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Sonderausgaben bei Rentnern

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    Sonderausgaben bei Rentnern

    Hallo,

    ich versuche die Erklärung 2017 für meine Eltern zu erstellen. Dabei bin ich auf folgenden Text gestoßen:

    "Sonderausgaben: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Rentner in ihrer Steuererklärung geltend machen. Sie zählen zu den Sonderausgaben, ebenso wie Beiträge zu anderen Versicherungen wie einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung - oder auch Spenden."

    Ich finde im Hauptvordruck "Seite 2 unter dem Punkt Sonderausgaben" aber kein Feld in dem ich Beiträge zu Unfall- oder Haftpflichtversicherung eintragen kann.

    Kann mir da jemand helfen?

    Gruß Ninh

    #2
    AW: Sonderausgaben bei Rentnern

    Hallo,

    schauen Sie sich einmal die Möglichkeiten der Anlage Vorsorgeaufwand an.
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Sonderausgaben bei Rentnern

      Für Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung sind 2017 die Zeilen 17 und 19 der Anlage Vorsorgeaufwand zutreffend.

      Wer in der PKV versichert ist, trägt seine Beiträge zur Basisversicherung in die Zeilen 24 und 25 ein sowie den Zuschuss der Rentenversicherung in die Zeile 27.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Sonderausgaben bei Rentnern

        Ergänzung:

        Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen können 2017 in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden und wirken sich bei Rentnern u. U. auch steuerlich aus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Sonderausgaben bei Rentnern

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ergänzung:

          Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen können 2017 in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden und wirken sich bei Rentnern u. U. auch steuerlich aus.

          Hallo Charlie24,

          danke dir. Ich dachte, da von Sonderausgaben geschrieben wird muss ich das im Hauptvordruck Seite 2 unter dem Punkt Sonderausgaben eintragen. Dann werde ich das mal in Zeile 50 eintragen und sehen das ich die Erklärung endlich versende.

          Ebenfalls auch danke an die Anderen für die Zeit zu antworten.

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            #6
            AW: Sonderausgaben bei Rentnern

            Für Vorsorgeaufwendungen gibt es seit jeher ein eigenes Formular, sie sind ja auch nur beschränkt abziehbar. Auf Seite 2 des Hauptvordrucks geht es vorrangig um unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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