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Steuerfreier Kindergartenzuschuss

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    Steuerfreier Kindergartenzuschuss

    Meine Frau hat im vergangenen Jahr einen sogenannte steuerfreien Kindergartenzuschuss erhalten. Dieser ist im Freifeld (unter Zeile 30) am Ende der Lohnsteuerbescheinung ausgewiesen.

    Muss ich den in der Einkommensteuererklärung irgendwie berücksichtigen und falls ja wo und wie?

    Habe nirgendwo konkrete Hinweise dazu finden können.

    #2
    AW: Steuerfreier Kindergartenzuschuss

    Kinderbetreuungskosten (Zeilen 61 bis 90) können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Dazu gehören auch Aufwendungen für die Betreuung.

    Diese steuerliche Begünstigung ist natürlich durch den steuerfreien Ersatz des Arbeitgebers zu kürzen.
    Sofern in der Steuererklärung keine Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden, bleibt auch der Ersatz des AG ohne Ansatz.

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      #3
      AW: Steuerfreier Kindergartenzuschuss

      Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss ist im Gesamtbrutto enthalten und nur unter : "Raum für weiter Angaben" mit dem Betrag ausgewiesen. Wenn ich nun meinen Bruttoarbeitslohn eingebe, berechnet das Programm praktisch immer die Steuer, die ausgewiesen ja zuwenig ergibt, nach. Ich muss also immer nachzahlen. Es muss doch irgendwo möglich sein, diesen Zuschuss als steuerfreien Arbeitslohn auszuweisen, damit ich nicht nachzahlen muss.
      Zuletzt geändert von ; 01.04.2012, 16:38.

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        #4
        AW: Steuerfreier Kindergartenzuschuss

        steuerfrei heisst in dem zusammenhang ja nur, das er vom AG ohne lohnsteuerabzug ausgezahlt wird. das bedeutet aber nicht, das es das geld tatsaechlich steuerfrei zu behalten gibt... damit das geld steuerfrei bleibt muss man eben die kinderbetreuungskosten geltend machen und dort den zuschuss gegenrechnen. tut man dies nicht, muss man das geld eben versteuern.

        ist doch auch klar, das finanzamt interessiert zunaechst nicht, wie der arbeitgeber eine zahlung nennt. sonst wuerde ja jeder auf die idee kommen sich solche zuschuesse zu gönnen, um ohne weitere angaben geld steuerfrei einstecken zu können. das kann nicht klappen ;-)

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          #5
          AW: Steuerfreier Kindergartenzuschuss

          Wenn der Arbeitgeber den Zuschuss steuerfrei gezahlt haben sollte, darf er nicht im Bruttolohn enthalten sein. Sollte er den Betrag versteuert haben, können Sie dies nur dadurch rückgängig machen, indem Sie auf der Anlage Kind die Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen.

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