Liebes Forum,
ich mache die Steuererklärung für meine Eltern. Die haben ein Auto, das sie beruflich und privat nutzen. Die beruflichen Fahrten werden in ein Fahrtenbuch eingetragen und vom Arbeitgeber bezahlt.
Wie ist es jetzt aber mit Reparaturkosten? Ich habe öfter gelesen, dass Reparaturen nur dann geltend gemacht werden können, wenn es um Unfälle geht, die auf Dienstreisen passiert sind. Diese Forenbeiträge waren allerdings schon sehr alt. Ist das mittlerweile immer noch so? Oder kann man mittlerweile die Reparatur einfach angeben, auch ohne spezifischen Unfall-Zusammenhang? Falls ja, wo genau soll ich es eintragen? Bei sonstigen Werbungskosten in Zeile 47 der Anlage N?
ich mache die Steuererklärung für meine Eltern. Die haben ein Auto, das sie beruflich und privat nutzen. Die beruflichen Fahrten werden in ein Fahrtenbuch eingetragen und vom Arbeitgeber bezahlt.
Wie ist es jetzt aber mit Reparaturkosten? Ich habe öfter gelesen, dass Reparaturen nur dann geltend gemacht werden können, wenn es um Unfälle geht, die auf Dienstreisen passiert sind. Diese Forenbeiträge waren allerdings schon sehr alt. Ist das mittlerweile immer noch so? Oder kann man mittlerweile die Reparatur einfach angeben, auch ohne spezifischen Unfall-Zusammenhang? Falls ja, wo genau soll ich es eintragen? Bei sonstigen Werbungskosten in Zeile 47 der Anlage N?
Kommentar