Wo finde ich dieses Formular und wie kann ich es in eine eigene Steuererklärung einbinden?
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Erklärung gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen f. EKbest.
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AW: Erklärung gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen f. EKbest.
Das Formular gehört nicht zum Angebot von ElsterFormular, es ist nur in Mein ELSTER und in einigen kommerziellen Steuerprogrammen verfügbar
Die Erklärung Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B) ist eine eigenständige Feststellungserklärung für Gemeinschaften.
In die eigene Erklärung gehört nur der ermittelte Anteil! Je nach Einkunftsart stehen dafür eigene Zeilen in den Anlagen G bzw. S, der Anlage V und auch der Anlage KAP zur Verfügung.
Um die Erklärung in Mein ELSTER erstellen zu können, muss man dort ein Benutzerkonto haben:
https://www.elster.de/eportal/start
https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulareFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Gast
AW: Erklärung gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen f. EKbest.
Hier ergänzend noch ein Link:
http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/p...ISTPAGE=343586
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AW: Erklärung gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen f. EKbest.
Hi, ich hätte hierzu noch eine Weitergehende Frage.
Das FA fordert mich auf eine Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte abzugeben.
Dies Formular kann ich nicht im Elster Portal finden. Die oben genannten Links beziehen sich leider nur auf die Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen der Einkünfte und da ich weiss welche Formalisten und Korinthenk... beim FA sitzen, die genau nach Gesetzestext Arbeiten, können die oben genannten Links nicht Richtig sein.
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AW: Erklärung gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen f. EKbest.
Natürlich sind die Links korrekt! Es gibt im Bereich der Feststellungserklärungen keine weiteren Erklärungen, nur die zwei, die unter Feststellung aufgeführt sind.
Die Gesonderte und einheitliche Feststellung ist für Gemeinschaften und Gesellschaften, an denen mehrere Personen beteiligt sind, vorgeschrieben.Freundliche Grüße
Charlie24
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AW: Erklärung gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen f. EKbest.
Danke für die Info. Dann liegt meiner Meinung nach ein Formfehler im Anschreiben des Fa vor. Denn die Fordern das oben Genannte Formular.
Aber wenn es so sein Soll, habe ich das mal Ausgefüllt, obwohl die Steuern schon über die Einkommensteuererklärung und EÜR eingezogen wurde.Es geht hier um 35€
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AW: Erklärung gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen f. EKbest.
Dann liegt meiner Meinung nach ein Formfehler im Anschreiben des Fa vor. Denn die Fordern das oben Genannte Formular.
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte ist ausreichend verständlich formuliert und da gibt es auch keine Untergrenzen, was die Erklärungspflicht angeht.
Ich habe im letzten Jahr so eine Erklärung mit 0-Werten einreichen müssen, nur weil vielleicht da irgendwann ein paar Euro an eine Gemeinschaft fließen werden.Freundliche Grüße
Charlie24
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AW: Erklärung gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen f. EKbest.
Aufregen, nein danke. Ich meine ja nur, das kenst du bestimmt auch, wenn unsereins auch nur eine Ziffer falsch einträgst, wirst du verknackt bis im die Steinzeit.
In der gesonderten.. werden ja Gar keine Summen eingetragen nur die Namen von mir und meiner Frau. Die Einnahmen werden in der Eür eingetragen und die sind schon im März eingezogen worden.
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AW: Erklärung gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen f. EKbest.
Natürlich werden da normalerweise Zahlen eingetragen, schau dir mal die Anlage FE 1 an. Die gehört ja auch dazu!Freundliche Grüße
Charlie24
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AW: Erklärung gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen f. EKbest.
Zitat von hinnack93 Beitrag anzeigen........, wenn unsereins auch nur eine Ziffer falsch einträgst, wirst du verknackt bis im die Steinzeit.
.....
wie oft hast du denn eine Ziffer falsch eingetragen und wie oft bist du verknackt worden bis heute ?
Tschüß
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