Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Privater Nutzanteil Firmenfahrzeug als Selbstständiger richtig eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Privater Nutzanteil Firmenfahrzeug als Selbstständiger richtig eintragen

    Hallo zusammen,

    Ich habe mir dieses Jahr einen Neuwagen angeschafft, den ich gleichzeitig als Firmenwagen nutze. Selbstvertsändlich fällt ein kleiner Teil zur Privatnutzung an. Ich habe die gesamte Vorsteuer bei der letzten UmSt Voranmeldung geltend gemacht und mein Steuerberater rät mir, im ersten Jahr neben dem Fahrtenbuch einen gewissen Unkostenbeitrag für die private Nutzung mit anzusetzen. Wo genau trage ich diesen Betrag für die Privatnutzung im Elster-Formular ein?

    Wäre für eine Antwort sehr dankbar!
    Beste Grüße!

    #2
    AW: Privater Nutzanteil Firmenfahrzeug als Selbstständiger richtig eintragen

    Zitat von Schhnackelbacke Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    Ich habe mir dieses Jahr einen Neuwagen angeschafft, den ich gleichzeitig als Firmenwagen nutze. Selbstvertsändlich fällt ein kleiner Teil zur Privatnutzung an. Ich habe die gesamte Vorsteuer bei der letzten UmSt Voranmeldung geltend gemacht und mein Steuerberater rät mir, im ersten Jahr neben dem Fahrtenbuch einen gewissen Unkostenbeitrag für die private Nutzung mit anzusetzen. Wo genau trage ich diesen Betrag für die Privatnutzung im Elster-Formular ein?

    Wäre für eine Antwort sehr dankbar!
    Beste Grüße!
    Hallo,

    was sagt der Steuerberater - wohin-

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Privater Nutzanteil Firmenfahrzeug als Selbstständiger richtig eintragen

      ... mein Steuerberater rät mir, im ersten Jahr neben dem Fahrtenbuch einen gewissen Unkostenbeitrag für die private Nutzung mit anzusetzen.
      Ich würde mir einen anderen Steuerberater suchen! Das ist nämlich alles akribisch geregelt, aber nicht Gegenstand dieses Forums.

      https://www.haufe.de/steuern/finanzv...64_171282.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Privater Nutzanteil Firmenfahrzeug als Selbstständiger richtig eintragen

        FIGUL, der Steuerberater sagt, dass er sich dahingehend auch erst einmal einlesen muss, da er nur mit der DATEV und nicht mit ELSTER arbeitet. Er ist aber der Ansicht dass es für die Umsatzsteuervoranmeldung eine Zeile gibt, in der man diesen Umkostenbeitrag einsetzen kann.

        Charlie24, dein Beitrag betrifft Bayern und ist nicht für Hessen zuständig. Mag sein dass es Regelungen hierfür gibt, wenn ich hierüber näheres wüsste, würde ich allerdings nicht nachfragen

        Kommentar


          #5
          AW: Privater Nutzanteil Firmenfahrzeug als Selbstständiger richtig eintragen

          Unkosten für Privatfahrten kannst Du überhaupt nicht geltend machen.

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von Schhnackelbacke Beitrag anzeigen
          dein Beitrag betrifft Bayern und ist nicht für Hessen zuständig
          Ok, es handelt sich um einen Text auf Grundlage bayrischer Verfügungen. Wie kommst Du drauf dass Steuerrecht Landesrecht wäre?

          Kommentar


            #6
            AW: Privater Nutzanteil Firmenfahrzeug als Selbstständiger richtig eintragen

            L.E.Fant ich habe von Steuerrecht überhaupt keine Ahnung. Mir ist nur aufgefallen dass es sich um eine bayrische und nicht um eine hessische Verfassung handelt, daher mein Gedankengang, dass es eventuell nicht in Hessen tragend sei.

            Unkostenbeitrag war wohl etwas schlecht formuliert, es geht darum, dass ich den vollen Vorsteuerbetrag für das Auto geltend gemacht habe. Mein Steuerberater sagte mir, daher dass ich das Auto auch zu einem gewissen Teil privat nutze, wäre es nicht schlecht im ersten Jahr neben dem Fahrtenbuch dem Finanzamt mit einem gewissen Betrag x (den er grob ausgerechnet hat) zu signalisieren, dass ich hierfür wieder etwas ab bezahle. Denn der Vorsteuerbetrag kann ja nur komplett geltend gemacht werden wenn ich das Fahrzeug auch zu 100% geschäftlich nutze.

            Da ich absoluter Laie bin, ich arbeite in einer ganz anderen Branche, wende ich mich hier an dieses Forum.

            Der eine sagt mir das, der andre wiederum was anderes. Da mein Steuerberater ein netter und guter ist, vertraute ich eben auf seine Aussage.

            Also gibt es keine Zeile für diesen Betrag?

            Trotzdem vielen Dank für eure Antworten!
            Zuletzt geändert von Schhnackelbacke; 09.07.2018, 21:51.

            Kommentar


              #7
              AW: Privater Nutzanteil Firmenfahrzeug als Selbstständiger richtig eintragen

              Charlie24, dein Beitrag betrifft Bayern und ist nicht für Hessen zuständig
              Da bist du aber auf dem Holzweg! Das Einkommensteuerrecht gilt bundesweit und die Länder haben sich auf eine gewisse Arbeitsteilung verständigt.
              Die Verfügung befasst sich zusätzlich zu den in den Einkommensteuerrichtlinien und diversen BMF-Schreiben ohnehin geregelten Grundsätzen eben auch noch mit ein paar Detailfragen,
              die in den allgemeinen Regeln nicht ausdrücklich angesprochen werden.

              Was in dem 3-teiligen Artikel steht, ist der bundesweite Rechtsstand:

              Die Verfügung des BayLfSt enthält keine neuen Grundsätze, sondern gibt die Inhalte der BMF-Schreiben vom 18.11.2009 (BStBl. 2009 I, S 1326) und vom 15.11.2012 (BStBl. 2012 I, S. 1099)
              zur ertragsteuerlichen Behandlung betrieblicher KfZ inhaltsgleich wieder.

              Umsatzsteuer ist ein anderes Thema!

              Er ist aber der Ansicht dass es für die Umsatzsteuervoranmeldung eine Zeile gibt, in der man diesen Umkostenbeitrag einsetzen kann.
              Da für die Übermittlung aus DATEV heraus die vorgegebenen ELSTER-Formulare (Übermittlung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes) verwendet werden, hätte er dir ja sagen können,
              wo die Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens bei der Umsatzsteuer erklärt gehört.

              Auch da muss der Wert der privaten Nutzung zunächst ermittelt werden, entweder nach Fahrtenbuch oder pauschal nach der 1%-Methode. Für die Voranmeldung darf man anfänglich auch schätzen.

              Der umsatzsteuerpflichtige Anteil daraus ist ganz normal unter Kennzahl 81 der Voranmeldung zu erklären, in der Jahreserklärung dann unter Kennzahl 179.

              Hoffentlich weiß dein Steuerberater wenigstens, wie man bei der Umsatzsteuer die private Nutzung in einen umsatzsteuerpflichtigen und einen umsatzsteuerfreien Anteil aufspalten darf!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X