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Verlust vom Vorjahr berücksichtigen

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    Verlust vom Vorjahr berücksichtigen

    Hallo liebes Forum,

    sorry schon mal im voraus falls ich im faschen unterforum poste.

    Ich wollte Wissen, wie man z.B. einen Verlust von Vorjahren in der Steuererklärung berücksichtigen kann.

    Beispiel:

    2014 25.000 € Verlust
    2015 5.000 € Verlust
    2016 40.000 € Gewinn

    was ist also hier nun der eigentliche Gewinn? der Verlust von den vorjahren verschwindet ja nicht einfach .
    Rein rechnerisch wäre der Gewinn 10.000 €.

    Außerdem wollte ich wissen, welche Anlagen man außer der EÜR noch abeben muss, bzw. Analge G für Gewinn ?, welche noch?


    Vielen Dank und bitte versucht es mir mit "leichten Worten" zu erklären.

    #2
    AW: Verlust vom Vorjahr berücksichtigen

    Zitat von MüsliSchale Beitrag anzeigen
    2014 25.000 € Verlust
    2015 5.000 € Verlust
    2016 40.000 € Gewinn

    was ist also hier nun der eigentliche Gewinn?
    Im Jahr 2014 beträgt er -25.000, 2015 -5.000 und 2016 40.000.

    Anlage Vorsorgeaufwand ist natürlich sinnvoll.

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      #3
      AW: Verlust vom Vorjahr berücksichtigen

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Im Jahr 2014 beträgt er -25.000, 2015 -5.000 und 2016 40.000.

      Anlage Vorsorgeaufwand ist natürlich sinnvoll.
      Danke für die schnelle Antwort wirklich eine große Hilfe.

      also müsste man wie in meinem Beispiel angegeben, Gewerbesteuer für die 40.000 € Zahlen? Ich dachte man könnte den Verlust der Vorjahren geltend machen bzw, ausgleichen um den Gewinn zu mindern.
      Wird der Freibetrag von 24.500€ Selbst abgezogen?
      Welche Steuern müsste man noch vom Gewinn abgeben? Wenn es sich um ein Einzelunternehmen handelt.

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        #4
        AW: Verlust vom Vorjahr berücksichtigen

        Es gibt natürlich sowohl bei der Gewerbesteuer als auch bei der Einkommensteuer (soweit keine anderen Einkünfte vorliegen) die Möglichkeit des Verlustvortrages. Das sollte weitgehend automatisch durch das Finanzamt erfolgten. Praktisch hättest du für die Vorjahre Bescheide über den verbleibenden Verlustvortrag bekommen müssen. Der Gewerbesteuerfreibetrag wird auch automatisch berücksichtigt. D. h. 2016 wären gewerbesteuerlich 10.000 zu versteuern, die unter dem Freibetrag liegen. Der jährliche Gewinn wurde von l.e.fant richtig dargestellt.

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          #5
          AW: Verlust vom Vorjahr berücksichtigen

          War bisher der Meinung Verlustvortrag/Rücktrag gibt es nur in Verbindung mit Fortbildungskosten ? Stimmt wohl wieder nicht.

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            #6
            AW: Verlust vom Vorjahr berücksichtigen

            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
            Es gibt natürlich sowohl bei der Gewerbesteuer als auch bei der Einkommensteuer (soweit keine anderen Einkünfte vorliegen) die Möglichkeit des Verlustvortrages. Das sollte weitgehend automatisch durch das Finanzamt erfolgten. Praktisch hättest du für die Vorjahre Bescheide über den verbleibenden Verlustvortrag bekommen müssen. Der Gewerbesteuerfreibetrag wird auch automatisch berücksichtigt. D. h. 2016 wären gewerbesteuerlich 10.000 zu versteuern, die unter dem Freibetrag liegen. Der jährliche Gewinn wurde von l.e.fant richtig dargestellt.
            Vielen Dank auch für deine schnelle und einleuchtende Antwort.

            Welche Anlagen muss man noch außer der EÜR und dem Vorsorgeaufwand abgeben? Die wichtig wären.

            Grüße

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              #7
              AW: Verlust vom Vorjahr berücksichtigen

              Bei der Einkommensteuer immer dann, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (genau diese Formulierung) negativ ist. Bei der Gewerbesteuer gibt es nur den Verlustvortrag.

              - - - Aktualisiert - - -

              soweit keine anderen Einkünft vorliegen, die Anlage G. Ansonsten je nach dem N, V, R...

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