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Teilzeitstudium Hin- und Rückfahrt absetzbar?

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    Teilzeitstudium Hin- und Rückfahrt absetzbar?

    Hi ,
    ich studiere derzeit Teilzeit an einer Hochschule und würde gerne wissen, wo und wie ich meine Fahrtkosten eingeben muss?
    Ich fahre (Hin- und Rückfahrt) knapp 140km.

    Diese beiden Sätze habe ich im Internet gefunden:
    ("Nochmal anders verhält es sich, wenn du ein Teilzeitstudium absolvierst. In diesem Fall handelt es sich bei der Fahrt zur Bildungseinrichtung um eine Auswärtstätigkeit.")
    ("Teilzeitstudenten können ihre Ausgaben für Fahrten demnach als Reisekosten angeben (Hin- und Rückweg steuerlich absetzbar).")

    Irgendwie irritieren mich die beiden Sätze? Reicht es, wenn ich die Fahrtkosten bei Z.49 eintrage? Und kann ich wirklich die Hin- und Rückfahrt absetzen?

    Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte

    Viele Grüße

    #2
    Die Entfernungspauschale gilt für ein Vollzeitstudium. Wenn es das nicht ist, fallen die Fahrten unter Reisekosten bei einer Fortbildung.

    Warum irritiert dich das?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ist dann die Zeile 49 richtig oder dann doch die Zeile 45?

      Ich hatte gelesen, dass nur einfache Fahrten abgesetzt werden können und auf der Seite stand genau das, was ich eingefügt habe, also dass ich als Teilzeitstudentin die Hin- und Rückfahrt absetzen kann. Sehr eigen..

      Es ist diese Seite: https://www.studentensteuererklaerun...teuer-absetzen

      Vielen Dank für die Rückmeldung

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        #4
        Ist dann die Zeile 49 richtig oder dann doch die Zeile 45?
        Ich würde die Fahrtkosten unter Fortbildung (Zeile 45) erklären. Ebenso die weiteren Kosten, jeweils alles einzeln eintragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank

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            #6
            Guten Abend,

            ich hätte da noch eine Frage. Wissen Sie vielleicht, ob es einen Unterschied macht, wenn mein Teilzeitstudium mein Erststudium ist? und wenn ich zur Zeit nicht arbeite?

            Kann ich es dann trotzdem bei den Werbekosten (Z.45) eintragen?

            Liebe Grüße

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              #7
              Du hast doch schon erfahren dass es sich beim Erststudium nicht um Werbungskosten handelt, xx0123xx

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                #8
                Wenn jemand eine abgeschlossene Ausbildung hat, kann er auch bei einem Erststudium Werbungskosten geltend machen, wenn nicht, dann sind die

                Kosten des Studiums nur als Sonderausgaben bis zu 6.000,00 € jährlich absetzbar (ab 2019 Anlage Sonderausgaben Zeile 13)
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ich wollte dennoch andere Meinungen einholen L. E. Fant ist ja nichts dabei oder?!


                  Danke nochmal Charlie24 für die schnelle Rückmeldung schönen Abend noch.

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