Hallo,
ich habe eine Frage zur Anrechnung von Wegekosten bei einer Fortbildung:
In meinem ersten Steuerbescheid wurden 1092€ Fortbildungskosten berücksichtigt, welche sich aus 185€ Fahrten zur Lerngemeinschaft und 907€ Fahrten zur Schule ergaben (126 Tage x 12km x 0,60€).
Leider hatte das Finanzamt hier geschludert und die falsche Entfernung zur Schule genutzt- sie beträgt nicht 12, sondern 17km. Also habe ich Einspruch eingelegt mit der Bitte, den Bescheid mit der korrekten Kilometerzahl neu zu berechnen.
Für mich heißt das: 126 Tage x 5km (Differenz) x 0,60€ = 378€ - diese habe ich auch erwartet, nachgezahlt zu bekommen.
Die Fortbildungskosten auf dem neuen Bescheid weisen nun korrekte 1470€ Fortbildungkosten aus (126 Tage x 17km x 0,60€ = 1285€ Fahrten zur Schule, plus 185€ Fahrten zur Lerngemeinschaft). Aber die Nachzahlung beträgt lediglich 132€..? Warum bekomme ich nicht die errechneten 378€ Differenz? Oder ist das 'zu einfach gerechnet'?
LG
Matthias
ich habe eine Frage zur Anrechnung von Wegekosten bei einer Fortbildung:
In meinem ersten Steuerbescheid wurden 1092€ Fortbildungskosten berücksichtigt, welche sich aus 185€ Fahrten zur Lerngemeinschaft und 907€ Fahrten zur Schule ergaben (126 Tage x 12km x 0,60€).
Leider hatte das Finanzamt hier geschludert und die falsche Entfernung zur Schule genutzt- sie beträgt nicht 12, sondern 17km. Also habe ich Einspruch eingelegt mit der Bitte, den Bescheid mit der korrekten Kilometerzahl neu zu berechnen.
Für mich heißt das: 126 Tage x 5km (Differenz) x 0,60€ = 378€ - diese habe ich auch erwartet, nachgezahlt zu bekommen.
Die Fortbildungskosten auf dem neuen Bescheid weisen nun korrekte 1470€ Fortbildungkosten aus (126 Tage x 17km x 0,60€ = 1285€ Fahrten zur Schule, plus 185€ Fahrten zur Lerngemeinschaft). Aber die Nachzahlung beträgt lediglich 132€..? Warum bekomme ich nicht die errechneten 378€ Differenz? Oder ist das 'zu einfach gerechnet'?
LG
Matthias
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