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Entgeldersatzleistungen Krankengeld Rentenerstattung

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    Entgeldersatzleistungen Krankengeld Rentenerstattung

    Hallo, habe vom 01.01.2019 - 28.06.2019 Krankengeld bezogen. Wurde dann von der Rentenversicherung rückwirkend zum 01.02.2019 als Erwerbsminderungsrenter eingestuft.
    Jetzt habe ich von der Rentenversicherung die Sterbescheinigung bekommen, wo mein Rentenbezug ersichtlich ist. Gleizeitig bekam ich vo der Krankenkasse den Vordruck wo mein Krankengeld angegeben ist.
    Da wurde mein Krankengeld vom 01.01.2019 - 28.06.2019 angeben und dass eine zurückbezahlte Entgeldersatzleistung ( Krankengeld Rentenerstattung ) an die Krankenkasse getätigt wurde.
    Muss ich jetzt die zurückbezahlte Entgeldersatzleistung vom Krankengeld abziehen?
    Herzlichen Dank.
    Gruß
    FCB10

    #2
    Wurde dann von der Rentenversicherung rückwirkend zum 01.02.2019 als Erwerbsminderungsrenter eingestuft.
    Die Rentenbesteuerung hat jedenfalls Vorrang. Der Progressionsvorbehalt für das von der Rentenversicherung mit der Krankenkasse

    verrechnete Krankengeld entfällt. Wenn der Betrag aus den dir vorliegenden Bescheinigungen ersichtlich ist, kannst du ihn abziehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24,
      also kann ich, "ich sage jetzt die Zahlen" zurückbezahlte Entgeltersatzleistungen 6355,01 von den ausgezahlten Entgeltersatzleistungen 14079,99 abziehen?
      Danke.
      Gruß
      FCB10

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        #4
        Sind die Bescheinigungen, die du bisher erhalten hast, als Bescheinigungen für das Finanzamt gekennzeichnet?

        Da müssten die Beträge ja bereits richtig saldiert sein, nachdem das ja das gleiche Jahr betrifft.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo, ja die sind für das Finanzamt bestimmt.
          Gruß
          FCB10

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            #6
            Hallo, ja die sind für das Finanzamt bestimmt.
            Dann kannst du die Zahlen aus den Bescheinigungen hernehmen. Mich überrascht nur die große Differenz zwischen Krankengeld und Erwerbsminderungsrente.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ich glaube wir reden einander vorbei.
              Kann ich dir die Unterlagen vielleicht an deine Mail schicken?
              Hier will ich sie nicht rein stellen.

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                #8
                Kann ich dir die Unterlagen vielleicht an deine Mail schicken?
                Nein, meine E-Mail kann ich hier nicht bekanntgeben, da würde mein Postfach schnell überlaufen.

                Du kannst die Bescheinigungen aber an eine Private Nachricht anhängen. Das sollte mit der neuen Forensoftware möglich sein.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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