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Verkauf von Mitarbeiteraktien wie versteuern?

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    Verkauf von Mitarbeiteraktien wie versteuern?

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade etwas ratlos. Im letzten Jahr hat mein Mann erstmalig Mitarbeiteraktien, die bislang still im Depot (in England) lagen, verkauft, sodass uns Geld ausgeschüttet wurde. Soweit ich weiß gelten Mitarbeiteraktien als geldwerter Vorteil. Auf der Lohnsteuerbescheinigung finden sich nun unter Ziffer 10, 11 und 12 Angaben, die bislang nie dort standen. Sind das die Abzüge, die der Arbeitgeber automatisch vorgenommen hat? Muss ich jetzt noch eine Anlage KAP ausfüllen? Gelten Mitarbeiteraktien wie "normale Aktien"?

    Hoffentlich kann mir jemand helfen.

    Viele Grüße
    Niki

    #2
    AW: Verkauf von Mitarbeiteraktien wie versteuern?

    Bei dem verbilligten Bezug von Mitarbeiteraktien entsteht ein geldwerter Vorteil in Höhe des Differenzbetrages zwischen dem gezahlten Entgelt für die Aktien und deren Kurswert bei Zuteilung. Diesen geldwerten Vorteil muss der AG als Arbeitslohn versteuern.

    Der Gewinn oder Verlust aus der späteren Veräußerung unterliegt § 20 Absatz 2 EStG und ist von euch selbst zu erklären. Als Anschaffungskosten ist hierbei der reguläre Kurswert zum Zeitpunkt der Zuteilung der Aktien anzusetzen.

    je nach genauer Ausgestaltung des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes kann sich aber auch eine andere steuerliche Beurteilung ergeben. Ich würde daher den Sachverhalt mit einem Steuerberater besprechen oder beim zuständigen FA um einen Gesprächstermin bitten zur genauen Klärung.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 24.07.2018, 15:08.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      AW: Verkauf von Mitarbeiteraktien wie versteuern?

      Zitat von Niki Beitrag anzeigen
      Auf der Lohnsteuerbescheinigung finden sich nun unter Ziffer 10, 11 und 12 Angaben, die bislang nie dort standen.
      Das sind höchstwahrscheinlich so genannte stock options, da diese auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wurden, was nicht der Fall wäre, wenn es sich um Kapitaleinkünfte handeln würde.

      Man braucht nur die Zahlen in der Steuererklärung übernehmen.

      Dieser Betrag wird nach § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt besteuert, da es sich um Arbeitslohn für mehrere Jahre handelt.

      Also einfach in die Steuererklärung an genau der ausgewiesenen Stelle übertragen, der Rest geht quasi automatisch.

      Es könnte allerdings sein, dass das Finanzamt nach den Gründen fragt, warum der Arbeitgeber dieses ermäßigt besteuert hat. Aber die Antwort hast du schon gegeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Verkauf von Mitarbeiteraktien wie versteuern?

        @ Beamtenschweiß

        Danke für deine Antwort! Unter welchem Punkt muss das denn "von uns selbst erklärt werden"? In der Anlage KAP? Wir haben gar keine Unterlagen, um in dieser Anlage irgendwelche Beträge anzugeben. Lediglich aus der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber geht die über die normale Lohnsteuer, Soli usw. in Nummer 10-12 genannte Steuer hervor.



        @Petz
        Genau so ist es, das sind sog. stock options. Ausgezahlt wurden diese 2017, aber angespart von mehreren Jahren.
        Wenn das so läuft, wie du es beschreibst, wäre das am einfachsten :-).
        Mich wundert nur die relativ geringe einbehaltene Steuer unter Punkt 10-12, da ich gelesen habe, dass ca. 24% versteuert werden. Ist das eventuell weniger, weil das stock options von mehreren Jahren sind?

        Danke auch dir für die prompte Antwort!
        Zuletzt geändert von Niki; 24.07.2018, 21:14.

        Kommentar


          #5
          AW: Verkauf von Mitarbeiteraktien wie versteuern?

          Zitat von Niki Beitrag anzeigen
          Wenn das so läuft, wie du es beschreibst, wäre das am einfachsten :-).
          Mich wundert nur die relativ geringe einbehaltene Steuer unter Punkt 10-12, da ich gelesen habe, dass ca. 24% versteuert werden. Ist das eventuell weniger, weil das stock options von mehreren Jahren sind?
          Ja, Steuerrecht kann soooo einfach sein

          Die Berechnung ist nicht einfach, ist hier halbwegs gut erklärt, wenn man Lust sich damit zu beschäftigen:

          https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnftelregelung

          Kommentar


            #6
            AW: Verkauf von Mitarbeiteraktien wie versteuern?

            Nochmal zur Klarstellung:

            der Betrag in der Lohnsteuerbescheinigung ist der geldwerte Vorteil hinsichtlich der Gewährung der Mitarbeiteraktien (Stock-Options). Diese Werte können entsprechend dem Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N übernommen werden.

            Ein späterer Verkauf der erhaltenen Mitarbeiteraktien muss aber von euch selbst erklärt und versteuert werden in der Anlage KAP. Die entsprechenden Daten hierfür bekommt ihr von der Depot-Bank bei der die Aktien gelagert und verkauft wurden.

            Da in deinen Aussagen scheinbar zwei verschiedene Sachverhalte vermischt werden, empfehle ich weiterhin den Gang zum Berater oder ein klärendes Gespräch mit dem FA.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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