt und in der Vergangenheit hatte ich eine Zweitwohnung gemietet.
    Da ich jetzt auf 50% Home Office bin, bin ich alle zwei Wochen für 3 Tage in einem Hotel untergebracht.

    Das sind ca. 15 Wochen im Jahr, die ich dann auf eigene Kosten in einem Hotel übernachte. Per Definition wird auch ein Hotelzimmer als doppelter Wohnsitz angerechnet. Daher müsste ich im Prinzip 15x einen doppelten Haushalt begründen + beenden.
    Jedoch kann man in Elster nur 10 doppelte Haushaltsführungen angeben.

    Blöde Frage: Was mach ich jetzt?

    Gruß
    Alex
    Hallo,
    frage einen steuerberatenden Beruf.
    M.E. gibt es nur für die 1. 3 Monate doppelte Haushaltsführung.
    Steuerberatung darf in diesem Forum nicht geleistet werden.
    10 x DHH ?
    Zuletzt geändert von stiller; 23.06.2018, 10:31.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Anlage N - Maximal Anzahl bei "Doppelte Haushaltsführung"

      Vielleicht weiß ja auch der Sachbearbeiter einen Rat.

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        #4
        AW: Anlage N - Maximal Anzahl bei "Doppelte Haushaltsführung"

        Hallo,

        >>>Blöde Frage: Was mach ich jetzt?

        Zusammenfassen natürlich.


        >>>M.E. gibt es nur für die 1. 3 Monate doppelte Haushaltsführung.

        Das stimmt nicht. Eine DHF kann maximal für 3 Monate abgesetzt werden, mehrere - natürlich verschiedene - gehen aber in Summe auch länger.
        EDIT: War Quatsch, siehe unten.

        Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 23.06.2018, 23:10.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage N - Maximal Anzahl bei "Doppelte Haushaltsführung"

          Eine DHF kann maximal für 3 Monate abgesetzt werden, ...
          Was sind jetzt das für Aussagen? Steuerrecht ist das jedenfalls nicht!

          Wenn jetzt da stehen würde: Verpflegungsmehraufwand kann im Rahmen einer DHF höchstens für 3 Monate geltend gemacht werden, dann könnte man die Aussage ja unkommentiert stehen lassen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage N - Maximal Anzahl bei "Doppelte Haushaltsführung"

            Hier ein relativ guter Link, der vielleicht dem Fragesteller eine Hilfe ist.
            https://www.doppelte-haushaltsfuehru...ngskosten.html

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              #7
              AW: Anlage N - Maximal Anzahl bei "Doppelte Haushaltsführung"

              Hallo,

              >>>Was sind jetzt das für Aussagen? Steuerrecht ist das jedenfalls nicht!

              Du hast natürlich recht, ich hatte mich von stiller verwirren lassen (und auch von der Fussballnationalmanschaft, da ist man halt nicht so ganz bei der Sache). DHF geht natürlich unendlich lang.

              Sorry.

              Und noch was: Ein Hotelzimmer ist imho kein Haushalt, also auch keine DHF.

              Stefan
              Zuletzt geändert von reckoner; 23.06.2018, 23:12.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Anlage N - Maximal Anzahl bei "Doppelte Haushaltsführung"

                Und noch was: Ein Hotelzimmer ist imho kein Haushalt, also auch keine DHF.
                Es ist aber eine Unterkunft und insoweit auch kein wirkliches Problem im Rahmen der DHF! Es sind eben nur die reinen Übernachtungskosten ohne Frühstück absetzbar.

                https://www.doppelte-haushaltsfuehru...nterkunft.html
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  AW: Anlage N - Maximal Anzahl bei "Doppelte Haushaltsführung"

                  Hallo,

                  >>>Es ist aber eine Unterkunft und insoweit auch kein wirkliches Problem im Rahmen der DHF! Es sind eben nur die reinen Übernachtungskosten ohne Frühstück absetzbar.

                  Natürlich zählen die Kosten zu den Werbungskosten, aber imho nicht zur DHF (das ist schon ein kleiner Unterschied).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Anlage N - Maximal Anzahl bei "Doppelte Haushaltsführung"

                    Natürlich zählen die Kosten zu den Werbungskosten, aber imho nicht zur DHF
                    Wie kommst du zu diesem Schluss? Die Art der Unterkunft spielt keine Rolle, nur die Höhe der monatlichen Kosten ist gedeckelt.

                    §9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 EStG unterscheidet da nicht weiter:

                    Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1 000 Euro im Monat
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      AW: Anlage N - Maximal Anzahl bei "Doppelte Haushaltsführung"

                      Hallo,

                      es kann sein, dass ein Hotelzimmer eine DHF ist. Das ist aber nicht immer der Fall, und darauf wollte ich hinaus.

                      OK, mein letzter Satz in #7 war falsch fomuliert, weil es so rüber kam, dass es nicht absetzbar ist. Es ist aber genau anders herum, eine beruflich veranlasste Hotelübernachtung ist in so gut wie jedem Fall absetzbar, und zwar auch wenn keine DHF vorliegt.
                      Bei DHF gibt es ja ein paar Bedingungen (man muss überhaupt einen eigenen Haushalt haben, eine gewisse Mindestentfernung muss erreicht werden etc.), und das gilt imho eben nicht unbedingt bei jedem Hotelaufenthalt.

                      Beispielsweise kann man als junger Mensch ohne eigenen Hausstand natürlich trotzdem die Hotelkosten absetzen, wenn man zu einem Bewerbungsgespräch weit reisen muss.
                      Oder wenn man als Fernfahrer - ausnahmsweise - kurz vor dem Heimatort übernachten muss (Verordnung der Lenk- und Ruhezeiten), dann sind auch das Werbungskosten.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Anlage N - Maximal Anzahl bei "Doppelte Haushaltsführung"

                        Dass es sich um eine DHF handelt und der TE die Bedingungen erfüllt, ging m. E. aus dem ersten Beitrag eigentlich klar hervor:

                        mein Arbeitsplatz ist 150km von meinem Erstwohnsitz entfernt und in der Vergangenheit hatte ich eine Zweitwohnung gemietet.
                        Da ich jetzt auf 50% Home Office bin, bin ich alle zwei Wochen für 3 Tage in einem Hotel untergebracht.
                        Meines Erachtens ist das entweder eine nicht unterbrochene DHF, bei der jetzt an die Stelle der Kosten der Zweitwohnung die Kosten der Unterkunft im Hotel getreten sind oder
                        man konstruiert 2 DHF, nämlich eine für die Zeitwohnung und die zweite für die Zeit danach.

                        15 DHF sind es jedenfalls nach m. M nicht, insoweit sollte es kein Problem sein, die DHF technisch in ElsterFormular zu erklären.
                        Zuletzt geändert von Charlie24; 24.06.2018, 15:12. Grund: Grammatik korrigiert
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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