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Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

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  • Fileski
    antwortet
    AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

    Okay, vielen Dank für eure Mühen

    Ich werde mal die Steuererklärung abgeben und das Beste hoffen.
    Können es echt gut gebrauchen

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

    Gerade wenn neben der (begünstigten) Abfindung nur sehr geringe sonstige (laufende) Einkünfte vorliegen, wirkt sich diese nachträgliche ermäßigte Besteuerung oft sehr stark aus.

    Eine Abfindung, die vom Arbeitgeber voll versteuert wurde, aber tatsächlich nur ermäßigt zu besteuern ist, führt i. d. R. immer zu einer Erstattung (bzw. Steuerminderung).
    Was in diesem Fall zu einer Nachzahlung hätte führen können ist das Elterngeld durch den Progressionsvorbehalt.

    Mit der Erklärung sollten am besten direkt alle Unterlagen zu der Abfindung (Verträge mit dem Arbeitgeber hierüber etc.) eingereicht werden (auch wenn dazu in 2017 keine Verpflichtung mehr besteht). Im Zweifelsfall wird das Finanzamt die sowieso anfordern, um prüfen zu können, ob tatsächlich eine Begünstigung vorliegt.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

    Ich ergänze die vorstehende Antwort speziell wegen des Elterngeldbezugs vorsichtshalber noch um folgenden Hinweis:

    Ob die Voraussetzungen für die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG vorliegen, entscheidet letztlich das Finanzamt.

    In der Steuervorausberechnung von ElsterFormular wird immer davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen vorliegen, aber diese Vorausberechnung ist nur ein unverbindlicher Service!

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html

    https://www.jurion.de/gesetze/estr_2...1/?q=&widget=1

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

    Das mit der hohen Erstattung ist schon plausibel. Der AG hat die Abfindung beim Lohnsteuerabzug nicht ermäßigt besteuert, deshalb auch der Eintrag unter Nummer 19.

    Warum allerdings unter 10 - 13 auch etwas steht, kann ich nicht nachvollziehen.

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  • Fileski
    antwortet
    AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

    Sorry, aber ich hab leider noch eine Frage

    Und zwar bin ich aufgrund der Abfindung von einer Steuernachzahlung ausgegangen.

    Nun der Schock bzw. meine Verwirrung nach der Steuerberechnung:

    Festgesetzt werden: ca. 1.000
    Steuerabzug vom Lohn: ca. - 4000
    verbleibende Steuer:ca -3000

    Bin leicht verwirrt. Ein Minus bedeutet doch Guthaben beim FA?!

    Hab nun alles von der LohnStBesch. abgetippt.

    Hat das was mit der Abfindung zu tun?
    In Zeile 3 und 19 stehen dieselben Beträge.
    Des Weiteren steht in Zeile 4-5 und 10-13 etwas

    Kennt sich vll. jemand mit Abfindungen aus? Es kann doch unmöglich sein, dass sie trotz Eltern- und Kindergeld soviel rausbekommt?
    Oder müssen wir das zahlen?

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  • Kent
    antwortet
    AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Wenn du die Lohnsteuerbescheinigung alles abgetippt hast, kannst du eigentlich nichts falsch machen.
    Wenn deine Freundin keine Beiträge zur KV und PV in 2017 gezahlt hat, kannst du nichts eintragen bei Vorsorgeaufwendungen.

    Tschüß
    Gerade in dem Fall lassen sich aber evtl. Kranken-Zusatzversicherungen sowie BU-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen als Vorsorgeaufwendungen tatsächlich absetzen.
    Und bei der LstB sollte man darauf achten, dass die Abfindung dort auch tatsächlich unter Nr. 10 oder 19 aufgeführt ist.

