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Tagesmutter -Essensgeld von den Eltern-Einkommensteuerbelastung

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    Tagesmutter -Essensgeld von den Eltern-Einkommensteuerbelastung

    Bitte nochmal um Hilfe
    Ich bin Tagesmutter und darf für die Verpflegung der Kinder Essensgeld nehmen.
    Dieses muss ich unter Einnahmen mit angeben und versteuern. Es ist kein durchlaufender Posten.
    Jetzt frage ich mich wenn ich im Jahr 2000€ Essensgeld bekomme und Elster in der Gesamtberechnung Einkommensteuerbelastung 12% schreibt, heißt das das ich 12%(240€) Steuern auf das Essensgeld zahle?
    Zuletzt geändert von ; 15.07.2018, 22:44.

    #2
    AW: Tagesmutter -Essensgeld von den Eltern-Einkommensteuerbelastung

    Hallo,

    >>>... und Elster in der Gesamtberechnung Einkommensteuerbelastung 12% schreibt

    Wo schreibt Elster das? Meinst du unter "Steuerbelastung" ganz am Ende der Berechnung?

    Außerdem, wofür brauchst du die Info?
    Es macht nämlich schon einen Unterschied, ob man beispielsweise irgendetwas gerecht aufteilen möchte, oder ob man den wirklichen Nachteil ermitteln will (im Sinne von "wenn ich auf das Essensgeld verzichten würde" - dann müsstest du nämlich den Grenzsteuersatz anschauen).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Tagesmutter -Essensgeld von den Eltern-Einkommensteuerbelastung

      Für Tagesmütter gibt es ja, was die Werbungskosten angeht, besondere Regelungen:

      Für Tagespflegepersonen besteht nach dem BMF-Schreiben vom 11.11.2016 (BStBl I S. 1236) die Möglichkeit, pauschal 300 Euro je Kind und Monat als Betriebsausgaben abzuziehen.
      Die Pauschale bezieht sich auf eine wöchentliche Betreuungszeit von 40 Stunden und ist bei geringerer Betreuungszeit zeitanteilig zu kürzen.

      Das steht im Übrigen auch in der Eingabehilfe zur EÜR!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Tagesmutter -Essensgeld von den Eltern-Einkommensteuerbelastung

        rekorner
        Ja, am Ende der Berechnung auf der ausführlichen Darstellung steht "Ihre Einkommensteuerbelastung xxxbezogen auf das zu versteuernde Einkommenxxxxbeträgt 12%

        ""Außerdem, wofür brauchst du die Info?""
        Weil mich interessiert was am Ende von den 2000€ zum Einkaufen bleibt.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Für Tagesmütter gibt es ja, was die Werbungskosten angeht, besondere Regelungen:

        Für Tagespflegepersonen besteht nach dem BMF-Schreiben vom 11.11.2016 (BStBl I S. 1236) die Möglichkeit, pauschal 300 Euro je Kind und Monat als Betriebsausgaben abzuziehen.
        Die Pauschale bezieht sich auf eine wöchentliche Betreuungszeit von 40 Stunden und ist bei geringerer Betreuungszeit zeitanteilig zu kürzen.

        Das steht im Übrigen auch in der Eingabehilfe zur EÜR!
        Charlie24
        Es geht nicht um die BKP ;-)
        Die BKP ist mehr bekannt, hat aber nichts mit dem Essensgeld zu tun das wir Tpp hier(ist nicht in allen Städten / Gemeinden erlaubt da das KIBIZ Zuzahlungen "verbietet") zusätzlich von den Eltern nehmen dürfen.
        Die BKP kann ich bei den Einnahmen (Fördergelder) abziehen.
        Daher muss ich das Essensgeld zu den Einnahmen, die nach Abzug der BKP in der EÜR in Zeile 22 eingetragen werden ;-) , rechnen und es wird mit versteuert.

        - - - Aktualisiert - - -

        Vergessen...

        Grüße :-)

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          #5
          AW: Tagesmutter -Essensgeld von den Eltern-Einkommensteuerbelastung

          Da unterläuft dir ein Denkfehler!

