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    Kirchensteuer

    Programm will Häckchen bei Kirchensteuer (Pos. 6 in Anlage KAP) obwohl wir keine Kapitalerträge und Soli auf Kapitalerträge zahlen mussten, weil der Freibetrag eingehalten wurde.

    Habe schon 45 Minuten in den Sand gesetzt.

    Gruss Muecke

    #2
    AW: Kirchensteuer

    Danke für Deinen Erfahrungsbericht.

    Kommentar


      #3
      AW: Kirchensteuer

      ..., obwohl wir keine Kapitalerträge und Soli auf Kapitalerträge zahlen mussten, weil der Freibetrag eingehalten wurde.
      Warum füllst du die Anlage KAP dann überhaupt aus?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Kirchensteuer

        Hallo

        >>>Programm will Häckchen bei Kirchensteuer (Pos. 6 in Anlage KAP)

        Das hatte ich so noch nie, und ich kreuze das eigentlich nie an obwohl ich kirchensteuerpflichtig bin.
        Die Pos. 6 ist imho nur für Fälle, in denen nur dieser Antrag gestellt wird.

        Ist es nicht vielleicht so, dass gar kein Antrag gestellt wurde? Denn eine der Zeilen 4 bis 6 muss immer angekreuzt werden, sonst meckert Elster und markiert einfach mal einiges rot.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Kirchensteuer

          Diesen Fehler habe ich auch !!!!!!!!!!

          Zur Anlage KAP :

          ich habe alles ausgefüllt lt. den mir vorliegenden Bescheinigungen von den Kreditinstituten und in die dort angegebenen richtigen Zeilen.

          Ich bin NICHT Kirchensteuerpflichtig. Ich habe keinen Sparerfreibetrag bei den Banken in Anspruch genommen.

          Beim Prüfvorgang (auf Plausibilität) wird mir immer als Fehler genannt, ich solle Feld 4,5, od. 6 (letzteres Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) ankreuzen.

          Wenn ich Feld 4 od. 5 ankreuze, es kommt trotzdem immer ne Fehlermeldung!

          NUR wenn ich Zeile 6 ankreuze, kommt keine Fehlermeldung !

          Ich bin aber nicht Kirchensteuerpflicht !.

          Hier stimmt etwas an System nicht !!!!!!


          lg
          peanuts,

          die schon 3 Tage rum-probiert !
          So langsam verliere ich die Geduld ! Ihr seid meine letzte Hoffnung !

          Kommentar


            #6
            AW: Kirchensteuer

            Wenn du Zeile 5 ankreuzt, musst du sowohl Zeile 12 wie auch Zeile 13 ausfüllen!

            In deinem Fall, also wenn kein Sparerfreibetrag bei den Banken in Anspruch genommen wurde, musst du dort jeweils 0 eintragen!

            Wenn du eine komplette Günstigerprüfung beantragst (Zeile 4), muss in Zeile 12 eine 0 eingetragen werden.

            Einen dieser Anträge musst du stellen!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Kirchensteuer

              Zitat von peanuts Beitrag anzeigen
              Diesen Fehler habe ich auch !!!!!!!!!!

              Zur Anlage KAP :

              ich habe alles ausgefüllt lt. den mir vorliegenden Bescheinigungen von den Kreditinstituten und in die dort angegebenen richtigen Zeilen.

              Ich bin NICHT Kirchensteuerpflichtig. Ich habe keinen Sparerfreibetrag bei den Banken in Anspruch genommen.

              Beim Prüfvorgang (auf Plausibilität) wird mir immer als Fehler genannt, ich solle Feld 4,5, od. 6 (letzteres Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) ankreuzen.

              Wenn ich Feld 4 od. 5 ankreuze, es kommt trotzdem immer ne Fehlermeldung!

              NUR wenn ich Zeile 6 ankreuze, kommt keine Fehlermeldung !

              Ich bin aber nicht Kirchensteuerpflicht !.

              Hier stimmt etwas an System nicht !!!!!!


              lg
              peanuts,

              die schon 3 Tage rum-probiert !
              So langsam verliere ich die Geduld ! Ihr seid meine letzte Hoffnung !
              FA meinte wenn keine Kapitalertragsteuer dann KAP weglassen.

              Beim nächsten Mal probiere ich den neusten Lösungshinweis aus dem Forum.

              Gruss Muecke

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                #8
                AW: Kirchensteuer

                FA meinte wenn keine Kapitalertragsteuer dann KAP weglassen.
                Man kann die Anlage KAP oft auch weglassen, wenn Kapitalertragsteuer abgeführt wurde.

                https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Kirchensteuer

                  Hallo,

                  >>>FA meinte wenn keine Kapitalertragsteuer dann KAP weglassen.

                  Mutige Aussage (mir fallen direkt einige Konstellationen ein bei denen das in Richtung Steuerhinterziehung gehen würde).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Kirchensteuer

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    >>>FA meinte wenn keine Kapitalertragsteuer dann KAP weglassen.

                    Mutige Aussage (mir fallen direkt einige Konstellationen ein bei denen das in Richtung Steuerhinterziehung gehen würde).

                    Stefan
                    Mir auch! Aber diese globalen Aussagen sind eben oft Unsinn.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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