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Unverheiratet, zusammenlebend, ein gemeinsames Kind

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    Unverheiratet, zusammenlebend, ein gemeinsames Kind

    Hallo zusammen,

    sitze gerade vor meiner Erklärung 08 und will die Angaben für die "Anlage Kind" Seite 3 ausfüllen.

    Die bisher gefundenen Hinweise konnten schon gut weiterhelfen, nur dass Problem welches wir nun haben ist die Tatsache dass wir nicht verheiratet sind, trotzdem gemeinsam unser Kind aufziehen und zusammen wohnen.

    Die Kosten für die Kinderbetreuung wurden alleine von der Mutter getragen.

    Wer kann helfen, damit ich durch die Plausiprüfung komme, denn mein Problem lt. dem aktuellen Elsterformular sind die fehlenden Angaben der Ehefrau (oder Mann) auf dem Mantelbogen inkl der Aussage verheiratet, geschieden, verwitwet oder dauernd getrennt leben.

    Dies trifft in unserer Konstellation ja nicht zu ...

    Wo kann oder muss ich ein Kreuzchen setzen, bzw noch beachten ?

    Vielen Dank schon mal vorab !

    PS: Im Anhang könnt Ihr das aktuell ausgefüllte Formular (Anlage Kind Seite 3) sehen.

    #2
    AW: Unverheiratet, zusammenlebend, ein gemeinsames Kind

    Schau doch mal unter folgendem Link rein:

    http://oerdiz.oe.funpic.de/kinderbetreuung/

    Auf keinen Fall sind Angaben zu einem Ehegatten im Mantelbogen zu machen. In der Anlage Kind gibt es den 'anderen Elternteil'.
    Die Vernunft spricht leise, deshalb wird sie so oft nicht gehört.
    - (Nehru, ind. Politiker, 1889-1964)

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      #3
      AW: Unverheiratet, zusammenlebend, ein gemeinsames Kind

      Hallo,

      danke für die Info ! Die genannte Seite hatte ich auch schon besucht.
      Leider konnte ich dort nicht die gewünschten Infos rauslesen.

      Weitere Vorschläge ?

      Danke vorab !

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        #4
        AW: Unverheiratet, zusammenlebend, ein gemeinsames Kind

        Wenn ihr nicht verheiratet seid, macht jeder seine eigene Steuererklärung. Dann darf auch in der ganzen Steuererklärung nirgendwo etwas bei Ehefrau angegeben werden. Wenn ein Plausifehler diesbezüglich kommt, dann musst du alles nochmal durchschauen und alle Eintragungen zur Ehefrau raus nehmen
        Wer lesen kann ist klar im Vorteil - das schwarze ist die Schrift

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          #5
          AW: Unverheiratet, zusammenlebend, ein gemeinsames Kind

          Zitat von heldholgi Beitrag anzeigen
          mein Problem lt. dem aktuellen Elsterformular sind die fehlenden Angaben der Ehefrau (oder Mann) auf dem Mantelbogen inkl der Aussage verheiratet, geschieden, verwitwet oder dauernd getrennt leben.
          Welche Fehlermeldung hast Du???

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            #6
            AW: Unverheiratet, zusammenlebend, ein gemeinsames Kind

            Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
            Welche Fehlermeldung hast Du???

            Keine Fehlermeldung !

            Direkt bei Start der Plausiprüfung springt Elster auf den Mantelbogen und möchte die Angaben zur Ehefrau (welche ich ja nicht habe ...).

            Der einzige Verweis auf den anderen Elternteil nehme ich in der Anlage Kind Seite 1 vor unter dem Punkt "anderer Elternteil". Hier kommt aber auch nur Name und Anschrift rein. Dort kann ich aber nicht wählen ob verheiratet oder nicht.

            Oder muss ich auf Seite 3 der Anlage Kind (siehe erster Beitrag im Anhang) noch irgendetwas anpassen ... ?

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              #7
              AW: Unverheiratet, zusammenlebend, ein gemeinsames Kind

              Dachte ich mir fast, sowas

              https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=22267

              Kommentar


                #8
                AW: Unverheiratet, zusammenlebend, ein gemeinsames Kind

                Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
                Dachte ich mir fast, sowas

                https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=22267
                Hab ich auch gelesen, nur finde ich dort leider nicht die Lösung :-(

                Evtl. weitere Vorschläge ?

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                  #9
                  AW: Unverheiratet, zusammenlebend, ein gemeinsames Kind

                  Woher kommt denn eigentlich der Schluss, dass es an der Anlage Kind liegt? Geht der Fehler weg, wenn man die Anlage entfernt?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Unverheiratet, zusammenlebend, ein gemeinsames Kind

                    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                    Woher kommt denn eigentlich der Schluss, dass es an der Anlage Kind liegt? Geht der Fehler weg, wenn man die Anlage entfernt?
                    Leider will ich die Anlage Kind nicht entfernen, da wir nun mal ein Kind haben und meine "Frau" die Kinderbetreuungskosten voll trägt.

                    Ich vermute aber der Fehler wird sich dann ändern, da wir in Anlage N auch noch Elterngeld angegeben haben. Das dürfte Anlage Kind voraussetzen.

