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Steuererklärung als Werkstudent

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    Steuererklärung als Werkstudent

    Hallo, ich arbeite als Werkstudent (und im Erststudium) und habe 2019 bei einem Bruttoarbeitslohn von ca 5000 Euro, Lohnsteuer in Höhe von 250 Euro gezahlt, Wie viel würde ich ca von der Lohnsteuer zurückbekomme?
    Da ich nicht mehr familienversichert bin, habe ich die studentische Kranken- und Pflegeversicherung. Kann ich das auch absetzen und wenn ja als was genau und in welche Zeile müsste das hin? Zudem steht in meiner Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 28 unter "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflicht-Versicherung oder Mindestvorsorgepauschale" ein Betrag von 530 Euro. Ist da meine studentische Versicherung enthalten oder zuwas gehört das?

    Könnte mir hierbei jemand behilflich sein? Vielen Dank im voraus!

    #2
    Du bekommst deine Lohnsteuer vollständig erstattet, wenn du keine weiteren Einkünfte hattest.

    Deine studentische KV ist absetzbar (Anlage Vorsorgeaufwand), das spielt aber in deinem Fall praktisch keine Rolle

    Die Werte aus Nummer 28 gehören nicht in die Steuererklärung!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
      Spielt das keine Rolle, weil sich dann nichts ändern würde?

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        #4
        Spielt das keine Rolle, weil sich dann nichts ändern würde?
        Genauso ist das! Deine Einkünfte liegen deutlich unter dem Grundfreibetrag von 9.168,00 €, so dass sowieso keine Steuern anfallen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Achso okay, vielen Dank. Leider habe ich erst im September angefangen zu arbeiten, weshalb ich unter dem Grundfreibetrag liege

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Genauso ist das! Deine Einkünfte liegen deutlich unter dem Grundfreibetrag von 9.168,00 €, so dass sowieso keine Steuern anfallen.
            Könnte ich noch eine Frage stellen? Und zwar würde es sich für mich lohnen meine Semestergebühren i.H.v. 733 Euro als Sonderausgaben anzugeben?

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              #7
              Im Jahr 2019 bringt das mit den Semestergebühren praktisch nichts, ab 2020 dann schon.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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