Hi ,
ich studiere derzeit Teilzeit an einer Hochschule und würde gerne wissen, wo und wie ich meine Fahrtkosten eingeben muss?
Ich fahre (Hin- und Rückfahrt) knapp 140km.
Diese beiden Sätze habe ich im Internet gefunden:
("Nochmal anders verhält es sich, wenn du ein Teilzeitstudium absolvierst. In diesem Fall handelt es sich bei der Fahrt zur Bildungseinrichtung um eine Auswärtstätigkeit.")
("Teilzeitstudenten können ihre Ausgaben für Fahrten demnach als Reisekosten angeben (Hin- und Rückweg steuerlich absetzbar).")
Irgendwie irritieren mich die beiden Sätze? Reicht es, wenn ich die Fahrtkosten bei Z.49 eintrage? Und kann ich wirklich die Hin- und Rückfahrt absetzen?
Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte
Viele Grüße
ich studiere derzeit Teilzeit an einer Hochschule und würde gerne wissen, wo und wie ich meine Fahrtkosten eingeben muss?
Ich fahre (Hin- und Rückfahrt) knapp 140km.
Diese beiden Sätze habe ich im Internet gefunden:
("Nochmal anders verhält es sich, wenn du ein Teilzeitstudium absolvierst. In diesem Fall handelt es sich bei der Fahrt zur Bildungseinrichtung um eine Auswärtstätigkeit.")
("Teilzeitstudenten können ihre Ausgaben für Fahrten demnach als Reisekosten angeben (Hin- und Rückweg steuerlich absetzbar).")
Irgendwie irritieren mich die beiden Sätze? Reicht es, wenn ich die Fahrtkosten bei Z.49 eintrage? Und kann ich wirklich die Hin- und Rückfahrt absetzen?
Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte
Viele Grüße
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