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Eigenkapitaleinzahlung—wohin damit?

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    Eigenkapitaleinzahlung—wohin damit?

    Hallo zusammen,

    ich bin selbstständig und habe letztes Jahr zusätzlich noch eine UG gegründet. Das heißt ich bin sowohl jetzt selbstständig als auch Solopreneur/Inhaber einer UG.

    Um die UG zu gründen brauchte es eine Eigenkapitaleinzahlung. Dieses Geld, sagen wir mal 1000 €, habe ich als Selbständiger in die UG eingebracht. Steuern sind darauf keine angefallen.

    Meine Frage ist jetzt: gehen die 1000 € in die EÜR meiner Steuererklärung als Selbstständiger mit ein? Oder gibt es einen anderen Ort oder vielleicht sogar mehrere Orte in irgendwelchen Steuerformularen in denen ich diese 1000 € zu berücksichtigen habe?

    Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe mit möglichst genauen Angaben.

    Beste Grüße, Jens
    Zuletzt geändert von JensS4711; 10.07.2018, 12:56.

    #2
    AW: Eigenkapitaleinzahlung—wohin damit?

    Dein Eigenkapital wirst du in deinen Bilanzen ausweisen müssen. In die Steuererklärung selbst gehört das nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Eigenkapitaleinzahlung—wohin damit?

      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für deine Antwort. Was ich nicht verstehe, ist folgendes:

      wenn ich mich aus dem Blickwinkel eines Selbstständigen betrachte, dann ist das doch wie eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen. Das geschieht in der Hoffnung, dass das andere Unternehmen irgendwann eine Rendite auf das eingesetzte Kapital zurückbezahlt. Das Geld ist weg für mich als Selbständiger. Ich kann damit nicht mehr wirtschaften. Dennoch, als Selbstständiger (genauer gesagt als Freiberufler) führe ich in der Regel doch keine Bilanz? Oder würde es sich in diesem Fall jetzt speziell lohnen mit einer Bilanz anzufangen?

      Wenn es stimmt was du sagst das es nicht in die EÜR reinkommt, wäre es denn dann Teil einer GuV?

      Ich habe die Sachlage leider noch nicht so ganz durchdrungen.

      Ich freue mich sehr über weitergehende Hilfe.

      Beste Grüße, Jens

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        #4
        AW: Eigenkapitaleinzahlung—wohin damit?

        Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Forums, sie wäre auch nicht erlaubt!

        https://www.firma.de/rechnungswesen/...gsbeschraenkt/
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Eigenkapitaleinzahlung—wohin damit?

          Das kommt jetzt drauf an, ob der UG-Anteil Betriebsvermögen bei deiner selbständigen Arbeit oder Privatvermögen ist.

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            #6
            AW: Eigenkapitaleinzahlung—wohin damit?

            Hallo,

            vielleicht mal so: Das eingezahlte Eigenkapital ist ja immer noch deins (mittelbar).
            Wenn du es irgendwann einmal wieder herausnimmst (Betriebsauflösung), dann ist auch das steuerfrei.

            Außerdem kommt das Eigenkapital indirekt in die EÜR. Und zwar weil du ja irgendetwas mit der Kohle gemacht hast, etwa Anlagevermögen gekauft, und das wird dann in der Regel abgeschrieben, oder aber es waren direkte Betriebsausgaben.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Eigenkapitaleinzahlung—wohin damit?

              Die Einzahlung in das Stammkapital der UG führt zu Anschaffungskosten der Beteiligung und nicht zu sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben. Die Beteiligung ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut. Ob die Beteiligung notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen ihrer selbstständigen Tätigkeit darstellt, kann ihnen ihr Steuerberater sagen.

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                #8
                AW: Eigenkapitaleinzahlung—wohin damit?

                Hallo zusammen,

                Vielen Dank für die vielen Antworten. Insbesondere die von InsideFA hat mir geholfen. Eine Recherche mit den erwähnten Fachbegriffen hat mich zu dem Ergebnis geführt, dass es sich um notwendiges Betriebsvermögen handelt.

                Jetzt muss ich nur noch das richtige Eingabefeld meiner Steuersoftware finden.

                Grüße,
                Jens

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