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Berechnung der Steuererstattung fehlerhaft?

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    Berechnung der Steuererstattung fehlerhaft?

    Hallo zusammen,

    ich habe vor einer Woche im Elster Formular meine Steuererklärung für das Jahr 2019 ausgefüllt. Es wurde mir eine Steuererstattung angezeigt. Nun erscheint nur eine Erstattung in Höhe von 0 Euro oder bei meiner Lebensgefährtin eine Steuererstattung von 60 Euro statt mehr. Allein die Werbungskosten belaufen sich bei über 2500 Euro. Gibt es zurzeit Probleme mit der Steuerberechnung? Ich dachte das wird offline durchgeführt. Es wird lediglich die Anlage N und Vorsorgeaufwand genutzt.

    Liebe Grüße
    Zuletzt geändert von Markus101; 04.02.2020, 12:51.

    #2
    Hallo,

    ich habe kein Problem bei der Berechnung

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      ich habe kein Problem bei der Berechnung

      Gruß FIGUL
      Hmm, das ist ziemlich merkwürdig. Ich habe das Programm auch komplett deinstalliert und neu installiert. Hat leider keine Verbesserung gebracht.

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        #4
        Es gibt zwar in bestimmten Fällen Probleme mit der Berechnung, aber das betrifft Arbeitnehmer eher nicht.

        Außerdem führt das in der Regel nicht zu Nullwerten, sondern zum Abbruch der Berechnung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Es gibt zwar in bestimmten Fällen Probleme mit der Berechnung, aber das betrifft Arbeitnehmer eher nicht.

          Außerdem führt das in der Regel nicht zu Nullwerten, sondern zum Abbruch der Berechnung.
          Hmm ok. Ich verstehe das nicht. Selbst wenn ich die Lohnsteuerklasse von 1 auf 3 oder 5 setze, verändert sich rein gar nichts. Kann das denn sein?

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            #6
            Hallo,

            die Eingabe/Änderung der Steuerklasse hat damit nichts zu tun

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Es wurde mir eine Steuererstattung angezeigt. Nun erscheint nur eine Erstattung in Höhe von 0 Euro
              Es gab bei ElsterFormular in der letzten Woche kein Programmupdate und bei 2.500,00 € Werbungskosten ist eine Erstattung von 0,00 € sicher falsch.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Es gab bei ElsterFormular in der letzten Woche kein Programmupdate und bei 2.500,00 € Werbungskosten ist eine Erstattung von 0,00 € sicher falsch.
                Ich habe nun das Elster Formular auf meinem Notebook installiert. Da erhalte ich ebenfalls bei gleichen Angaben verschiedene Erstattungsbeiträge. Selbst wenn ich die abgespeicherte Datei importiere, erhalte ich unterschiedliche Erstattungsbeiträge. Irgendwas scheint nicht richtig zu sein.

                Weiß zufällig jemand, wie es handzuhaben ist, wenn mitten im Jahr die Steuerklasse sich von 1 auf 3 ändert? Muss ich das irgendwo eintragen oder reicht es wenn ich in der Anlage N die Steuerklasse 3 wähle?

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                  #9
                  Muss ich das irgendwo eintragen oder reicht es wenn ich in der Anlage N die Steuerklasse 3 wähle?
                  Das reicht! Die Steuerklasse hat keinen Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuer, sie beeinflusst nur den Lohnsteuerabzug.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Das reicht! Die Steuerklasse hat keinen Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuer, sie beeinflusst nur den Lohnsteuerabzug.
                    Ok, vielen Dank. Sehr nette und hilfsbereite Menschen hier im Forum unterwegs!

                    Kommentar


                      #11
                      Ok, die Erstattung beträgt Null. Aber wieviel beträgt die festgesetzte Steuer?

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Ok, die Erstattung beträgt Null. Aber wieviel beträgt die festgesetzte Steuer?
                        Ich habe es noch einmal auf meinem Notebook berechnet. Es stimmt alles überein. Ich weiß nicht wo der Fehler lag. Die Erstattung wird mir nun angezeigt und er ändert die Daten sofort um, sobald ich etwas ändere. Das hat das Programm am Computer nicht getan.

                        Für meinem Bruder hatte ich auch einen Antrag auf Verlustvortrag ausgerechnet. Jedes Jahr stand eine Erstattung als Berechnungssumme. Nun steht da 0 Euro. Ist das auch normal? Einkommen hatte er für das Jahr 2018 keins.

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                          #13
                          Nun steht da 0 Euro. Ist das auch normal? Einkommen hatte er für das Jahr 2018 keins.
                          Das ist ganz normal. Wenn er kein Einkommen hatte und dementsprechend keine Steuern bezahlt hat, kann auch nichts erstattet werden.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Das ist ganz normal. Wenn er kein Einkommen hatte und dementsprechend keine Steuern bezahlt hat, kann auch nichts erstattet werden.
                            Ok, super. Vielen Dank!

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