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  • Fileski
    antwortet
    AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Hoffe Du stehst jetzt nicht mehr in der Luft
    nee wenn dann steh ich in der Luft und hänge am Schlauch

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  • Fileski
    antwortet
    AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

    Ich danke euch recht herzlich, hilft mir auf jeden Fall weiter

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

    Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
    In Zeile 12 kommt übrigens NICHT das Elterngeld (und meiner Meinung nach auch nicht das Mutterschaftsgeld), da beide nicht sozialversicherungspflichtig sind.
    Zumindest das Elterngeld ist auch in der Ausfüllhilfe ausdrücklich von einer Eintragung ausgenommen.
    Hallo Sabre,

    danke für die Richtigstellung, habe ich glatt übersehen.
    Tschüß

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

    Zitat von Fileski Beitrag anzeigen
    Also Sie hatte als Bruttolohn 2017 NUR die Abfindung, sonst nichts. Ergo hatte Sie auch keinerlei Vorsorgeaufwendungen in dem Jahr?!

    Mir gehts aber hauptsächlich um Anlage AV. Trag ich in Zeile 10 (Beitragspflichtige Einnahmen 2016) einfach eine ,,0" ein? In Ihrer Meldung zur Sozialversicherung 2017 steht auch nichts.
    Bei der Anlage AV müssen immer die Einnahmen aus dem Vorjahr erfasst werden (wie es in dem Klammerzusatz auch zutreffend steht).
    Daher ist es für die Anlage AV 2017 vollkommen egal, ob *in 2017* beitragspflichtige Einnahmen erzielt wurden. Wichtig ist, was in 2016 (vor Beginn der Elternzeit) war.
    Nur wenn auch in 2016 keine Einnahmen bezogen wurden (das geht aus dem Beitrag nicht eindeutig hervor), wäre ein "0" tatsächlich richtig.

    In Zeile 12 kommt übrigens NICHT das Elterngeld (und meiner Meinung nach auch nicht das Mutterschaftsgeld), da beide nicht sozialversicherungspflichtig sind.
    Zumindest das Elterngeld ist auch in der Ausfüllhilfe ausdrücklich von einer Eintragung ausgenommen.
    Zuletzt geändert von Sabre; 29.06.2018, 12:19.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

    Zitat von Fileski Beitrag anzeigen
    hänge bisschen am Schlauch -.-
    Hoffe Du stehst jetzt nicht mehr in der Luft

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

    Hallo Fileski,

    wegen der Anlage AV wie wäre es denn mit Zeile 12 Entgeltersatzleistungen 2016 und du trägst das Elterngeld ein. In den Zeilen 10 bis 18 muss ein Eintrag erfolgen.

    Wenn du die Lohnsteuerbescheinigung alles abgetippt hast, kannst du eigentlich nichts falsch machen.
    Wenn deine Freundin keine Beiträge zur KV und PV in 2017 gezahlt hat, kannst du nichts eintragen bei Vorsorgeaufwendungen.

    Tschüß

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  • Fileski
    hat ein Thema erstellt Abfindung während Elternzeit, Anlage AV.

    Abfindung während Elternzeit, Anlage AV

    Hallo zusammen,

    hänge bisschen am Schlauch -.-

    Mache die Steuer-Erklärung 2017 für meine Freundin.
    Diese wurde während Ihrer Elternzeit (Sohn geboren 2016) gekündigt und bekam eine Abfindung fürs Jahr 2017. So weit so gut.
    Also Sie hatte als Bruttolohn 2017 NUR die Abfindung, sonst nichts. Ergo hatte Sie auch keinerlei Vorsorgeaufwendungen in dem Jahr?!

    Mir gehts aber hauptsächlich um Anlage AV. Trag ich in Zeile 10 (Beitragspflichtige Einnahmen 2016) einfach eine ,,0" ein? In Ihrer Meldung zur Sozialversicherung 2017 steht auch nichts.

    Ich hab das Gefühl das ist nicht ganz richtig.

    Muss ich eig. sonst noch was beachten wg. der Abfindung? Hab alles wie auf der Lohnsteuerbescheinigung abgetippt.

    Vielen Dank im Voraus
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