          Die Betriebsausgabenpauschale deckt natürlich auch die Ausgaben für Essen mit ab. Du darfst sie nicht mit bestimmten Einnahmen verrechnen.

          Du hättest ja die Wahlmöglichkeit, statt der Betriebsausgabenpauschale die tatsächlichen Betriebsausgaben zu erklären. Dazu rechnen z. B. auch Nahrungsmittel.

          https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/636749/

          Mit der elektronischen Steuererklärung hat das Thema ohnehin nichts zu tun.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Tagesmutter -Essensgeld von den Eltern-Einkommensteuerbelastung

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Da unterläuft dir ein Denkfehler!

            Die Betriebsausgabenpauschale deckt natürlich auch die Ausgaben für Essen mit ab. Du darfst sie nicht mit bestimmten Einnahmen verrechnen.

            Du hättest ja die Wahlmöglichkeit, statt der Betriebsausgabenpauschale die tatsächlichen Betriebsausgaben zu erklären. Dazu rechnen z. B. auch Nahrungsmittel.

            https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/636749/

            Mit der elektronischen Steuererklärung hat das Thema ohnehin nichts zu tun.
            Nein, mir unterläuft kein Denkfehler.
            Und ich habe auch nicht von der BKP geschrieben, damit hast du angefangen.

            Ich habe gefragt was Einkommensteuerbelastung bedeutet und das in Verbindung mit der Versteuerung des Essensgeld s.o
            Das hat für mich mit der elektronischen Steuerklärung soweit zu tun da es am Ende steht wenn ich bei Elster die ausführliche Darstellung öffne.

            Mit der BKP und was sie beinhaltet kenne ich mich aus.
            u.a. Verpflegung.
            Wir dürfen zusätzlich Essensgeld nehmen. Läuft bei mir über mein Konto.

            Das muss als Betriebseinnahmen mit angeben werden. Nach Abzug der BKP kommt die Summe auf die Betriebseinnahmen und werden "normal" mit versteuert.
            Es ist kein durchlaufender Posten.
            Richtig ist das ich eine Einzellaufstellung machen kann und mit Belegen meine Ausgaben nachweisen muss.Ich vewende aber die Betriebskostenpauschale.

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              #7
              AW: Tagesmutter -Essensgeld von den Eltern-Einkommensteuerbelastung

              Zitat von Lu59 Beitrag anzeigen
              Jetzt frage ich mich wenn ich im Jahr 2000€ Essensgeld bekomme und Elster in der Gesamtberechnung Einkommensteuerbelastung 12% schreibt, heißt das das ich 12%(240€) Steuern auf das Essensgeld zahle?
              Sehr vereinfacht ausgedrückt: ja.

              Da allerdings der Steuersatz steigt je höher das zu versteuernde Einkommen ist (Progression), kann es durchaus sein, dass der Steuersatz ohne die 2000,- € nur bei 10% oder 11% (fiktiv) liegt.
              Wenn der Steuersatz mit den 2000,- € bei 12% liegt (statt bei 10 % / 11 % ohne), bedeutet das, dass auch die anderen Einkünfte eben mit ein bis zwei Prozent mehr besteuert werden (steht halt so im Gesetz).



              Jetzt die Überleitung zur elektronischen Steuererklärung:

              Wenn du genau wissen möchtest, wie sich diese 2000,- € auswirken, kannst du für die Steuerberechnung den Gewinn aus deiner Tätigkeit um 2000,- geringer ansetzen.
              Die Differenz ist dann die Steuer, die durch das Essensgeld ausgelöst wird - was allerdings nicht genau die Steuer "auf" das Essensgeld ist (siehe Hinweis zur Progression oben).

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                #8
                AW: Tagesmutter -Essensgeld von den Eltern-Einkommensteuerbelastung

                Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                Sehr vereinfacht ausgedrückt: ja.

