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Auswärtstätigkeit Fahrtkosten

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    Auswärtstätigkeit Fahrtkosten

    Hallo,

    ich hab Probleme mit den Eintragungen für die Auswärtstätigkeit.
    Ich war für mehrere Monate jeden Tag bei einem Kunden.
    Ich hab die 30km von meinem Arbeitgeber zum Kunden bezahlt bekommen, jedoch bin ich Pendler und hatte somit 60km zum Kunden.
    Wie trage ich das ein?
    Soll ich eintragen, dass ich jeden Tag zu meinem Arbeitgeber gefahren bin (75km) und dann erst die 30km zum Kunden?
    Sind die km zum Kunden einfach oder doppelt anzugeben, da es heißt "zurückgelegte Strecke"?

    Gruß Jörg

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit Fahrtkosten

    Man kann Dienstreisen auch von der eigenen Wohnung beginnen. Die Erstattung des Arbeitgebers wird entsprechend gegengerechnet. Maßgeblich für die Steuererklärung sind die tatsächlich durchgeführten Fahrten, bei Dienstreisen der vollständige Reiseweg (also Hin- und Rückweg).

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      #3
      AW: Auswärtstätigkeit Fahrtkosten

      Hallo,

      d.h.

      ich trage meine volle Stecke ein (120km) und die vom Arbeitgeber bezahlten km (60km) werden automatisch gegengerechnet.
      Wo bekommt das Finanzamt die Info her, wieviel km ich bezahlt bekommen habe? Aus den Eintragungen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung?

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        #4
        AW: Auswärtstätigkeit Fahrtkosten

        auf der lohnsteuerbescheinigung steht der entsprechende erstattungsbetrag drauf, den sie auf Anlage N entsprechend eintragen.
        ob und für wieviel km dieser betrag ist, spielt fuer die steuer keine rolle - ihr arbeitgeber könnte statt 30km a 30 cent, ja auch irgendwas pauschal pro fahrt erstattet haben, völlig egal.

        effektiv geben sie also bei auswaertstaetigkeit ihre selbst gefahrenen km zu 0,30 Euro ein und gegen die sich daraus ergebende summe, wird die erstattung durch den arbeitgeber gegengerechnet. der verbleibende rest sind werbungskosten.

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