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Anlage Unterhalt - studentische Hilfskraft

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    Anlage Unterhalt - studentische Hilfskraft

    Hallo!
    Unser Sohn wird als Student noch ohne Abschluss von uns unterstützt. Er hat 2017 als studentische Hilfskraft gearbeitet. Wo trage ich das ein? Zeile 81 (Sozialleistungen/übrige Bezüge z.B. aus Minijobs)? Oder gehört das nicht in die Anlage U?
    Danke für Antwort!

    #2
    AW: Anlage Unterhalt - studentische Hilfskraft

    Unterhalt kann nur geltend gemacht werden, falls kein Kindergeldanspruch mehr besteht!

    Natürlich sind die Einkünfte bzw. Bezüge des Sohnes in der Anlage Unterhalt anzugeben!

    Fall der Minijob pauschal versteuert wurde, ist die Zeile 51 korrekt, falls er auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wurde, ist das bei Bruttoarbeitslohn einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage Unterhalt - studentische Hilfskraft

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Unterhalt kann nur geltend gemacht werden, falls kein Kindergeldanspruch mehr besteht!

      Natürlich sind die Einkünfte bzw. Bezüge des Sohnes in der Anlage Unterhalt anzugeben!

      Fall der Minijob pauschal versteuert wurde, ist die Zeile 51 korrekt, falls er auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wurde, ist das bei Bruttoarbeitslohn einzutragen.


      Vielen Dank für die schnelle Antwort!
      Aber: Zeile 81 (falls noch jemand mitliest)

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        #4
        AW: Anlage Unterhalt - studentische Hilfskraft

        Aber: Zeile 81 (falls noch jemand mitliest)
        Die Zeile 81 betrifft bereits die 2. unterstützte Person, bei der 1. unterstützten Person ist die Zeile 51 zutreffend!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage Unterhalt - studentische Hilfskraft

          Nochmals vielen Dank!

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