AW: Rente der Rheinischen Versorgungskassen
Die Rente der Deutschen Rentenversicherung ist bei den Leibrenten (Zeile 4 - 7) einzutragen und bei Renten von Zusatzversorgungskassen erhält man eine Leistungsmitteilung, aus der sich die
richtigen Zeilen der Anlage R ablesen lassen sollten. Zumeist sind die Zeilen 40 und 41 zutreffend.
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AW: Rente der Rheinischen Versorgungskassen
Renten kommen in die Anlage R.
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Rente der Rheinischen Versorgungskassen
Mein Mann bezieht seit dem 1.12. eine Rente der Deutschen Rentenversicherung und eine Rente der Rheinischen Zusatzversorgungskasse. Wo muss ich diese im Elsterformular eintragen?
Im Voraus schon vielen Dank für die Antwort!Stichworte: -
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