Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

unbearbeitete Steuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    unbearbeitete Steuererklärung

    Hallo,

    Ich habe da mal eine Frage an Euch
    am 26.03.2018 habe ich meine bearbeitete Steuererklärung für das Jahr 2017, so wie seid etlichen Jahren, an das Finanzamt in Dresden abgesendet, weil mein Hauptwohnsitz in Dresden ist und mein Arbeitsort in einer anderen Stadt ist hat das Finanzamt in Dresden diese Steuererklärung, wie schon etliche male an das Finanzamt in die andere Stad gesendet und es tut sich seid dem nichts mehr, Anfragen werden nicht beantwortet. Die letzten Jahre hat die Beantwortung meiner Steuererklärung max 6. Wochen gedauert und nun sind schon 4 Monate ins Land gegangen???


    Ist das Normal??


    Das Finanzamt hätte ja gern das ich meinen Hauptwohnsitz in diese Stadt verlege, aber dann verliere ich die Erstattung meiner doppelten Haushaltführung und diese sind nicht unerheblich, zumal ich meine ganze Familie in Dresden habe

    Viele Grüße aus Dresden
    Zuletzt geändert von Lord_1010; 22.07.2018, 18:47.

    #2
    AW: unbearbeitete Steuererklärung

    Das Forum ist leider der falsche Ansprechpartner bezüglich Bearbeitungsdauer und -stand. Konkrete Angaben dazu kann nur das zuständige Finanzamt geben. Mit Vermutungen aus dem Forum ist im Regelfall die Frage nicht beantwortet. Diese stiften vielleicht nur Verwirrung.

    Kommentar


      #3
      AW: unbearbeitete Steuererklärung

      Zitat von Lord_1010 Beitrag anzeigen
      Das Finanzamt hätte ja gern das ich meinen Hauptwohnsitz in diese Stadt verlege, aber dann verliere ich die Erstattung meiner doppelten Haushaltführung und diese sind nicht unerheblich, zumal ich meine ganze Familie in Dresden habe
      Es ist schon sehr verwunderlich, manchmal habe ich das Gefühl man möchte hohe Auszahlungen soweit nach hinten schieben, damit man ein gutes statistisches Jahr hat
      Nonsens.

      Wenn man mit seiner Verweigerungshaltung das Finanzamt gegen sich aufbringt und hier wilde Spekulationen in die Weltgeschichte wirft muss man sich nicht wundern.

      Ein Junggeselle hat seinen Lebensmittelpunkt am Arbeitsort. Punkt.

      On das Haupt- oder Nebenwohnsitz ist ist eine melderechtliche Angelegenheit.

      Steuerlich ist das völlig irrelevant und hat überhaupt nichts mit der (Nicht-)Anerkennung der doppelten Haushaltsführung zu tun.

      Kommentar


        #4
        AW: unbearbeitete Steuererklärung

        Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
        Nonsens.

        Wenn man mit seiner Verweigerungshaltung das Finanzamt gegen sich aufbringt und hier wilde Spekulationen in die Weltgeschichte wirft muss man sich nicht wundern.

        Ein Junggeselle hat seinen Lebensmittelpunkt am Arbeitsort. Punkt.

        On das Haupt- oder Nebenwohnsitz ist ist eine melderechtliche Angelegenheit.

        Steuerlich ist das völlig irrelevant und hat überhaupt nichts mit der (Nicht-)Anerkennung der doppelten Haushaltsführung zu tun.
        hm ich dachte eigentlich ich bin in einem Forum, wo man ordentliche und sachliche Antworten bekommt, aber dem ist wieder mal nicht so. Ich wollte nicht von irgendwelchen Leuten belehrt werden.


        1. sofern der Junggeselle bisher keinen eigenen Wohnraum hatte, kann er keine doppelte Haushaltführung gelten machen.
        2.melderechtliche Angelegenheit-richtig, sofern es vom Arbeitgeber nicht veranlasst wurde und dies beantragt wurde
        3. falsch, wenn man den Hauptwohnsitz am Arbeitsort hat, dann kommt nie eine doppelte Haushaltführung zustande, warum auch

        aber wenn Sie meine Frage gelesen hätten, dann würden Sie feststellen das dies gar nicht meine Frage war.

        Kommentar


          #5
          AW: unbearbeitete Steuererklärung

          Zitat von Lord_1010 Beitrag anzeigen
          hm ich dachte eigentlich ich bin in einem Forum, wo man ordentliche und sachliche Antworten bekommt, aber dem ist wieder mal nicht so. Ich wollte nicht von irgendwelchen Leuten belehrt werden.
          Bekommt man, versprochen.

          Aber nur dann, wenn man keine Verschwörungstheorien in die Welt setzt.

          Außerdem wissen Sie ja eh alles besser als ich, warum fragen Sie dann ?

          Kommentar


            #6
            AW: unbearbeitete Steuererklärung

            @Korsika hat deine Frage zutreffend und sachlich beantwortet:

            Das Forum ist leider der falsche Ansprechpartner bezüglich Bearbeitungsdauer und -stand. Konkrete Angaben dazu kann nur das zuständige Finanzamt geben.
            Vier Monate sind lang, aber das kommt vor. Die Gründe kennen wir hier nicht und spekulieren bringt nichts.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: unbearbeitete Steuererklärung

              Auf welches Finanzamt geht die Steuernummer.
              Dort kann der direkte Bearbeiter recherchiert werden.
              Bei diesem Bearbeiter nachfragen.

              Kommentar


                #8
                AW: unbearbeitete Steuererklärung

                Die Antwort auf dein Problem findest du in § 19 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung (AO). Örtlich zuständig ist für dich das FA für den Arbeitsort, da du durch die DHH über einen mehrfachen Wohnsitz verfügst und dich dort überwiegend aufhältst.

                Kann aber schon mal vorkommen, dass sich unterschiedliche FAs über die Zuständigkeit nicht einigen können, vor allem wenn du selbst immer in Dresden abgibst mit Angabe der dortigen Adresse.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  AW: unbearbeitete Steuererklärung

                  Nochmals zur Klarstellung:
                  Das Finanzamt kann keinen Hauptwohnsitz festlegen,
                  das ist Sache der Meldebehörde.

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Warum hier Meldebehörde und Finanzamt durchaus anderer Meinung sein können, wird schon seine Gründe haben.

                  Wenn das Finanzamt sich festgelegt hat, wo die Steuer bearbeitet wird, dann muss man/frau bei Nachfragen dies akzeptieren.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: unbearbeitete Steuererklärung

                    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                    Die Antwort auf dein Problem findest du in § 19 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung (AO). Örtlich zuständig ist für dich das FA für den Arbeitsort, da du durch die DHH über einen mehrfachen Wohnsitz verfügst und dich dort überwiegend aufhältst.
                    Hm, das sieht der TE aber völlig anders und wundert sich dann, dass seine Steuererklärung durch die FÄ wandert und die Bearbeitung so lange dauert.

                    Naja, vlt glaubt er dir ja, mir offensichtlich nicht.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X