AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV
Okay, vielen Dank für eure Mühen
Ich werde mal die Steuererklärung abgeben und das Beste hoffen.
Können es echt gut gebrauchen
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AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV
Gerade wenn neben der (begünstigten) Abfindung nur sehr geringe sonstige (laufende) Einkünfte vorliegen, wirkt sich diese nachträgliche ermäßigte Besteuerung oft sehr stark aus.
Eine Abfindung, die vom Arbeitgeber voll versteuert wurde, aber tatsächlich nur ermäßigt zu besteuern ist, führt i. d. R. immer zu einer Erstattung (bzw. Steuerminderung).
Was in diesem Fall zu einer Nachzahlung hätte führen können ist das Elterngeld durch den Progressionsvorbehalt.
Mit der Erklärung sollten am besten direkt alle Unterlagen zu der Abfindung (Verträge mit dem Arbeitgeber hierüber etc.) eingereicht werden (auch wenn dazu in 2017 keine Verpflichtung mehr besteht). Im Zweifelsfall wird das Finanzamt die sowieso anfordern, um prüfen zu können, ob tatsächlich eine Begünstigung vorliegt.
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AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV
Ich ergänze die vorstehende Antwort speziell wegen des Elterngeldbezugs vorsichtshalber noch um folgenden Hinweis:
Ob die Voraussetzungen für die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG vorliegen, entscheidet letztlich das Finanzamt.
In der Steuervorausberechnung von ElsterFormular wird immer davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen vorliegen, aber diese Vorausberechnung ist nur ein unverbindlicher Service!
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html
https://www.jurion.de/gesetze/estr_2...1/?q=&widget=1
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AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV
Das mit der hohen Erstattung ist schon plausibel. Der AG hat die Abfindung beim Lohnsteuerabzug nicht ermäßigt besteuert, deshalb auch der Eintrag unter Nummer 19.
Warum allerdings unter 10 - 13 auch etwas steht, kann ich nicht nachvollziehen.
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AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV
Sorry, aber ich hab leider noch eine Frage
Und zwar bin ich aufgrund der Abfindung von einer Steuernachzahlung ausgegangen.
Nun der Schock bzw. meine Verwirrung nach der Steuerberechnung:
Festgesetzt werden: ca. 1.000
Steuerabzug vom Lohn: ca. - 4000
verbleibende Steuer:ca -3000
Bin leicht verwirrt. Ein Minus bedeutet doch Guthaben beim FA?!
Hab nun alles von der LohnStBesch. abgetippt.
Hat das was mit der Abfindung zu tun?
In Zeile 3 und 19 stehen dieselben Beträge.
Des Weiteren steht in Zeile 4-5 und 10-13 etwas
Kennt sich vll. jemand mit Abfindungen aus? Es kann doch unmöglich sein, dass sie trotz Eltern- und Kindergeld soviel rausbekommt?
Oder müssen wir das zahlen?
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AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenWenn du die Lohnsteuerbescheinigung alles abgetippt hast, kannst du eigentlich nichts falsch machen.
Wenn deine Freundin keine Beiträge zur KV und PV in 2017 gezahlt hat, kannst du nichts eintragen bei Vorsorgeaufwendungen.
Tschüß
Und bei der LstB sollte man darauf achten, dass die Abfindung dort auch tatsächlich unter Nr. 10 oder 19 aufgeführt ist.
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AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenHoffe Du stehst jetzt nicht mehr in der Luft
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Ich danke euch recht herzlich, hilft mir auf jeden Fall weiter
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Zitat von Sabre Beitrag anzeigenIn Zeile 12 kommt übrigens NICHT das Elterngeld (und meiner Meinung nach auch nicht das Mutterschaftsgeld), da beide nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Zumindest das Elterngeld ist auch in der Ausfüllhilfe ausdrücklich von einer Eintragung ausgenommen.
danke für die Richtigstellung, habe ich glatt übersehen.
Tschüß
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AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV
Zitat von Fileski Beitrag anzeigenAlso Sie hatte als Bruttolohn 2017 NUR die Abfindung, sonst nichts. Ergo hatte Sie auch keinerlei Vorsorgeaufwendungen in dem Jahr?!
Mir gehts aber hauptsächlich um Anlage AV. Trag ich in Zeile 10 (Beitragspflichtige Einnahmen 2016) einfach eine ,,0" ein? In Ihrer Meldung zur Sozialversicherung 2017 steht auch nichts.
Daher ist es für die Anlage AV 2017 vollkommen egal, ob *in 2017* beitragspflichtige Einnahmen erzielt wurden. Wichtig ist, was in 2016 (vor Beginn der Elternzeit) war.
Nur wenn auch in 2016 keine Einnahmen bezogen wurden (das geht aus dem Beitrag nicht eindeutig hervor), wäre ein "0" tatsächlich richtig.
In Zeile 12 kommt übrigens NICHT das Elterngeld (und meiner Meinung nach auch nicht das Mutterschaftsgeld), da beide nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Zumindest das Elterngeld ist auch in der Ausfüllhilfe ausdrücklich von einer Eintragung ausgenommen.Zuletzt geändert von Sabre; 29.06.2018, 12:19.
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AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV
Zitat von Fileski Beitrag anzeigenhänge bisschen am Schlauch -.-
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AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV
Hallo Fileski,
wegen der Anlage AV wie wäre es denn mit Zeile 12 Entgeltersatzleistungen 2016 und du trägst das Elterngeld ein. In den Zeilen 10 bis 18 muss ein Eintrag erfolgen.
Wenn du die Lohnsteuerbescheinigung alles abgetippt hast, kannst du eigentlich nichts falsch machen.
Wenn deine Freundin keine Beiträge zur KV und PV in 2017 gezahlt hat, kannst du nichts eintragen bei Vorsorgeaufwendungen.
Tschüß
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Abfindung während Elternzeit, Anlage AV
Hallo zusammen,
hänge bisschen am Schlauch -.-
Mache die Steuer-Erklärung 2017 für meine Freundin.
Diese wurde während Ihrer Elternzeit (Sohn geboren 2016) gekündigt und bekam eine Abfindung fürs Jahr 2017. So weit so gut.
Also Sie hatte als Bruttolohn 2017 NUR die Abfindung, sonst nichts. Ergo hatte Sie auch keinerlei Vorsorgeaufwendungen in dem Jahr?!
Mir gehts aber hauptsächlich um Anlage AV. Trag ich in Zeile 10 (Beitragspflichtige Einnahmen 2016) einfach eine ,,0" ein? In Ihrer Meldung zur Sozialversicherung 2017 steht auch nichts.
Ich hab das Gefühl das ist nicht ganz richtig.
Muss ich eig. sonst noch was beachten wg. der Abfindung? Hab alles wie auf der Lohnsteuerbescheinigung abgetippt.
Vielen Dank im VorausStichworte: -
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