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Andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 11 UStG)

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    Andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 11 UStG)

    Hallo, ich bin selbst UST befreit nach §13 und habe solche Rechnungen von einem Sub erhalten und bezahlt. Der Sub ist auch befreit. Wo trage ich diese von mir bezahlten Rechnungen bei Rechnungen ein? Zeile 52, Kennzahlen 84 und 85 kann nicht sein, da ich da die Steuer dann auch eintragen muss. Danke

    #2
    Um welche Art von Leistungen geht es genau?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bauleistungen

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        #4
        ich bin selbst Bauleistender und der Rechnungssteller ebenfalls

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          #5
          Wie kann man denn nach § 13 von der Umsatzsteuer befreit sein?

          Geht's vielleicht nicht um den 13 sondern um den 13b? Der ist keine Befreiungsvorschrift, sondern er verschiebt die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger.

          Normalerweise: Leistungserbringer schreibt Rechnung mit Steuer, Kunde zahlt brutto, Leistungserbringer führt die Steuer ans Finanzamt ab.
          § 13b: Leistungserbringer schreibt Rechnung ohne Steuer, Kunde zahlt netto an Leistungserbringer und führt die Steuer ans Finanzamt ab.

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            #6
            Du bist aber in diesem Fall der Auftraggeber und deshalb musst du auch die Umsatzsteuer anmelden. Die Kennzahlen 84 für den Umsatz

            und 85 für die Steuer sind schon korrekt, die Vorsteuer gehört unter der Kennzahl 67 erklärt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Trotz dessen, dass ich steuerbefreit nach 13b bin muss ich die Steuer für meinen bauleistenden Sub, der auch befreit ist, zusätzlich bezahlen? Für mich ein Minusgeschäft, oder?

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                #8
                Für dich ein Nullsummenspiel, da du ja gleichzeitig die Vorsteuer geltend machst. Du bist im Übrigen nicht steuerbefreit, für dich

                kommt die Steuerschuldumkehr ja nur zum Tragen, wenn du für einen Bauträger tätig wirst. Wenn dein Auftraggeber ein Endkunde

                ist, musst du dem ja trotzdem die Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  OMG stimmt, habe ich total vernachlässigt mit der Vorsteuer. Vielen Dank!

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                    #10
                    Zitat von Sembitski Beitrag anzeigen
                    Trotz dessen, dass ich steuerbefreit nach 13b
                    Nochmal: der 13b ist keine Steuerbefreiung!

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