Hallo, ich bin neu hier und grüße zuerst einmal freundlich in die Runde.
Als Kleinunternehmer habe ich mich bisher nicht mit dem Thema Umsatzsteuer (-Voranmeldung) auseinander setzen müssen, aber bekanntlich ist immer irgendwann das erste Mal.
Ich sitze gerade vor der Elster-Umsatzsteuervoranmeldung "UStVA2018_II._Quartal" und möchte dort eine Rechnung eintragen, die ich aus Tschechien erhalten habe. Es handelt sich um eine Lieferung von Waren (Auto-Ersatzteile), die ich innerhalb des II.Quartals bezahlt und auch erhalten habe. Der Absender hat keine Ust. berechnet und es ist vermerkt: "Steuerschuldnerschaft liegt beim Leistungsempfänger (reverse-charge-Verfahren)."
Wo muß ich die Rechnungssumme im Elster-Formular eintragen?
Ich tendiere zu Zeile 89 "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe", bin mir aber unsicher, weil dort dann automatisch 19% berechnet werden, wobei in Tschechien ein anderer Steuersatz gilt.
Liege ich mit meiner Tendenz richtig und wenn nein, wo gehört die Eintragung hin?
Kann ich dann irgendwo die Umsatzsteuerschuld auch selbst wieder als Vorsteuer geltend machen, also abziehen? Direkt im selben Formular?
Vielen Dank im Voraus für Tips und Hilfe.
Gruß
TiBra
Als Kleinunternehmer habe ich mich bisher nicht mit dem Thema Umsatzsteuer (-Voranmeldung) auseinander setzen müssen, aber bekanntlich ist immer irgendwann das erste Mal.
Ich sitze gerade vor der Elster-Umsatzsteuervoranmeldung "UStVA2018_II._Quartal" und möchte dort eine Rechnung eintragen, die ich aus Tschechien erhalten habe. Es handelt sich um eine Lieferung von Waren (Auto-Ersatzteile), die ich innerhalb des II.Quartals bezahlt und auch erhalten habe. Der Absender hat keine Ust. berechnet und es ist vermerkt: "Steuerschuldnerschaft liegt beim Leistungsempfänger (reverse-charge-Verfahren)."
Wo muß ich die Rechnungssumme im Elster-Formular eintragen?
Ich tendiere zu Zeile 89 "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe", bin mir aber unsicher, weil dort dann automatisch 19% berechnet werden, wobei in Tschechien ein anderer Steuersatz gilt.
Liege ich mit meiner Tendenz richtig und wenn nein, wo gehört die Eintragung hin?
Kann ich dann irgendwo die Umsatzsteuerschuld auch selbst wieder als Vorsteuer geltend machen, also abziehen? Direkt im selben Formular?
Vielen Dank im Voraus für Tips und Hilfe.
Gruß
TiBra
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