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Anlage Unterhalt ausgefüllt, aber keine Erstattungsänderung

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    Anlage Unterhalt ausgefüllt, aber keine Erstattungsänderung

    Hallo,

    ich habe nun die Anlage Unterhalt ausgefüllt (Unterstützung an meine Mutter 2600 € ) aber der Erstattungsbetrag bleibt gleich.
    Dann kann ich mir doch sparen, oder habe ich etwas übersehen? Prüfung ergab kein Fehler..
    Kann mir jemand helfen, warum?

    Viele Grüße
    Andrea

    #2
    Hallo schandrea,

    die Steuerberechnung im Elsterformular und in Mein Elster ist momentan noch fehlerbehaftet, lies mal hier ->https://forum.elster.de/anwenderforu...euerberechnung

    Da musst du noch auf ein Update warten, dass die Startfehler behebt.

    Tschüß

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      #3
      Hallo holzgoe,

      ach so...Ok, dann warte ich ab...

      Danke und viele Grüße

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        #4
        Hallo schandrea,

        grundsätzlich kann man ja trotzdem übermitteln, aber man will ja gerne wissen, was am Ende rauskommt und Eile ist auch nicht geboten, weil die Finanzämter ja noch keine 2019er Erklärungen bearbeiten können vor dem 01.03. 2020

        Tschüß

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          #5
          Ob bei solchen Unterstützungsleistungen an einen Elternteil überhaupt etwas herauskommt? Zumeist sind ja doch eigene Einkünfte oder Bezüge vorhanden.

          Was das Update angeht, habe ich irgendwo hier etwas von Mitte Februar gelesen. Wenn das stimmt, würde ich abwarten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Mir geht es genauso: Habe die Anlage Unterhalt beigefügt und ausgefüllt. Es geht um die Unterstützung für unseren 26jährigen studierenden Sohn. Das taucht bei der Berechnung nicht auf. Nur der merkwürdige Hinweis vor der Berechnung: " Die Unterhaltsleistungen konnten nur für die Monate berücksichtig werden, in denen Sie im Inland ansässig waren." - Ich bin seit 63 Jahren "im Inland ansässig" … Kann mir da jemand eine Erklärung geben, die weiterhilft?

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              #7
              Kann mir da jemand eine Erklärung geben, die weiterhilft?
              Nein, diese Fehlermeldung erhalten derzeit alle, die die Anlage Unterhalt ausfüllen. Warum das Steuerberechnungsmodul fälschlich davon ausgeht,

              dass man sich nicht im Inland aufhält und deshalb die Unterhaltsleistungen nicht berücksichtigt, ist nicht bekannt. Man muss warten, bis der

              Fehler gefixt wird.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Danke. Dann hoffen wir mal auf die versprochenen Updates … bin aber skeptisch, ob die so schnell kommen. Vor 2 Jahren wurde ich auch von Woche zu Woche zu Woche … vertröstet. Hab's dann irgendwann im April aufgegeben und ohne vorherige Steuerberechnung meine Steuererklärung übermittelt.

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                  #9
                  Die Skepsis ist durchaus angebracht. Im letzten Jahr wurde im Zuge von Updates ein neuer Fehler in die Berechnung eingebaut.

                  Das betraf damals die doppelte Haushaltsführung, die Behebung hat ewig gedauert.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Hallo zusammen,
                    ich habe heute meine 2019er Erklärung mit ElsterFormular 21.1 gemacht. Der Unterhalt wird noch immer nicht bei der Berechnung erfasst. Die Erklärung schicke ich aber trotzdem ab. Das FA wird es dann schon richtig machen.
                    Beste Grüße
                    G. Hahn
                    -------------------------------------------
                    Mein liebster Satz in meinem Steuerbescheid: Das Guthaben von x.xxx,xx € wird erstattet auf das Konto mit der IBAN DE...

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                      #11
                      Das FA wird es dann schon richtig machen.
                      Davon kannst du ausgehen. Wenn der jetzige Fehler im Steuerberechnungsmodul vor Erlass des Steuerbescheids behoben wird, was zu hoffen ist,

                      wirst du auch bei ElsterFormular eine vollständige bzw. richtige Steuerberechnung erhalten.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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