                    Aber das wäre vieleicht schon zuviel Plausibilität ;-)

                    Eine Lösung habe ich leider immer noch nicht finden können, da ich nicht bis zur PDF-Generierung nach der Plausiprüfung komme.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Unverheiratet, zusammenlebend, ein gemeinsames Kind

                      Zitat von heldholgi Beitrag anzeigen
                      Leider will ich die Anlage Kind nicht entfernen, da wir nun mal ein Kind haben und meine "Frau" die Kinderbetreuungskosten voll trägt.
                      Also ist es eine reine Mutmaßung, dass der Fehler in der Anlage Kind liegt?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Unverheiratet, zusammenlebend, ein gemeinsames Kind

                        Zitat von heldholgi Beitrag anzeigen
                        Ich vermute aber der Fehler wird sich dann ändern, da wir in Anlage N auch noch Elterngeld angegeben haben. Das dürfte Anlage Kind voraussetzen.
                        In der Zeile 27 der Anlage N wäre Elterngeld einzutragen, soweit richtig. Allerdings auch Insolvenzgeld,
                        Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, Arbeitslosenhilfe, Übergangsgeld, Altersübergangsgeld-Ausgleichsbetrag, Unterhaltsgeld als Zuschuss, Eingliederungshilfe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch;
                        Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder vergleichbare Lohn - Entgeltersatzleistungen nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften;
                        Mutterschaftsgeld und die Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz sowie der Zuschuss nach der Mutterschutzverordnung oder entsprechenden Landesregelungen;
                        Arbeitslosenbeihilfe oder Arbeitslosenhilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz; Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld nach dem Bundesversorgungsgesetz; Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz;
                        aus dem Europäischen Sozialfonds finanziertes Unterhaltsgeld sowie Leistungen nach § 10 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, die dem Lebensunterhalt dienen.

                        Wenn Sie mir jetzt noch verraten, wie Sie darauf kommen, dass Elsterformular EDV-technisch erkennen kann, dass Sie Elterngeld eingetragen haben, dass mit der Anlage Kind verknüpft werden kann und dann einen Fehler in Anlage Kind verursacht, stürzt mein ganzes Weltbild zur EDV ein. Also los, lassen Sie stürzen, bin hart im Nehmen !!! ;-)
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Unverheiratet, zusammenlebend, ein gemeinsames Kind

                          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                          In der Zeile 27 der Anlage N wäre Elterngeld einzutragen, soweit richtig. Allerdings auch Insolvenzgeld,
                          Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, Arbeitslosenhilfe, Übergangsgeld, Altersübergangsgeld-Ausgleichsbetrag, Unterhaltsgeld als Zuschuss, Eingliederungshilfe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch;
                          Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder vergleichbare Lohn - Entgeltersatzleistungen nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften;
                          Mutterschaftsgeld und die Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz sowie der Zuschuss nach der Mutterschutzverordnung oder entsprechenden Landesregelungen;
                          Arbeitslosenbeihilfe oder Arbeitslosenhilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz; Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld nach dem Bundesversorgungsgesetz; Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz;
                          aus dem Europäischen Sozialfonds finanziertes Unterhaltsgeld sowie Leistungen nach § 10 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, die dem Lebensunterhalt dienen.

                          Wenn Sie mir jetzt noch verraten, wie Sie darauf kommen, dass Elsterformular EDV-technisch erkennen kann, dass Sie Elterngeld eingetragen haben, dass mit der Anlage Kind verknüpft werden kann und dann einen Fehler in Anlage Kind verursacht, stürzt mein ganzes Weltbild zur EDV ein. Also los, lassen Sie stürzen, bin hart im Nehmen !!! ;-)
                          Verdammt ! Sie haben recht ;-)
                          Keine einstürzenden Weltbilder, da hab ich mich wohl verplausibilitiert !

                          Ok,Spaß beiseite, es bleibt wohl nichts übrig als alle Felder nach Ehemann/Ehefrau + anderer Elternteil in der gesamten EStG zu durchsuchen und den Inhalt zu entsorgen.

                          Trotzdem bin ich mir irgendwie jetzt schon sicher, dass ich mein oben beschriebenes Problem so noch nicht lösen kann :-(

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                            #14
                            AW: Unverheiratet, zusammenlebend, ein gemeinsames Kind

                            Hallo Heldholgi,

                            es liegt an der Sichtweise. Es ist Deine Erklärung du musst ankreuzen, dass Du der Pflege(Vater) bist. Die Mutter ist der "andere Elternteil". Bei der Erklärung Deiner Partnerin genau andersherum. Du hast das etwas vertauscht. Deswegen unterstellt Elster eine Ehefrau. Probiers mal.

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                              #15
                              AW: Unverheiratet, zusammenlebend, ein gemeinsames Kind

                              So ist das eben - das Recht und damit auch das Steuerrecht kennt keine nichteheliche Partnerschaft und deswegen werden derart zusammen lebende Paare wie Fremde behandelt. Bis in die hinterste Ecke der ESt-Erklärung hinein. Da weigern sich Politik und Recht eben bislang konsequent, angemessene Antworten auf eine schon lange gesellschaftlich akzeptierte Form des Zusammenlebens zu geben.

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