Hallo,
ich hatte am 31.12.2016 meinen letzten Arbeitstag und habe ab 01.01.2017
Arbeitslosengeld 1 für das komplette Jahr 2017 bezogen, rund 1.450,00€ pro Monat.
Im Januar 2017 habe ich von mein alten AG eine Abfindung in Höhe von 36.000€ erhalten.
Diese wurde auf Steuerklasse 1 versteuert mit knapp 7.000€ Lohnsteuer, und 380€ Soli.
In der Lohnsteuerkarte wurde die Abfindung sowohl unter Pos. 3 eingetragen und in Pos. 19.
Unter pos. 4 und 5 wurden die o.g. Lohnsteuer/Soli in Abzug gebracht.
Mir ist bewusst, dass das ALG1 zwar nicht versteuert werden muss, aber in puncto Progression
eine wichtige Rolle spielt. Ich weiß nicht, ob mein alter AG hier die 5tel Regelung berücksichtigt hat,
oder ob das aufgrund meiner Arbeitslosigkeit sowieso keine Rolle spielt.
Ich habe nur eine damals ein Schreiben unterschreiben müssen, dass ich noch keine einkommenssteuerpflichtige Beschäftigung
gefunden habe und das die Abfindung nach Lohnsteuerklasse 1 versteuert wird. Das Schreiben durfte ich erst ab Januar dahin
schicken. Ich habe seit mehreren Jahren keine LSt-Erklärung gemacht, da ich nicht aufgefordert wurde, ob ich hier und da locker
150 - bis 200€ evtl. zurückerstattet hätte. Mir ging es wohl zu gut oder ich war zu faul...oder beides?
Nun trifft keines der beiden Dinge zu und ich wollte hier prüfen, inwiefern eine Erklärung sinn macht? Leider komme ich mit dem Elster-Programm
bzgl der Abfindung nicht klar und komme trotz durchlesen mehrerer Post hier nicht zurecht.
Vielleicht kann mir jmd einwenig helfen? Würde mich wirklich sehr darüber freuen.
Schöne Grüße
Bex
ich hatte am 31.12.2016 meinen letzten Arbeitstag und habe ab 01.01.2017
Arbeitslosengeld 1 für das komplette Jahr 2017 bezogen, rund 1.450,00€ pro Monat.
Im Januar 2017 habe ich von mein alten AG eine Abfindung in Höhe von 36.000€ erhalten.
Diese wurde auf Steuerklasse 1 versteuert mit knapp 7.000€ Lohnsteuer, und 380€ Soli.
In der Lohnsteuerkarte wurde die Abfindung sowohl unter Pos. 3 eingetragen und in Pos. 19.
Unter pos. 4 und 5 wurden die o.g. Lohnsteuer/Soli in Abzug gebracht.
Mir ist bewusst, dass das ALG1 zwar nicht versteuert werden muss, aber in puncto Progression
eine wichtige Rolle spielt. Ich weiß nicht, ob mein alter AG hier die 5tel Regelung berücksichtigt hat,
oder ob das aufgrund meiner Arbeitslosigkeit sowieso keine Rolle spielt.
Ich habe nur eine damals ein Schreiben unterschreiben müssen, dass ich noch keine einkommenssteuerpflichtige Beschäftigung
gefunden habe und das die Abfindung nach Lohnsteuerklasse 1 versteuert wird. Das Schreiben durfte ich erst ab Januar dahin
schicken. Ich habe seit mehreren Jahren keine LSt-Erklärung gemacht, da ich nicht aufgefordert wurde, ob ich hier und da locker
150 - bis 200€ evtl. zurückerstattet hätte. Mir ging es wohl zu gut oder ich war zu faul...oder beides?
Nun trifft keines der beiden Dinge zu und ich wollte hier prüfen, inwiefern eine Erklärung sinn macht? Leider komme ich mit dem Elster-Programm
bzgl der Abfindung nicht klar und komme trotz durchlesen mehrerer Post hier nicht zurecht.
Vielleicht kann mir jmd einwenig helfen? Würde mich wirklich sehr darüber freuen.
Schöne Grüße
Bex
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