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Anlage V ? Untermiete eines Zimmers in einer bewohnten Whg/keine Ferienwohnung

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    Anlage V ? Untermiete eines Zimmers in einer bewohnten Whg/keine Ferienwohnung

    Hallo, ich hatte 6 Monate Mitbewohner in meiner angemieteten Wohnung in einem von 2 Zimmern, von denen ich eins selbst bewohnte(also keine Ferienwohnung). In welches Formular trage ich die Mieteinahmen der Mitbewohner ein? (Est, Ust, EÜR) Kann ich als Ausgabe den Anteil der anteiligen Miete des vermieteten Zimmers abziehen? Wo genau trag ich das dann ein?
    Ich bin Kleinunternehmer.
    Vielen Dank, Mia

    #2
    AW: Anlage V ? Untermiete eines Zimmers in einer bewohnten Whg/keine Ferienwohnung

    Einkünfte aus Untervermietung sind in der Anlage V zu erklären.

    Kann ich als Ausgabe den Anteil der anteiligen Miete des vermieteten Zimmers abziehen? Wo genau trag ich das dann ein?
    Ja sicher! Das kannst du gar nicht eintragen, da nur die Einkünfte, das ist der Überschuss, zu erklären sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage V ? Untermiete eines Zimmers in einer bewohnten Whg/keine Ferienwohnung

      Zitat von Mia_1 Beitrag anzeigen
      Hallo, ich hatte 6 Monate Mitbewohner in meiner angemieteten Wohnung in einem von 2 Zimmern, von denen ich eins selbst bewohnte(also keine Ferienwohnung). In welches Formular trage ich die Mieteinahmen der Mitbewohner ein? (Est, Ust, EÜR) Kann ich als Ausgabe den Anteil der anteiligen Miete des vermieteten Zimmers abziehen? Wo genau trag ich das dann ein?
      Ich bin Kleinunternehmer.
      Vielen Dank, Mia
      Hallo,

      Anlage V Zeile 31. ff
      Das Ganze hat nichts mit Kleinunternehmer zu tun

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Anlage V ? Untermiete eines Zimmers in einer bewohnten Whg/keine Ferienwohnung

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        Anlage V Zeile 31. ff
        Das Ganze hat nichts mit Kleinunternehmer zu tun

        Gruß FIGUL
        Hallo Figul, ich bin Kleinunternehmer in meinem allgemeinen Job, zu dem ich grad die EST, UST EÜR mache. Parallel habe ich Einnahmen für mein 2. Zimmer, was ich vermiete. Diese muss ich auch angeben, fragte mich nur, wo...

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Einkünfte aus Untervermietung sind in der Anlage V zu erklären.



        Ja sicher! Das kannst du gar nicht eintragen, da nur die Einkünfte, das ist der Überschuss, zu erklären sind.
        Danke! Brauche ich auch die Anlage V, auch wenn es sich dabei um meine eigene angemietete Whg handelt, in der ich lebe und nur 1 Zimmer davon vermiete? Es ist keine gewerbliche Ferienwhg.

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          #5
          AW: Anlage V ? Untermiete eines Zimmers in einer bewohnten Whg/keine Ferienwohnung

          Brauche ich auch die Anlage V, auch wenn es sich dabei um meine eigene angemietete Whg handelt, in der ich lebe und nur 1 Zimmer davon vermiete?
          Natürlich brauchst du die Anlage V, vorausgesetzt, du hattest überhaupt Einkünfte! Wenn nichts übrig bleibt, muss auch nichts erklärt werden

          Was glaubst du, bedeutet der Begriff Untervermietung? Nur eine gemietete Wohnung kann man untervermieten!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage V ? Untermiete eines Zimmers in einer bewohnten Whg/keine Ferienwohnung

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Natürlich brauchst du die Anlage V, vorausgesetzt, du hattest überhaupt Einkünfte! Wenn nichts übrig bleibt, muss auch nichts erklärt werden

            Was glaubst du, bedeutet der Begriff Untervermietung? Nur eine gemietete Wohnung kann man untervermieten!
            Es geht nicht um "angemietet", sondern um die Vermietung eines Raums, der entweder gewerblich oder nicht gewerblich angemietet ist. Es muss doch einen Unterschied geben, welches Formular/ Anlage auszufüllen ist von gewerblicher Vermietung einer ganzen Ferienwohnung oder der Vermietung eines WG-Zimmers. Früher hatte ich eine Ferienwohnung gewerblich vermietet, in der ich nicht gewohnt hab. Da hatte der Steuerberater die Anlage V ausgefüllt. Jetzt ist es quasi das Wg-Zimmer und keine Ferienwohnung mehr.



            Vielen Dank.

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              #7
              AW: Anlage V ? Untermiete eines Zimmers in einer bewohnten Whg/keine Ferienwohnung

              Es muss doch einen Unterschied geben, welches Formular/ Anlage auszufüllen ist von gewerblicher Vermietung einer ganzen Ferienwohnung oder der Vermietung eines WG-Zimmers.
              Nein, den gibt es nicht. Auch die Vermietung einer Ferienwohnung ist grundsätzlich in der Anlage V zu erklären. Nur die Zeilen, die ausgefüllt werden müssen, unterscheiden sich.

              Für die Erklärung von Einkünften aus der Untervermietung von gemieteten Räumen gibt es eben nur die Zeile 31
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Anlage V ? Untermiete eines Zimmers in einer bewohnten Whg/keine Ferienwohnung

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Nein, den gibt es nicht. Auch die Vermietung einer Ferienwohnung ist grundsätzlich in der Anlage V zu erklären. Nur die Zeilen, die ausgefüllt werden müssen, unterscheiden sich.

                Für die Erklärung von Einkünften aus der Untervermietung von gemieteten Räumen gibt es eben nur die Zeile 31
                Achso..... Herzlichen Dank!

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                  #9
                  AW: Anlage V ? Untermiete eines Zimmers in einer bewohnten Whg/keine Ferienwohnung

                  Zitat von Mia_1 Beitrag anzeigen
                  Achso..... Herzlichen Dank!
                  Hallo,

                  hatte ich doch schon geschrieben Zeile 31 Anlage V

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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