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Private Berufsunfähigkeitsrente - Anlage R

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    Private Berufsunfähigkeitsrente - Anlage R

    Hallo zusammen,

    ich versuch gerade meine Steuererklärung für 2019 zu machen. Und hänge jetzt ein bisschen beim eintragen der privaten Berufsunfähigkeitsrente fest.
    Ich war 2017/2018 für längere Zeit krank geschrieben, und habe dann letztes Jahr im Juni von der Versicherung (nach viel Hin und Her), eine einmalige Auszahlung
    für die Ansprüche aus meiner Berufsunfähigkeit-Versicherung erhalten. Die Berufsunfähigkeitsrente wurde für den Zeitraum vom 01.05.2017 bis 30.04.2018
    gewährt. Nun versuche ich das ganze ordentlich in der Anlage R von Punkt 14 bis 19 einzutragen. Jedoch wird mir nun der folgende Hinweis vom Elster Programm
    angezeigt:

    Anlage R: Das erklärte Datum des Erlöschens bzw. der Umwandlung einer Rente liegt vor dem Jahr für
    das die Erklärung abgegeben wird. Bitte prüfen Sie, ob Sie dieses Datum zutreffend erklärt haben
    und berichtigen Ihre Angaben bei Bedarf. Sind Ihre Angaben zutreffend, können Sie die Erklärung
    zwar übermitteln, eine Steuerberechnung ist aber leider nicht möglich.

    Kann mir von euch jemand helfen und sagen was ich falsch mache ?

    Vielen Dank schon mal !
    Sven

    #2
    Du musst in der Erklärung für das Jahr 2019 eine Rente angeben, die bereits 2018 geendet hat. Wenn du den gesamten Rentenbetrag

    jeweils in die Zeilen 15 und 20 (Nachzahlung) einträgst und nur den Rentenbeginn angibst, erfolgt eine Steuerberechnung.

    Allerdings wird der Ertragsanteil nicht richtig ermittelt. Die Steuerberechnung wird verweigert, wenn du den Endtermin im Jahr 2018 angibst.

    Mit einem Endtermin 01.01.2019 erhältst du eine m. E. korrekte Steuerberechnung. Ich würde das tatsächliche Rentenende erst ganz zum

    Schluss eingeben und vorerst mit dem Endtermin 01.01.2019 arbeiten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort ! Ich hab mir jetzt in der Tat erstmal damit beholfen indem ich den 01.01.2019 als Rentenende eingetragen habe.

      Aber es ist schon richtig das ich diese Einmalzahlung in der Steuererklärung angeben muss oder ? Auch wenn halt das Programm ein wenig tilt wenn ich am Ende
      das tatsächliche Renten Enddatum von 30.04.2018 eingebe.

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        #4
        Aber es ist schon richtig das ich diese Einmalzahlung in der Steuererklärung angeben muss oder ?
        Ja, das ist schon richtig!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Merci ! Dann kann ich die Steuer für 2019 fertig machen.

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