Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
eigentlich nein, es gibt zwar jetzt für die Werbungskosten den Sparer-Pauschbetrag (801 €), aber dafür sind der Sparerfreibetrag (750 €) und die Werbungskostenpauschale (51 €) weggefallen.
Praktisch ist der Sparerfreibetrag auf 801 € erhöht worden, und gleichzeitig wurde die Möglichkeit, Werbungskosten abzusetzen, komplett gestrichen. Damit diese Streichung nicht gleich jedem auffält, hat der Gesetzgeber mal eben einen neuen Namen aus dem Hut gezaubert. Aber im Gesetz steht auch noch der Begriff "Werbungskosten", obwohl es damit eigentlich nichts mehr zu tun hat; es spielt keine Rolle, ob ich höhere oder niedrigere Kosten habe, die 801 € stehen fest.
Weitere Werbungskosten über den Pauschbetrag hinaus sind - im Gegensatz zu früher - nicht mehr absetzbar.
Imho wird diese Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.
MfG Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
Kommentar