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Belegabruf und komprimierte Steuererklärung

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    Belegabruf und komprimierte Steuererklärung

    Hallo,

    ich habe für meine Geschwister die Steuererklärung über Elsterformular erstellt und den Belegabruf genutzt. Ich besitze somit ein Zertifikat. Meine Geschwister erzielen nur Einkünfte auf nichtselbständiger Arbeit. Die Verpflichtung zur Nutzung der authentifizierten Steuererklärung ist somit nicht gegeben.
    Leider kann ich die komprimierte Erklärung nicht drucken. Unter dem Button drucken ist die "komprimierte Steuererklärung" ausgegraut.
    Aus offensichtlichen Gründen möchte ich nicht die Steuererklärung für meine Geschwister elektronisch unterschreiben. Warum kann ich die komprimierte Erklärung weder senden noch drucken.

    Besten Dank

    #2
    AW: Belegabruf und komprimierte Steuererklärung

    du kannst erst nach dem Übersenden drucken.

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      #3
      AW: Belegabruf und komprimierte Steuererklärung

      Danke für die Antwort. Leider stimmt das bei mir nicht.
      Wenn ich auf senden klicke, dann kommt der Hinweis: Die Datenübermittlungen der Einkommensteuererklärung kann nur authentifiziert erfolgen.
      Dann erfolgt ein Hinweis auf die Registrierung bei Mein Elster.

      Im Jahr 2016 ging die komprimierte Erklärung noch problemlos mit identischen Daten.

      Kommentar


        #4
        AW: Belegabruf und komprimierte Steuererklärung

        Zitat von cakeordeath Beitrag anzeigen
        Danke für die Antwort. Leider stimmt das bei mir nicht.
        Wenn ich auf senden klicke, dann kommt der Hinweis: Die Datenübermittlungen der Einkommensteuererklärung kann nur authentifiziert erfolgen.
        Dann erfolgt ein Hinweis auf die Registrierung bei Mein Elster.

        Im Jahr 2016 ging die komprimierte Erklärung noch problemlos mit identischen Daten.
        Hallo,

        Und du bist ganz sicher in ElsterFormular unterwegs?
        Da habe ich mehr als starke Zweifel

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Belegabruf und komprimierte Steuererklärung

          ElsterFormular 19.5.0.1 Revision 25312
          Ich bin definitiv im ElsterFormular unterwegs.
          Außerdem habe ich die Elfo-Datei bereits auf einem anderen Rechner gespeichert, dort geöffnet und versucht ohne Authentifizierung zu versenden. Dies ist nicht möglich.

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            #6
            AW: Belegabruf und komprimierte Steuererklärung

            Dann gibt es vielleicht einen Grund, z. B. Vorjahr authentifiziert übermittelt oder doch gewerbliche Einkünfte?

            Aber egal, ich kann deine Bedenken mit deinem Zertifikat zu übermitteln, nicht teilen. So lange du dir im Innenverhältnis zu deinen Geschwistern das absegnen lässt, ist das dem FA schnuppe. Du bist nur der Datenlieferer.

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              #7
              AW: Belegabruf und komprimierte Steuererklärung

              Meiner Erinnerung nach ist die Übermittlung ohne Zertifikat nach dem Belegabruf nicht mehr möglich.

              EDIT: https://forum.elster.de/anwenderforu...ngeboten/page2
              Zuletzt geändert von L. E. Fant; 19.07.2018, 10:53.

              Kommentar


                #8
                AW: Belegabruf und komprimierte Steuererklärung

                Hallo,

                Zitat: Dann gibt es vielleicht einen Grund, z. B. Vorjahr authentifiziert übermittelt oder doch gewerbliche Einkünfte?

                gewerbliche Einkünfte ja.
                Authentifizierung Vorjahr wäre kein Grund.
                Die Auswahl authentifiziert ja - nein wird angezeigt

                Gruß FIGUL

                - - - Aktualisiert - - -

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Meiner Erinnerung nach ist die Übermittlung ohne Zertifikat nach dem Belegabruf nicht mehr möglich.
                Hallo,

                auweh, daran habe ich nicht gedacht, auch überlesen.
                Danke

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Belegabruf und komprimierte Steuererklärung

                  Danke L.E.Fant
                  Dann hat die Finanzverwaltung einfach die Authentifizierung durch die Hintertür eingeführt, obwohl dafür keine gesetzliche Verpflichtung in meinen Fällen besteht.

                  In Konsequenz hat die Finanzverwaltung halt Pech und erhält die Steuererklärung in Papierform.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Belegabruf und komprimierte Steuererklärung

                    Dann hat die Finanzverwaltung einfach die Authentifizierung durch die Hintertür eingeführt, obwohl dafür keine gesetzliche Verpflichtung in meinen Fällen besteht.
                    Genauso ist es!

                    Aus offensichtlichen Gründen möchte ich nicht die Steuererklärung für meine Geschwister elektronisch unterschreiben.
                    Zulässig wäre es aber und ich mache das für meine älteren Geschwister auch so.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Belegabruf und komprimierte Steuererklärung

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Zulässig wäre es aber und ich mache das für meine älteren Geschwister auch so.
                      Und wenn du (intern) einfach sichergehen möchtest, dass deine Übermittlung auch das ist, was deine Geschwister wollten, könntest du immer noch eine Ausfertigung ausdrucken und dir von denen unterschreiben lassen (und diese natürlich nicht beim Finanzamt einreichen, sonst haben die alles doppelt).

                      Das muss nicht sein, würde aber auch die letzten Zweifel zerstreuen.

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                        #12
                        AW: Belegabruf und komprimierte Steuererklärung

                        Ich unterrichte meine Geschwister über die vorher besprochenen Erklärungsinhalte dadurch, dass ich ihnen das Übermittlungsprotokoll und die Steuervorausberechnung zukommen lasse.

                        Mehr Formalitäten halten wir untereinander nicht für notwendig.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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