Hallo, ich bin selbst UST befreit nach §13 und habe solche Rechnungen von einem Sub erhalten und bezahlt. Der Sub ist auch befreit. Wo trage ich diese von mir bezahlten Rechnungen bei Rechnungen ein? Zeile 52, Kennzahlen 84 und 85 kann nicht sein, da ich da die Steuer dann auch eintragen muss. Danke
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Andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 11 UStG)
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Um welche Art von Leistungen geht es genau?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Wie kann man denn nach § 13 von der Umsatzsteuer befreit sein?
Geht's vielleicht nicht um den 13 sondern um den 13b? Der ist keine Befreiungsvorschrift, sondern er verschiebt die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger.
Normalerweise: Leistungserbringer schreibt Rechnung mit Steuer, Kunde zahlt brutto, Leistungserbringer führt die Steuer ans Finanzamt ab.
§ 13b: Leistungserbringer schreibt Rechnung ohne Steuer, Kunde zahlt netto an Leistungserbringer und führt die Steuer ans Finanzamt ab.
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Du bist aber in diesem Fall der Auftraggeber und deshalb musst du auch die Umsatzsteuer anmelden. Die Kennzahlen 84 für den Umsatz
und 85 für die Steuer sind schon korrekt, die Vorsteuer gehört unter der Kennzahl 67 erklärt.Freundliche Grüße
Charlie24
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Für dich ein Nullsummenspiel, da du ja gleichzeitig die Vorsteuer geltend machst. Du bist im Übrigen nicht steuerbefreit, für dich
kommt die Steuerschuldumkehr ja nur zum Tragen, wenn du für einen Bauträger tätig wirst. Wenn dein Auftraggeber ein Endkunde
ist, musst du dem ja trotzdem die Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Sembitski Beitrag anzeigenTrotz dessen, dass ich steuerbefreit nach 13b
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