Hallo, habe vom 01.01.2019 - 28.06.2019 Krankengeld bezogen. Wurde dann von der Rentenversicherung rückwirkend zum 01.02.2019 als Erwerbsminderungsrenter eingestuft.
Jetzt habe ich von der Rentenversicherung die Sterbescheinigung bekommen, wo mein Rentenbezug ersichtlich ist. Gleizeitig bekam ich vo der Krankenkasse den Vordruck wo mein Krankengeld angegeben ist.
Da wurde mein Krankengeld vom 01.01.2019 - 28.06.2019 angeben und dass eine zurückbezahlte Entgeldersatzleistung ( Krankengeld Rentenerstattung ) an die Krankenkasse getätigt wurde.
Muss ich jetzt die zurückbezahlte Entgeldersatzleistung vom Krankengeld abziehen?
Herzlichen Dank.
Gruß
FCB10
Jetzt habe ich von der Rentenversicherung die Sterbescheinigung bekommen, wo mein Rentenbezug ersichtlich ist. Gleizeitig bekam ich vo der Krankenkasse den Vordruck wo mein Krankengeld angegeben ist.
Da wurde mein Krankengeld vom 01.01.2019 - 28.06.2019 angeben und dass eine zurückbezahlte Entgeldersatzleistung ( Krankengeld Rentenerstattung ) an die Krankenkasse getätigt wurde.
Muss ich jetzt die zurückbezahlte Entgeldersatzleistung vom Krankengeld abziehen?
Herzlichen Dank.
Gruß
FCB10
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