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Arbeitnehmer-Sparzulage?

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    Arbeitnehmer-Sparzulage?

    Hallo!
    Heute kam der Steuerbescheid für 2017 - soweit alles wie erwartet. Allerdings verstehe ich einen Punkt nicht und hoffe hier auf Hilfe:
    "Die Arbeitnehmersparzulage konnte nicht gewährt werden, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind"

    Ich habe die Steuererklärung mit Elsterformular gemacht und meiner Meinung nach alles richtig angekreuzt und ich habe einen Bausparvertrag auf den vermögenswirksame Leistungen eingezahlt wurden, das wird ja auch elektronisch übermittelt. (später in den Erläuterungen steht auch noch, dass die Daten vorliegen und ich Sparzulage beantragen kann - das habe ich doch mit der Steuererklärung gemacht!)

    Kann mir jemand erklären, warum ich dann keine Zulage bekommen habe?
    Zu viel Einkommen habe ich nicht. Meine einzige Idee ist, dass es damit zusammen hängt, dass ich das ganze Jahr in Mutterschutz bzw Elternzeit war. Ich habe allerdings in der Elternzeit bei meinem vorherigen Arbeitgeber geringfügig gearbeitet (pauschal versteuert), davon wurde dann ja auch die VL abgeführt.

    Vielen Dank schonmal!

    #2
    AW: Arbeitnehmer-Sparzulage?

    Die Arbeitnehmersparzulage konnte nicht gewährt werden, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind
    Ist die Ablehnung in den Erläuterungen zum Bescheid denn nicht näher begründet? Normalerweise werden da auch die konkreten Gründe genannt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Arbeitnehmer-Sparzulage?

      Nein, da steht nichts weiter.
      Ich habe aber den weiteren Text aber nochmal genau gelesen... da steht doch nicht, dass die Daten vorliegen, sondern dass ich noch Zulage beantragen kann, falls VL abgeführt wurden.
      Also vermute ich, dass die Daten nicht übermittelt wurden, oder es zumindest noch nicht waren, als ich die Erklärung abgegeben habe

      ich werde da mal nachhaken
      Wie kann ich denn die Sparzulage noch nachträglich beantragen?

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        #4
        AW: Arbeitnehmer-Sparzulage?

        Naja, das FA konnte ja nicht wissen, dass du geringfügig beschäftigt warst.

        Deswegen einfach mal beim FA anrufen und das klären.

        Kommentar


          #5
          AW: Arbeitnehmer-Sparzulage?

          Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
          Naja, das FA konnte ja nicht wissen, dass du geringfügig beschäftigt warst.

          Deswegen einfach mal beim FA anrufen und das klären.
          Hallo,

          das hat damit nichts zu tun.
          Die Anbieter melden die Daten elektr. an das FA,
          deshalb gibt es auch keine Anlage VL mehr. Man muss nur noch ein x machen

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            AW: Arbeitnehmer-Sparzulage?

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            das hat damit nichts zu tun.
            Die Anbieter melden die Daten elektr. an das FA,
            deshalb gibt es auch keine Anlage VL mehr. Man muss nur noch ein x machen

            Gruß FIGUL
            Das wäre ja noch schöner.
            Man macht ein Kreuz und bekommt die AN-Sparzulage.

            Natürlich werden die Vertragsdaten elektronisch übermittelt, aber das heißt noch lange nicht, dass man die AN-Sparzulage auch bekommt. Das sind zwei voneinander unabhängige Vorgänge.

            Noch prüft das Finanzamt ob die zu gewähren ist, man könnte ja auch die Einkunftsgrenzen überschritten haben oder gar nicht Berechtigter sein.

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              #7
              AW: Arbeitnehmer-Sparzulage?

              Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
              Das wäre ja noch schöner.
              Man macht ein Kreuz und bekommt die AN-Sparzulage.

              Natürlich werden die Vertragsdaten elektronisch übermittelt, aber das heißt noch lange nicht, dass man die AN-Sparzulage auch bekommt. Das sind zwei voneinander unabhängige Vorgänge.

              Noch prüft das Finanzamt ob die zu gewähren ist, man könnte ja auch die Einkunftsgrenzen überschritten haben oder gar nicht Berechtigter sein.
              Hallo,

              Das FA weiss, dass sie EG bezogen hat und zwar das ganze Jahr und somit liegen die Daten vor.
              Ein Minijob ist auch zulagenbegünstigt.
              Ergo was soll dein Einwand

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Arbeitnehmer-Sparzulage?

                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Hallo,

                Das FA weiss, dass sie EG bezogen hat und zwar das ganze Jahr und somit liegen die Daten vor.
                Ein Minijob ist auch zulagenbegünstigt.
                Ergo was soll dein Einwand

                Gruß FIGUL
                Das Finanzamt weiß aber nichts vom Minijob.

                Das hättest du dir aus meiner ersten Antwort erlesen können.

                Ergo was soll dein Einwand ????

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                  #9
                  AW: Arbeitnehmer-Sparzulage?

                  Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
                  Das Finanzamt weiß aber nichts vom Minijob.

                  Das hättest du dir aus meiner ersten Antwort erlesen können.

                  Ergo was soll dein Einwand ????
                  Hallo,

                  Habe ich selbstverständlich erlesen
                  Aber m.E. das ist falsch.
                  Durch den Anbieter weiss das FA davon.
                  Hat aber mit der Höhe des zvE nichts zu tun.
                  Mach dich mal schlau über Minijob

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Arbeitnehmer-Sparzulage?

                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    Habe ich selbstverständlich erlesen
                    Aber m.E. das ist falsch.
                    Durch den Anbieter weiss das FA davon.
                    Hat aber mit der Höhe des zvE nichts zu tun.
                    Mach dich mal schlau über Minijob

                    Gruß FIGUL
                    Durch den Anbieter weiß das FA, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde, mehr nicht.

                    Woher bitteschön soll der Veranlagungssachbearbeiter vom Minijob wissen ?

                    Dann erklär du mir das doch bitte, wenn du es weißt.

                    Und nur nebenbei: Nur weil ich mich erst heute hier registriert habe heißt es nicht dass ich ein Steuerneuling bin.......
                    Zuletzt geändert von Petz1900; 14.07.2018, 22:32.

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