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Ganzjährig arbeitslos - Was trage ich in Anlage N ein?

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  • Gueneveram
    antwortet
    AW: Ganzjährig arbeitslos - Was trage ich in Anlage N ein?

    Herzlichen Dank euch beiden für eure hilfreichen Beiträge!
    Sehe die Sache nun etwas klarer

    VG Jenny

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Ganzjährig arbeitslos - Was trage ich in Anlage N ein?

    Deuten deine Fragen darauf hin, dass ich in meinem Fall gar keine Steuererklärung abgeben brauche?
    Ich wüsste jetzt nicht, wofür die Abgabe einer Erklärung in deinem konkreten Fall notwendig wäre. Ausländische Einkünfte hattest du ja auch nicht oder doch?

    In den automatisch erstellten Erinnerungsschreiben steht eigentlich für gewöhnlich drin, dass man sich an das Finanzamt wenden soll, wenn man die Erinnerung für unberechtigt hält.
    Das sollte man erfahrungsgemäß schriftlich machen. Wenn dir das zu aufwändig ist, kannst du auch die Erklärung abgeben.

    Die Fehler in der Erklärung lassen sich wahrscheinlich beheben, indem du die Anlage N einfach weglässt. Dass du außer dem ALG keine Einkünfte hattest, kannst du auch in der Zeile 98 des Hauptvordrucks angeben,
    die Gründe dafür ebenfalls. Die Zeile 98 ist zwar eigentlich für andere Dinge gedacht, aber die dort gemachten Angaben werden in jedem Fall an das Finanzamt übermittelt und dort auch gelesen.
    Der Platz dort reicht für ganze Sätze, auch wenn das auf den ersten Blick nicht so aussieht.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Ganzjährig arbeitslos - Was trage ich in Anlage N ein?

    Hallo,

    >>>Deuten deine Fragen darauf hin, dass ich in meinem Fall gar keine Steuererklärung abgeben brauche?

    Ja, darauf wollte er wohl hinaus.
    Erstens brauchst du nur die Anlagen zu deinen Einkünften (kein Lohn = keine Anlage N). Und zweitens braucht man in deinem Fall eigentlich gar keine Steuererklärung abzugeben.

    Nun hat das Finanzamt aber dazu aufgefordert, das ändert es etwas (das Finanzamt kann immer eine Erklärung verlangen). Meist reicht es aber, formlos mitzuteilen das außer dem Arbeitslosengeld keine Einkünfte erzielt wurden. Ich würde einfach mal mit dem Amt telefonieren.

    Stefan

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  • Gueneveram
    antwortet
    AW: Ganzjährig arbeitslos - Was trage ich in Anlage N ein?

    Ich hatte eigentlich auch gar nicht vor, eine Steuererklärung abzugeben, aber nun habe ich einen Brief vom FA bekommen mit der Aufforderung, bis zum 17.07.2018 eine Steuererklärung abzugeben (was ich die letzten Jahre als Beschäftigte immer gemacht habe).

    Außer Arbeitslosengeld I hatte ich in 2017 keine anderen Einkünfte, die erklärt werden müssten. Auf Anlage N bin ich eigentlich nur gekommen, weil ich hier in Zeile 28/29 den Zeitraum meiner Nichtbeschäftigung eintragen kann. Werbungskosten möchte ich auch nicht geltend machen.

    Deuten deine Fragen darauf hin, dass ich in meinem Fall gar keine Steuererklärung abgeben brauche?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Ganzjährig arbeitslos - Was trage ich in Anlage N ein?

    Warum machst du eine Einkommensteuererklärung? Hattest du außer dem Arbeitslosengeld andere Einkünfte, die erklärt werden müssten?

    Warum willst du der Einkommensteuererklärung unbedingt eine Anlage N beifügen? Willst du Werbungskosten geltend machen?

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  • Gueneveram
    hat ein Thema erstellt Ganzjährig arbeitslos - Was trage ich in Anlage N ein?.

    Ganzjährig arbeitslos - Was trage ich in Anlage N ein?

    Hallo zusammen,

    ich war das gesamte Jahr 2017 über arbeitslos bzw. ohne Beschäftigungsverhältnis und habe phasenweise Arbeitslosengeld I bezogen (zwischendurch war ich längere Zeit ortsabwesend bzw. im Ausland/reisen).

    Im Hauptvordruck Zeile 96 habe ich sowohl die Zeiten als auch die Summe des Arbeitslosengeldes I für 2017 eingetragen.

    In der Anlage N Zeile 28/29 habe ich den Zeitraum meiner Nichtbeschäftigung eingetragen.

    Nun komme ich bei Anlage N jedoch nicht weiter, da Elster von mir fordert, die Dauer des Dienstverhältnisses etc. einzutragen. Ich stand ja aber in keinem Dienstverhältnis. Oder trage ich hier etwa die Zeiten ein, während denen ich in 2017 bei der Agentur für Arbeit gemeldet war ?

    Herzlichen Dank im Vorwege für eine Hilfestellung!

    LG Jenny
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