Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Übungsleiterpauschale

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Übungsleiterpauschale

    Muss ich eine Dozententätigkeit mit einem Honorar von 1500€ überhaupt in der Steuererklärung angeben, da bei mir die Übungsleiterpauschale greift und ich den Freibetrag von 2100€ nicht überschreite?

    d.h. Angabe in Anlage S unter Zeile 36 KANN oder MUSS?

    Beste Grüße

    #2
    AW: Übungsleiterpauschale

    Würde sagen MUSS!
    Alle Einkünfte sind in der Steuererklärung anzugeben.

    Gruß
    Stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Übungsleiterpauschale

      da die Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG bis zu einer Höhe von 2100 als steuerfrei gelten, müssen Sie imho nicht extra angegeben werden, wenn sie darunter liegen.

      Der Abzug (zB wenn die Einnahmen höher sind oder andere Dinge hinzukommen) kann auch als Betriebsausgaben auf der EÜR erfolgen und nicht innerhalb der Anlage S ...

      Ich würde allerdings sagen die Zeile 36 macht sehr viel Sinn, wenn man eben über dem Freibetrag liegt, aber sonst nichts weiter zu erklären hat.
      Hier muss man ggf. wohl keine EÜR (formlos oder nicht) extra mehr ausfüllen und der Sachbearbeiter im Finanzamt läuft nicht Gefahr den Betrag noch einmal abziehen zu wollen ;-)
      Zuletzt geändert von Falzo; 16.05.2010, 15:59.

      Kommentar


        #4
        AW: Übungsleiterpauschale

        ok ... 50/50 .... gibt es weitere Meinungen?

        Ich dachte eigentlich auch immer, dass Einnahmen unterhalb der Freigrenzen (auch Kapitalerträge usw.) nicht angegeben werden müssen ... aber sicher bin ich mir nicht.

        Kommentar


          #5
          AW: Übungsleiterpauschale

          möglich ist eine angabe jedenfalls, selbst wenn man sonst nichts weiter in Anlage S einträgt ausser die ersten drei felder der Zeile 36.
          von daher spricht sicher nichts dagegen dem Finanzamt diese info zukommen zu lassen, ggf. genügt vermutlich ein Anruf beim Finanzamt, ob dies zwingend nötig ist oder nicht.

          Kommentar


            #6
            AW: Übungsleiterpauschale

            Ausgehend von der Tatsache, daß vielfach sogenannte Kontrollmitteilungen über Einkünfte/Vergütungen/Aufwandsentschädigungen an die Finanzämter gehen, bricht sich niemand einen "Zacken aus der Krone", wenn er/sie die Werte in die Steuererklärung einträgt. Am Ende steht dann eine schöne "Null" und der zuständige Bearbeiter forscht gar nicht erst weiter nach, wenn er diese Mitteilung auswertet .

            Kommentar


              #7
              AW: Übungsleiterpauschale

              Meine Finanzbeamtin hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, man müsse auch dann, wenn die Einnahmen unter dem Freibetrag liegen, dort eine Eintragung vornehmen, weil eine Angabe zur selbstständigen Arbeit erwartet wird. Man kann dann wohl, wenn ich es richtig verstanden habe, Übungsleiterpauschale minus Gewinn, also nen Negativbetrag eingeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Übungsleiterpauschale

                Selbstverständlich muss man die Einnahmen in der Steuererklärung erklären !

                Anlage S Zeile 36 !

                Das FA müsste ja theoretisch erstmal überprüfen, ob der § 3 Nr. 26 EStG (= Übungsleiterpauschale) überhaupt anzuwenden ist oder nicht.

                Desweiteren werden damit Rückfragen seitens des FA vermieden, da es immer sein kann, dass das FA erst Jahre später von den Einnahmen erfährt und dann prüfen muss ob diese versteuert wurden oder eben insgesamt unter dem Freibetrag liegen.

                an meinen Vorredner:
                Im Übrigen kann diese Pauschale nicht zu negativen Einkünften führen !
                Mfg

                Kommentar


                  #9
                  AW: Übungsleiterpauschale

                  @bmn,

                  ich möchte nur Elster-Tester's letzten Satz ergänzen:
                  "Im Übrigen kann diese Pauschale nicht zu negativen Einkünften führen !"

                  Entweder ich beanspruche die Pauschale - oder ich mache eine EÜR (wobei die Ausgaben nachgewiesen werden müssen).

                  Alle Einnahmen sind zu erklären (siehe V.Liersee und Falzo) und dafür gibt es ja die Kennzahlen für die Übungsleiterpauschale. Wozu sind diese Eingabefelder wohl da?
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Übungsleiterpauschale

                    Kann mich stiller nur anschließen.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X