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Umsatzsteuer Erklärung Kleinunternehmer

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    Umsatzsteuer Erklärung Kleinunternehmer

    Moin,

    ich bin der Neue:-). Und ich sitze grade an meiner ersten Umsatzsteuer Erklärung. Nun ist es so, dass ich versehentlich Umsatzsteuer vereinnahmt habe. Diese will ich natürlich auch abführen. Nun trage ich in das Feld 102 ("In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge") den Betrag der vereinnahmten Umsatzsteuer ein. Aber in welches Feld gehört denn mein Umsatz als Kleinunternehmer? Ich habe es mit Feld 34 versucht, weil es für mich logisch kling: "Umsatz im Kalenderjahr 2017 (Berechnung nach § 19 Absatz 1 und 3 UStG)". Ja, ich weiß, ich bin etwas spät :-))

    Dann bekomme ich folgenden den Fehler. Bildschirmfoto 2020-02-03 um 20.21.48.png

    Das verstehe ich nicht. Und ich bin leider zu blöd, heraus zu finden, in welches Feld nun meine Umsatz gehört.

    #2
    Wann hast du denn dein Unternehmen gestartet? Vorsteuer steht dir bei der unberechtigt ausgewiesenen Umsatzsteuer natürlich nicht zu.

    Die Zeilen 33 und 34 sowie 102 sind im Jahr 2017 richtig, Zeilen zu Vorsteuerbeträgen darfst du nicht ausfüllen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wann hast du denn dein Unternehmen gestartet? Vorsteuer steht dir bei der unberechtigt ausgewiesenen Umsatzsteuer natürlich nicht zu.

      Die Zeilen 33 und 34 sowie 102 sind im Jahr 2017 richtig, Zeilen zu Vorsteuerbeträgen darfst du nicht ausfüllen!
      ah ok, verstehe!? 2016 Gewerbe angemeldet aber ohne Umsatz. Also für mich wäre es logisch, dass wenn ich unberechtigt Umsatzsteuer ausweise, welche ich ja dann auch abführe, ich im Gegenzug auch die Vorsteuer ziehen kann! (?). Wenn ich nun die Vorsteuer wieder herausnehme, bekomme ich trotzdem folgende Fehlermeldung. Fehlerfrei wird mein Formular nur, wenn ich Feld 33 und 34 leer lasse und nur 102 ausfülle. Aber das kann ja nicht sein.

      Bildschirmfoto 2020-02-03 um 20.39.50.png

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        #4
        Dann hast du noch an anderer Stelle unzulässige Einträge. Außer in den von mir genannten Zeilen darf kein Zahleneintrag erfolgen.
        In Zeile 33 gehört 0
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Dann hast du noch an anderer Stelle unzulässige Einträge. Außer in den von mir genannten Zeilen darf kein Zahleneintrag erfolgen.
          In Zeile 33 gehört 0
          Ja, genau so sieht es aus. Es ist alles leer. In 33 habe ich 0, in 34 meinen Umsatz, in 102 meine unberechtigt eingenommene Umsatzsteuer. Dennoch erhalte ich obigen Fehler, :-(

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            #6
            Ok, hat sich erledigt. Ich habe noch eine 0 gefunden. :-))) Danke für deine Hilfe.

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              #7
              In meiner Mustererklärung für 2017 tritt kein Fehler auf. Leer lassen heißt leer lassen!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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