                Da allerdings der Steuersatz steigt je höher das zu versteuernde Einkommen ist (Progression), kann es durchaus sein, dass der Steuersatz ohne die 2000,- € nur bei 10% oder 11% (fiktiv) liegt.
                Wenn der Steuersatz mit den 2000,- € bei 12% liegt (statt bei 10 % / 11 % ohne), bedeutet das, dass auch die anderen Einkünfte eben mit ein bis zwei Prozent mehr besteuert werden (steht halt so im Gesetz).



                Jetzt die Überleitung zur elektronischen Steuererklärung:

                Wenn du genau wissen möchtest, wie sich diese 2000,- € auswirken, kannst du für die Steuerberechnung den Gewinn aus deiner Tätigkeit um 2000,- geringer ansetzen.
                Die Differenz ist dann die Steuer, die durch das Essensgeld ausgelöst wird - was allerdings nicht genau die Steuer "auf" das Essensgeld ist (siehe Hinweis zur Progression oben).
                Danke Sabre!
                Die Antwort hilft mir weiter

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                  #9
                  AW: Tagesmutter -Essensgeld von den Eltern-Einkommensteuerbelastung

                  Hallo,

                  das was Sabre erklärt hat war genau das, was ich oben schon angesprochen hatte.

                  Man bezeichnet das auch als Grenzsteuersatz (um wie viel erhöht sich die Steuer, wenn das Einkommen um 100 Euro steigt*).

                  *die 100 Euro stimmen nur grob, aber so ist es leichter zu verstehen

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Tagesmutter -Essensgeld von den Eltern-Einkommensteuerbelastung

                    Danke Stefan

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Tagesmutter -Essensgeld von den Eltern-Einkommensteuerbelastung

                      und auch dafür gibt es kostenlose Rechner im Netz:

                      http://www.n-heydorn.de/steuer.html

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Tagesmutter -Essensgeld von den Eltern-Einkommensteuerbelastung

                        Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
                        und auch dafür gibt es kostenlose Rechner im Netz:

                        http://www.n-heydorn.de/steuer.html
                        Hallo,

                        was soll der Link?
                        Da füll ich doch gleich die Steuererklärung aus und bekomme bei EF und ME auch die Berechnung gelioefert

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: Tagesmutter -Essensgeld von den Eltern-Einkommensteuerbelastung

                          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                          Hallo,

                          was soll der Link?
                          Da füll ich doch gleich die Steuererklärung aus und bekomme bei EF und ME auch die Berechnung gelioefert

                          Gruß FIGUL
                          Habe ich Ihnen was getan oder warum greifen Sie mich ständig an ?

                          Der link ist für die Berechnung des Grenzsteuersatzes und danach war hier gefragt.

                          Wenn Sie das nicht verstehen, dann lassen Sie es doch einfach.

                          Oder geht es Ihnen jetzt besser ?

                          Dann sagen Sie das, aber ich kann es dann einordnen.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Tagesmutter -Essensgeld von den Eltern-Einkommensteuerbelastung

                            Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
                            Habe ich Ihnen was getan oder warum greifen Sie mich ständig an ?

                            Der link ist für die Berechnung des Grenzsteuersatzes und danach war hier gefragt.

                            Wenn Sie das nicht verstehen, dann lassen Sie es doch einfach.

                            Oder geht es Ihnen jetzt besser ?

                            Dann sagen Sie das, aber ich kann es dann einordnen.
                            Hallo,

                            nach dem Grenzsteuersatz hat im ganzen Thread niemand gefragt. (wurde nur nebenbei erwähnt)
                            Thema verfehlt. Setzen!

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Tagesmutter -Essensgeld von den Eltern-Einkommensteuerbelastung

                              Hallo,

                              >>>nach dem Grenzsteuersatz hat im ganzen Thread niemand gefragt.

                              Was soll das jetzt? Natürlich wurde danach gefragt.
                              Gesucht war nach dem Betrag der von den 2000 Euro noch an Steuern abgeht, und da muss man je nach dem den persönlichen Steuersatz oder den Grenzsteuersatz nehmen, immer Abhängig von der Situation.

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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